Wegerecht - Einbau eines Tores? 09.02.07 Generationen von Nachbarn sind prima miteinander ausgekommen, nun wurde ein Grundstück verkauft und die Probleme beginnen. Verkauft wurde (in Bayern) ein Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und am Haus entlang ca. 3 m breitem Hofraum. Auf diesem Hofraum wurde vor über 100 Jahren notariell beantragt und vom Grundbuchamt registiert ein Wegerecht (für alle Zeiten und die jeweiligen Eigentümer) für mein dahinter liegendes Grundstück mit Wohnhaus, Garten und Garage eingetragen. Mein Haus ist ca. 50 m von der Straße entfernt, dieser Weg ist der einzige Zugang. Weder das vorn liegende noch mein Grundstück hat in Richtung Straße einen Zaun oder ein Tor. Wie in alten Ortskernen üblich, ist die Straße sehr eng, Begegnungsverkehr Centimeterarbeit und Parkmöglichkeit nicht vorhanden. Schon jetzt ist die Zufahrt zu meinem Grundstück für größere Fahrzeuge nur möglich, weil ein weiteres Nachbargrundstück ebenfalls keinen Zaun hat und die Ecke beim Einfahren mitbenutzt wird - eben jahrzehntelang gewachsene Struktur und gute Nachbarschaft. Nun möchte der neue Käufer ein Tor einbauen. Sein Argument, er will seine Kinder schützen, sieht jeder ein. Allerdings hat er sich vor dem kürzlich erfolgten Kauf das Grundstück und die Lage angesehen und muss sich über die "verzwickte" Situation klar gewesen sein. Nach dem Einbau eines Tores kann z.B. das Ölauto oder ein Möbelwagen und - hoffentlich werden sie nie benötigt - die Feuerwehr und der Rettungsdienst definitiv nicht mehr auf mein Grundstück fahren. Darf der neue Besitzer hier ohne weiteres ein Tor einbauen? Vielen Dank schon jetzt für jede Antwort! Name: Ch. Stromberg
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