Carport über Leitungsrecht errichten?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Carport über Leitungsrecht errichten?

Hallo, cih hätte da mal eine sehr heikle frage und hoffe ich finde hier rat. Wir haben vor 2 Jahren in Baden Württemberg gebaut und hatten mit den Bauplatz einige Probleme. die Stadt verkaufte uns erst den Bauplatz gegenüber bis sie feststellten dass dort kein Huas errichtet werden darf. Dies wurde uns dann kurzerhand per Telefon mitgeteilt mit der Aussage dass der Bauplatz gegenüber (auf dem wir dann auch Bauten ) genausogroß sei und wir diesn nehmen könnten ohne zusätzliche große Änderungen. So wurde dann auch alles geplant. Doch irgendwann 4 Wochen später teilte uns unser Architekt mit dass wir ein Leitungsrecht 2,50 m auf der linken Seite haben. Wir wussten von allem nicht und hatten es auch beim Kaufvertrag übersehen.
So nun zum eigentlichen. Wir möchten gerne genau über dieses Leitungsrecht einen Doppelcarport errichten, da wir wonaders keine Platz haben um die 2 geforderten Stellplätze unter zu bekommen.
Bei einem ersten Gespräch mit dem Bauamt waren die schon etwas sehr komisch und wollten nicht zustimmen. Nun meinte unser Nachbar, da er ja sowieso eine Grenzmauer errichten muss genau neben unserem Leitungsrecht dürfen wir unsere Fundamente gerne in seine Mauer integrieren und hätten somit nichts auf dem Leitungsrecht außer unser Dach vom Carport.
zudem wären wir bereit wenn mal was an den Leitungen gemacht werden muss für Kosten die mit unseren Pflastern oder Carport zu tun haben selbst zu tragen.
Habe ich eine Anspruch drauf den Carport zu errichten, oder gibt es Erfahrungswerte wie man in solchen situationen am besten handelt.
Habe am Donnestag morgen mein nächstes Gespräch auf dem Bauamt und würde eure Hilfe sehr schätzen!
MfG Kirsten Seber
  • Name:
  • Kirsten Seber
  1. will auch Garage auf Leitungsrecht bauen ..

    möchte mich hier in diese Fragestellung mal einklinken, da ich ebenfalls kurzfristig in RLP eine Garage auf einem Leitungsrecht (Entwässerungsleitung) errichten möchte.
    Die Auskünfte des Bauamtes waren: "Das geht uns nichts an, das ist eine privatrechtliche Geschichte".
    Ich denke, und ich hoffe mein zukünftiger Nachbar auch, wenn ich vor und hinter der Garage einen Zugangsschacht erstelle, und unter der Garage nur ein gerades Rohr verlege, was zu Reinigungszwecken somit zugänglich wäre, müsste das machbar sein.

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