Bauvorlageberechtigung BW: Unterschiede zu Bayern? Voraussetzungen, Antrag & Gültigkeit?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

In Baden-Württemberg (BW) ist die Bauvorlageberechtigung für Bauingenieure anders geregelt als in Bayern (BayBo). Für die Planung und Einreichung eines Einfamilienhauses mit Vollgeschossen ist in BW eine Eintragung gemäß § 43 Absatz (6) der LBO-BW erforderlich. Die Berufsordnung der Ingenieure in BW muss ebenfalls beachtet werden, was eine Überprüfung der Eintragung in die Ingenieurkammer-BW notwendig macht.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Bauvorlageberechtigung BW: Unterschiede zu Bayern? Voraussetzungen, Antrag & Gültigkeit?

Hallo,
Ich bin Bauingenieur und in Bayern für Häuser mit bis zu 3 WE Bauvorlageberechtigt, gemäß BayBoAbk..
Nun bin ich nach Baden-Württemberg umgezogen und möchte mein Einfamilienhaus KG, EG, OG (jeweils Vollgeschosse) selber planen und einreichen. Habe ich den Artikel 43 der LBOAbk.-BW richtig verstanden, dass ich das nicht darf?
Ich würde mich über eine Antwort von Euch freuen.
  • Name:
  • J. Hummel
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die bayerische Bauvorlageberechtigung gilt nicht automatisch in Baden-Württemberg – eigenständige Einreichung ohne gesetzlich anerkannte Berechtigung nach § 62 LBOAbk.-BW macht den Bauantrag unwirksam und führt zu Baustopp oder Rückbau.

    🔴 KRITISCH: § 43 LBO-BW regelt nicht die Bauvorlageberechtigung – die zuständige Regelung lautet § 62 LBO-BW; Verwechslung birgt erhebliches rechtliches Risiko bei der Antragstellung.

    ⚠️ WICHTIG: Eine reine Berufserfahrung oder ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium reicht in BW nicht aus – zwingende Eintragung in die Ingenieurkammer-Bau Baden-Württemberg und fachliche Eignungsprüfung gemäß § 62 Abs. 2 LBO-BW sind erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Der Bauherr haftet persönlich für Verfahrenskosten, Nachbesserungen oder Ordnungswidrigkeiten bei fehlender oder falsch reklamierter Bauvorlageberechtigung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Als Bauingenieur, der in Bayern bauvorlageberechtigt ist, müssen Sie in Baden-Württemberg die dortigen Regelungen beachten. Die Bauvorlageberechtigung ist landesrechtlich geregelt, daher gibt es Unterschiede zwischen Bayern (BayBoAbk.) und Baden-Württemberg (LBO-BW).

    Wichtig: Artikel 43 der LBO-BW regelt die Bauvorlageberechtigung. Prüfen Sie, ob Ihre Qualifikation und Berufserfahrung den Anforderungen entsprechen. Möglicherweise müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Bauvorlageberechtigung in Baden-Württemberg stellen.

    Ich empfehle Ihnen, sich bei der zuständigen Architektenkammer Baden-Württemberg oder einer anderen zuständigen Stelle (z.B. Baurechtsamt) über die genauen Voraussetzungen und das Antragsverfahren zu informieren. Diese können Ihnen detaillierte Auskünfte geben und Ihnen bei der Anerkennung Ihrer Bauvorlageberechtigung behilflich sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zur Architektenkammer Baden-Württemberg auf, um Ihre individuelle Situation zu klären und die notwendigen Schritte für die Anerkennung Ihrer Bauvorlageberechtigung einzuleiten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Nutzer, ein Bauingenieur mit Bauvorlageberechtigung in Bayern für Gebäude bis zu 3 Wohneinheiten, möchte nun in Baden-Württemberg ein Einfamilienhaus mit Keller, Erdgeschoss und Obergeschoss (jeweils Vollgeschosse) selbst planen und einreichen. Er fragt, ob die LBO-BW dies erlaubt.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Nutzers ist grundsätzlich richtig. Die Bauvorlageberechtigung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die bayerische Bauvorlageberechtigung (BayBO) gilt nicht automatisch in Baden-Württemberg.

    ⚠️ Korrektur: Der Nutzer bezieht sich auf Artikel 43 LBO-BW. Tatsächlich ist die relevante Vorschrift § 43 LBO-BW (Bauvorlageberechtigung). Diese regelt, wer zur Einreichung von Bauvorlagen berechtigt ist. Für ein Einfamilienhaus mit drei Vollgeschossen ist in der Regel ein Architekt oder ein Bauingenieur mit entsprechender Qualifikation und Eintragung in der Architektenliste oder der Ingenieurliste der Ingenieurkammer Baden-Württemberg erforderlich.

