Mauer zu Nachbargrundstück  -  welche Regeln beachten?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Mauer zu Nachbargrundstück  -  welche Regeln beachten?

Hallo liebe Community,
ich wohne in einer Neubausiedlung in einer Doppelhaushälfte.
Grundsätzlich werden die Grundstücke auf der Rückseite mit Holzfassaden abgegrenzt  -  im letzten Jahr (Einzug) habe mein Nachbar und ich diese Fassade einvernehmlich einem anderen Neubaubewohner vermaccht  -  nach Absprache sollte der Blickschutz mit einer Mauer hergestellt werden. PENg  -  Nachbar hatte urplötzlich keine Lust mehr drauf und die Stimmung heizte sich etwas an. Nun ist es aber so, dass ich gerne die geplante Mauer aufziehen möchte. Da mein Nachbar weiterhin kein Interesse hat werde ich das dann auf meinem Grundstück machen.
Frage: Ich wohne in NRW / Raum Düsseldorf/Köln  -  wie hoch darf ich die Mauer ziehen? Muss ich weiteres beachten?
Für jeden Hinweis dankbar
Thomas
PS: aus Gründen des guten Umgans erwäge ich auch ein späteres (!) Verputzen der anderen Mauerseite  -  ich denke das geht in Ordnung und dient dem Weltfrieden ;-)
  • Name:
  • Stefan Zander
  1. Bebauungsplan-Grundstückseinfriedung

    zu Beachten wäre:
    a) Festsetzungen des B-Plans (Gemeinde)
    b) der notarielle Bau- / Kaufvertrag
    b) ggf. Ortssatzungen (Gemeinde)
    c) wenn eine Wohneigentümergemeinschaft bei der RH-Siedlung bestehen sollte, ggf. die Teilungserklärung
    Daher dieses vorher selbst prüfen, bzw. prüfen lassen
    MfG
    R. Kaiser
  2. alternativ gibt es auch

    L-Steine (sog. Mauerscheibe) mit Sicht-Beton in div. Formen und Farben.
    Hätte den Vorteil dass später nicht mehr verputzt werden muss.
  3. Herzlichen Dank für die beiden Tipps. Aus den ...

    Herzlichen Dank für die beiden Tipps.
    Aus den oben beschrieben Dokumenten geht die Höhe nicht hervor  -  ich frage mich dabei im speziellen, ob es einen rechtlichen Unterschied zwischen diesen Holzfassaden und einer Mauer gibt. Wenn dem nicht so wäre würde ich die Mauer auf selbige Höhe ansetzen.
  4. Einfriedungsmauer

    Die Höhe darf max. 2 m ab Geländeoverfläche betragen, dann ist die Mauer auch genehmigungsfrei.
    Ich nehme aber an, es gibt einen Bebauungsplan oder eine andere Satzung. Darin könnte auch die Zulässigkeit von Einfriedungen geregelt sein.
    Gruß
  5. Noch vergessen: Nachbarrechtsgesetz:

    § 35 Beschaffenheit
    (1) Die Einfriedigung muss ortsüblich sein. Lässt sich eine ortsübliche Einfriedigung nicht feststellen, so ist eine etwa 1,20 m hohe Einfriedigung zu errichten. Schreiben öffentlich-rechtliche Vorschriften eine andere Art der Einfriedigung vor, so tritt diese an die Stelle der in Satz 1 und 2 genannten Einfriedigungsart.
    Sie müssen also prüfen:
    Was sieht der Bebauungsplan vor?
    Sind so hohe Einfriedungsmauern ortsüblich?
    Das heißt also, dass Sie nicht ohne Vorankündigung gegenüber Ihrem Nachbarn drauflos bauen sollten. Sie müssen mindestens Bescheid sagen und am Besten schriftlich die Zustimmung einholen. Wenn Sie zur Errichtung das Nachbargelände betreten müssen, dann müssen Sie das 2 Wochen vorher schriftlich anzeigen.
    Hierzu noch ein Zitat:
    Grundsätzlich darf gem. § 903 BGBAbk. jeder Eigentümer entlang der Grenze auf seinem eigenen Grundstück Eingrenzungen nach seinen eigenen Vorstellungen errichten. Dies gilt jedoch nur, soweit er nicht das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme verletzt.
    Zu diesem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass die nordrhein-westfälischen Vorschriften im Interesse beider Nachbarn auch die ihnen ästhetisch zumutbare Ausgestaltung der Einfriedung regeln. Ein Nachbar darf diese Regelung nicht umgehen, indem er entlang der Grundstücksgrenze, aber auf dem eigenen Grundstück eine Einfriedung errichtet, die das Erscheinungsbild der ortsüblichen Einfriedung wesentlich beeinträchtigt (NJW 1985 S. 1458).
    Gruß

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN