Baugrenze, Sachsen-Anhalt 09.02.07 Hallo, mein Haus wurde mit der Giebelseite an der Baugrenze errichtet. Die Hausbreite beträgt ca. 10m. An dieser Seite befindet sich auch der Haupteingang. Ich möchte einem massiven Vorbau mit Eingangstür errichten. Dieser soll zwei stumpfwinkelige Ecken haben (ähnlich einem vorgezogenen Erker). Die Breite soll ca. 3m betragen und ca. 1,20m tief. Demzufolge würde ich die Baugrenze um 1,20m überschreiten. Ist es baurechtlich möglich, die Baugrenze zu überschreiten? Gibt es hierfür Regeln? Bundesland: Sachsen-Anhalt M.f.G. Frank Name: Frank
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