    ➕ Ergänzung: Die Bauvorlageberechtigung in Baden-Württemberg ist strenger als in Bayern. Während in Bayern der Nachweis der Bauvorlageberechtigung für bestimmte Gebäudeklassen (z.B. Gebäude der Gebäudeklasse 2) ausreicht, verlangt Baden-Württemberg in der Regel die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Ein reiner Studienabschluss als Bauingenieur reicht nicht aus, es muss eine spezielle Eintragung erfolgen.

    🔴 Gefahr: Die Einreichung von Bauvorlagen ohne gültige Bauvorlageberechtigung in Baden-Württemberg kann zur Ablehnung des Bauantrags führen und im schlimmsten Fall als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zudem haftet der Bauherr für die Kosten des Verfahrens.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte sich umgehend bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg über die Voraussetzungen für die Eintragung als bauvorlageberechtigter Ingenieur informieren. Alternativ kann er einen in Baden-Württemberg bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur mit der Einreichung der Bauvorlagen beauftragen. Eine direkte Anfrage bei der zuständigen Baurechtsbehörde (Gemeinde oder Landratsamt) kann ebenfalls Klarheit über die konkreten Anforderungen für das geplante Einfamilienhaus schaffen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Als Bauingenieur mit Erfahrung in Bayern ist die Frage nach der Übertragbarkeit der Bauvorlageberechtigung nach Baden-Württemberg durchaus berechtigt – doch die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern.

    ⚠️ Korrektur: Artikel 43 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO-BW) regelt nicht die Bauvorlageberechtigung, sondern die Befreiung von der Erforderlichkeit einer Baugenehmigung für bestimmte Vorhaben – ein völlig anderes Rechtsinstitut als die bauvorlagenrechtliche Befugnis zur eigenständigen Planung.

    ➕ Ergänzung: Die Bauvorlageberechtigung in BW ist in § 62 LBO-BW geregelt und setzt – anders als in Bayern – zwingend die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Baden-Württemberg oder der Ingenieurkammer-Bau Baden-Württemberg voraus, unabhängig vom Fachhintergrund oder der Berufserfahrung.

    🔴 Gefahr: Ein eigenständiger Antrag mit fehlender gesetzlich anerkannter Bauvorlageberechtigung führt zur Unwirksamkeit der Bauvorlage und damit zur Unzulässigkeit des Bauantrags – das Bauvorhaben gilt als nicht genehmigungsfähig, was zu Baustopp, Rückbau oder erheblichen Nachbesserungskosten führen kann.

    ✅ Zustimmung: Ihre Interpretation, dass Sie nach der LBO-BW nicht automatisch berechtigt sind, ist korrekt – die bayrische Regelung (Art. 63 BayBO) ist landesspezifisch und nicht auf BW übertragbar.

    ➕ Ergänzung: Selbst mit abgeschlossenem Bauingenieurstudium und langjähriger Praxis ist in BW eine Eintragung in die zuständige Ingenieurkammer erforderlich, gefolgt von einer gesonderten Prüfung der fachlichen Eignung gemäß § 62 Abs. 2 LBO-BW – eine reine Berufserfahrung reicht nicht aus.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich die Ingenieurkammer-Bau Baden-Württemberg, um Ihre konkrete Eignung prüfen zu lassen, und beauftragen Sie bis zur Klärung der Berechtigung einen bauvorlagenberechtigten Architekten oder Bauingenieur mit der Planung und Einreichung Ihres Einfamilienhauses.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die bayerische Bauvorlageberechtigung nicht automatisch in Baden-Württemberg gilt und eine gesonderte Anerkennung bzw. Eintragung erforderlich ist.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI nennt irrtümlich „Artikel 43 der LBO-BW“ als Regelung für die Bauvorlageberechtigung – DeepSeek korrigiert dies (verweist auf § 43 LBO-BW, erwähnt aber nicht die falsche Zuordnung), während Qwen explizit und korrekt stellt fest: § 43 regelt Befreiungen von der Baugenehmigung – nicht die Bauvorlageberechtigung. Die zuständige Regelung ist § 62 LBO-BW.

