Garage bauen ohne Unterschrift des Nachbarn in Bayern 21.10.07 Wir wollen, nachdem wir auf der einen Grundstücksgrenze bereits eine Garage mit 50 qm, vor Jahren gebaut haben nun auf der anderen Grenze ebenfalls eine Garge bauen. Die Länge umfaßt 7,5 Meter und eine Höhe von 3m. Im Urspungsbebauungsplan ist genau an dieser Stelle eine Gargae vorgesehen. Die Genehmigungsbehörden haben signalisiert, daß wenn der Nachbar unterschreibt eine Genehigung erfolgen kann. Diese Unterschrift ist angeblich nötig, da nun die zweite Grenze ebenfalls bebaut wird. Das Grundstück liegt in Bayern. Nun verweigert der Nachbar ohne Angabe von Gründen die Unterschrift. Frage: Ist diese Unterschrift wirklich nötig? Gibt es Wege trozdem zu einer Gehnemigung zu kommen auch ohne Einverständnis des Nachbarn? Name: Wiedemann
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