Nachweis gemäß EnEV
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nachweis gemäß EnEV

Hallo
hab in meiner Baugenehmigung unter den Nebenbestimmungen stehen das ich einen Nachweis entsprechend der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden einreichen muss.
Kann mir einer sagen was ich darunter zu verstehen habe und woher ich den bekomm?
Danke und Gruß
Peter
  • Name:
  • Peter
  1. Wärmeschutznachweis

    ist grob gefasst die, gem. der gültigen Energieeinsparverordnung EnEVAbk., Berechnung des Wärmeschutzes der baulichen Anlage und der "Verbrauch" deren technischer Anlagen (bspw. Heizanlage). Die (Mindest-) Anforderungen der EnEV sind mit dem Nachweis zu erfüllen.
    Dieser Nachweis ist verbindlich mit der Baugenehmigung vorzulegen.
    Ersteller sind bspw. Architekten, Bauingenieure und diplomierte Energieberater.
    MfG
    R. Kaiser

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