    ➕ Ergänzung: DeepSeek betont die strengere Eintragungsvoraussetzung in BW (Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure) und ergänzt zu § 43; Qwen liefert die entscheidende Präzisierung zu § 62 und betont die zwingende Kammermitgliedschaft + Eignungsprüfung; GoogleAI bleibt allgemeiner, ohne konkrete Paragraphenverweise für BW.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI verweist auf die Architektenkammer als zuständige Anlaufstelle – Qwen und DeepSeek nennen hingegen korrekt die Ingenieurkammer-Bau Baden-Württemberg als zuständige Stelle für Bauingenieure. Da die Bauvorlageberechtigung nach § 62 LBO-BW explizit die Eintragung bei der Ingenieurkammer-Bau vorschreibt, hat die sicherere Einschätzung (Qwen/DeepSeek) Vorrang – die Architektenkammer ist bei reinen Bauingenieurfragen nicht zuständig.

    👉 Empfehlung: Bei Zweifeln zur Eintragungsvoraussetzung oder Paragraphenzuweisung stets die offizielle Webseite der Ingenieurkammer-Bau Baden-Württemberg (http://www.ikb-bw.de) und den aktuellen LBO-BW-Text (§ 62) heranziehen – nicht auf pauschale Verweise in KI-Analysen verlassen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Berechtigungsgültigkeit (Bayern → BW) Keine automatische Anerkennung – bayerische Bauvorlageberechtigung gilt nicht in BW.
    Zuständiger Paragraph (BW) GoogleAI nennt fälschlich Art. 43; DeepSeek korrigiert auf § 43 (aber ohne Hinweis auf fehlende Zuständigkeit); Qwen identifiziert korrekt § 62 LBO-BW als maßgeblich – Konsens für § 62.
    Voraussetzung für Bauingenieure Zwingende Eintragung in die Ingenieurkammer-Bau BW + fachliche Eignungsprüfung (§ 62 Abs. 2 LBO-BW); Studium und Berufserfahrung allein reichen nicht.
    Zuständige Stelle für Antrag GoogleAI verweist auf Architektenkammer (falsch für Bauingenieure); DeepSeek und Qwen benennen korrekt die Ingenieurkammer-Bau BW – Konsens für diese Stelle.
    Rechtliche Folge fehlender Berechtigung Unwirksamkeit der Bauvorlage → Unzulässigkeit des Bauantrags → Baustopp, Rückbau oder Ordnungswidrigkeit.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor Planung oder Einreichung beginnen: Klärung der Eintragungsvoraussetzungen direkt bei der Ingenieurkammer-Bau Baden-Württemberg – unter Vorlage aller Zeugnisse und Nachweise – und bis zur Genehmigung der Eintragung einen bauvorlagenberechtigten Fachmann mit der Planung beauftragen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Fehlende Eintragung in die Ingenieurkammer-BW führt zur Unwirksamkeit der Bauvorlage Der Bauantrag wird abgelehnt; Baubeginn ist rechtsunwirksam – Gefahr von Baustopp, Zwangsstilllegung und Kosten für Rückbau.
    🔴 Risiko Verwechslung von § 43 (Befreiung von Baugenehmigung) mit § 62 (Bauvorlageberechtigung) Falsche Rechtsgrundlage im Antrag → formelle Unzulässigkeit des Bauantrags → Verzögerung um Wochen bis Monate.
    🔴 Risiko Hinweis auf Architektenkammer statt Ingenieurkammer-BW bei Antragstellung Fehlgeleitete Anfrage → Verzögerung, fehlende Bearbeitung, Verlust von Fristen für die Eintragung.
    🔴 Risiko Annahme, dass Berufserfahrung oder Studienabschluss ausreichen Fehlende Prüfung der Eignung nach § 62 Abs. 2 LBO-BW → Ablehnung der Eintragung → Notwendigkeit externer Planung mit Mehrkosten.
    🔴 Risiko Privates Vertrauen auf „eigene Kompetenz“ ohne formelle Eignungsprüfung Nachträgliche Haftung des Bauherrn für Planungsfehler, Verzögerungen oder Mängel, die durch fehlende fachliche Anerkennung entstehen.
    ✅ Chance Anerkennung der bayerischen Qualifikation durch die Ingenieurkammer-BW nach Prüfung Schnelle Eintragung möglich bei Vorlage vollständiger Dokumente – ermöglicht zukünftige Selbstplanung aller Vorhaben in BW.
    ✅ Chance Klare Trennung von Planungs- und Bauherrnrolle durch zeitweilige Fremdplanung Entlastung bei Rechts- und Verfahrenssicherheit; Möglichkeit, BW-spezifische Planungspraxis kennenzulernen.
    ✅ Chance Fachliche Auseinandersetzung mit § 62 LBO-BW und Verfahrensanforderungen Erhöhte Rechtssicherheit für alle künftigen Projekte – bessere Einschätzung von genehmigungsfähigen Vorhaben in BW.
    ✅ Chance Direkter Kontakt zur Ingenieurkammer-BW als langfristige Netzwerkbildung Zugang zu Fortbildungen, aktuellsten Interpretationen der LBO-BW und Beratung bei komplexen Vorhaben.
    ✅ Chance Klärung im Vorfeld vermeidet teure Nachbesserungen oder Planungsumstellungen Kosten- und zeiteffiziente Projektabwicklung – vermeidbare Planungsfehler werden früh ausgeschlossen.

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Klärung bei der richtigen Stelle: Kontaktieren Sie die Ingenieurkammer-Bau Baden-Württemberg (nicht die Architektenkammer) unter http://www.ikb-bw.de und reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf Prüfung Ihrer fachlichen Eignung nach § 62 Abs. 2 LBO-BW ein – mit Zeugnissen, Nachweisen zur Berufserfahrung und vollständiger Projektbeschreibung.
    2. Keine Einreichung ohne Bestätigung: Unterlassen Sie jede Einreichung einer Bauvorlage beim Baurechtsamt, solange Sie noch nicht die schriftliche Bestätigung der Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure erhalten haben.
    3. Professionelle Begleitung für das aktuelle Projekt: Beauftragen Sie bis zur Klärung Ihrer Berechtigung einen Bauingenieur oder Architekten, der in der Ingenieurkammer-Bau BW oder Architektenkammer BW eingetragen ist, mit der vollständigen Planung und Einreichung des Einfamilienhauses.
    4. Dokumentensicherung: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Diplomurkunde, Zeugnisse, Nachweise über berufliche Tätigkeit (Arbeitszeugnisse, Verträge), Fortbildungen, sowie eine detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens (Grundriss, Geschosshöhen, Kellerstruktur).
    5. Paragraphen-Check vor Antrag: Laden Sie die aktuelle Fassung der LBO-BW (offizielle Verkündung des Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr) herunter und lesen Sie § 62 LBO-BW sowie die zugehörige Verwaltungsvorschrift aus – nicht auf KI- oder Internetquellen verlassen.
    6. Schulung zur BW-spezifischen Planungspraxis: Nehmen Sie an einer vom ikb-bw angebotenen Informationsveranstaltung oder Online-Grundlagenschulung zur LBO-BW teil – diese sind oft kostenfrei oder stark vergünstigt für angehende Mitglieder.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauvorlageberechtigung
    Die Bauvorlageberechtigung ist die Befugnis, Bauanträge und Bauvorlagen bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Sie ist an bestimmte Qualifikationen und Berufserfahrungen gebunden und in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
    Verwandte Begriffe: Planvorlageberechtigung, Entwurfsverfasser, Bauantrag.
    Landesbauordnung (LBO)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben in einem Bundesland regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften.
    Bauantrag
    Der Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er enthält alle relevanten Unterlagen und Pläne, die für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Bauanzeige.
    Vollgeschoss
    Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss eines Gebäudes, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt und das eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m hat. Die genauen Definitionen können in den Landesbauordnungen abweichen.
    Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Gebäudehöhe, Kellergeschoss.
    Architektenkammer
    Die Architektenkammer ist eine berufsständische Vertretung der Architekten und Innenarchitekten. Sie ist unter anderem für die Eintragung von Architekten in die Architektenliste und die Überwachung der Berufspflichten zuständig.
    Verwandte Begriffe: Ingenieurkammer, Berufsordnung, Architektengesetz.
    Baurechtsamt
    Das Baurechtsamt ist eine Behörde, die für die Umsetzung des Baurechts zuständig ist. Es prüft Bauanträge, erteilt Baugenehmigungen und überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauaufsicht, Bauamt, Stadtplanungsamt.
    Planverfasser
    Der Planverfasser ist die Person, die die Baupläne und Bauvorlagen für ein Bauvorhaben erstellt. In der Regel sind dies Architekten oder Bauingenieure mit Bauvorlageberechtigung.
    Verwandte Begriffe: Entwurfsverfasser, Bauplaner, Architekt.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die Bauvorlageberechtigung?
      Die Bauvorlageberechtigung erlaubt es bestimmten Berufsgruppen (z.B. Architekten, Bauingenieure), Bauanträge zu erstellen und bei der Baubehörde einzureichen. Sie ist notwendig, um als Planverfasser für ein Bauvorhaben tätig zu werden.
    2. Gilt meine bayerische Bauvorlageberechtigung auch in Baden-Württemberg?
      Nein, die Bauvorlageberechtigung ist landesrechtlich geregelt. Eine in Bayern erworbene Bauvorlageberechtigung gilt nicht automatisch in Baden-Württemberg. Sie müssen prüfen, ob Ihre Qualifikation den Anforderungen der LBO-BW entspricht und ggf. einen Antrag auf Anerkennung stellen.
    3. Wo finde ich die genauen Voraussetzungen für die Bauvorlageberechtigung in Baden-Württemberg?
      Die Voraussetzungen sind in Artikel 43 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO-BW) geregelt. Zusätzlich können Sie sich bei der Architektenkammer Baden-Württemberg oder dem zuständigen Baurechtsamt informieren.
    4. Was passiert, wenn ich ohne Bauvorlageberechtigung einen Bauantrag einreiche?
      Ein Bauantrag, der von einer nicht bauvorlageberechtigten Person eingereicht wurde, kann von der Baubehörde abgelehnt werden. Dies kann zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
    5. Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Anerkennung meiner Bauvorlageberechtigung?
      Die benötigten Unterlagen können je nach individueller Situation variieren. In der Regel sind Nachweise über Ihre Ausbildung (z.B. Diplomurkunde), Berufserfahrung und Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer erforderlich. Informieren Sie sich bei der Architektenkammer Baden-Württemberg über die genauen Anforderungen.
    6. Kann ich als Bauingenieur jedes Gebäude in Baden-Württemberg planen und einreichen?
      Die Bauvorlageberechtigung kann je nach Qualifikation und Berufserfahrung auf bestimmte Gebäudeklassen oder Größen beschränkt sein. Prüfen Sie, ob Ihre Bauvorlageberechtigung für das geplante Einfamilienhaus ausreichend ist.
    7. Was ist der Unterschied zwischen der LBO-BW und der BayBo?
      Die LBO-BW (Landesbauordnung Baden-Württemberg) und die BayBo (Bayerische Bauordnung) sind die jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern. Sie regeln die baurechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben im jeweiligen Bundesland.
    8. Wo finde ich die Architektenkammer Baden-Württemberg?
      Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat ihren Sitz in Stuttgart. Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Architektenkammer.

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  2. Bauvorlageberechtigung BW: Eintragung §43 LBO-BW erforderlich

    richtig
    Hallo,
    Stimmt,
    wenn du dich nicht laut § 43 Absatz (6) in die Liste eintragen lässt.
    Sind wirklich alle Geschosse Vollgeschosse? Die LBO BW definiert die nämlich anders als die BayBoAbk..
    Viel Erfolg
    Stefan
    Übrigens: Laienmeinung, keine Rechtsberatung
  3. Bauvorlage: Berufsordnung Ingenieure BW – Eintragung prüfen!

    Berufsordnung der Ingenieure
    sollte auch beachtet werden. Die Berufsordnungen der Länder regeln die Berufsbezeichnung. Daher ist eine Eintragung in die Ingenieurkammer-BW zu überprüfen.
    MfG
    R. Kaiser
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Bauvorlageberechtigung BW: Unterschiede, Voraussetzungen & Gültigkeit

    💡 Kernaussagen: In Baden-Württemberg (BW) ist die Bauvorlageberechtigung für Bauingenieure anders geregelt als in Bayern (BayBoAbk.). Für die Planung und Einreichung eines Einfamilienhauses mit Vollgeschossen ist in BW eine Eintragung gemäß § 43 Absatz (6) der LBOAbk.-BW erforderlich. Die Berufsordnung der Ingenieure in BW muss ebenfalls beachtet werden, was eine Überprüfung der Eintragung in die Ingenieurkammer-BW notwendig macht.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Definition von Vollgeschossen in der LBO-BW von der BayBo abweichen kann, wie im Beitrag Bauvorlageberechtigung BW: Eintragung §43 LBO-BW erforderlich hervorgehoben wird. Dies kann Auswirkungen auf die Beurteilung der Bauvorlageberechtigung haben.

    ✅ Zusatzinfo: Die Eintragung in die Ingenieurkammer-BW ist entscheidend, um die Berufsbezeichnung führen zu dürfen und die Bauvorlageberechtigung auszuüben. Die Berufsordnungen der Länder regeln die genauen Bestimmungen hierzu, wie im Beitrag Bauvorlage: Berufsordnung Ingenieure BW – Eintragung prüfen! erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie zunächst die genaue Definition von Vollgeschossen gemäß LBO-BW. Anschließend sollten Sie die Voraussetzungen für die Eintragung gemäß § 43 Absatz (6) LBO-BW sowie die Anforderungen der Ingenieurkammer-BW für die Bauvorlageberechtigung in Baden-Württemberg klären. Konsultieren Sie bei Bedarf einen Baurechtsexperten.

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