Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4000: Garage bauen ohne Unterschrift des Nachbarn in Bayern

Bauplanung / Baugenehmigung

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Garage bauen ohne Unterschrift des Nachbarn in Bayern 21.10.07
Wir wollen, nachdem wir auf der einen Grundstücksgrenze bereits eine Garage mit 50 qm, vor Jahren gebaut haben nun auf der anderen Grenze ebenfalls eine Garge bauen. Die Länge umfaßt 7,5 Meter und eine Höhe von 3m.
Im Urspungsbebauungsplan ist genau an dieser Stelle eine Gargae vorgesehen. Die Genehmigungsbehörden haben signalisiert, daß wenn der Nachbar unterschreibt eine Genehigung erfolgen kann. Diese Unterschrift ist angeblich nötig, da nun die zweite Grenze ebenfalls bebaut wird. Das Grundstück liegt in Bayern.
Nun verweigert der Nachbar ohne Angabe von Gründen die Unterschrift.
Frage: Ist diese Unterschrift wirklich nötig? Gibt es Wege trozdem zu einer Gehnemigung zu kommen auch ohne Einverständnis des Nachbarn?
Name: Wiedemann  

  1. Grenzbebauung für eine weitere Garage 22.10.07
    Mit dem Bau einer Grenzgarage mit 50 m² Nutzfläche haben Sie bereits die maximal zulässige Gesamtnutzfläche für solche bauliche Anlagen nach BayBO auf dem Grundstück insgesamt ausgereizt. Insofern besteht auf Ihrem Grundstück hinsichtlich der Bebaubarkeit für Nebenanlagen kein weiteres Baurecht. Die Aussage Ihrer Bauaufsichtsbehörde ist daher als kühn zu bezeichnen. Allenfalls, wenn der Nachbar eine Grunddienstbarkeit für eine weitere Grenzbebauung übernehmen sollte (Die Unterschrift des Nachbarn soll sich wohl auf die Übernahme der Abstandsfläche auf seinem Grundstück für die vorgesehene weitere Grenzbebauung beziehen), könnte die Genehmigungsbehörde im eigenen Ermessen eine weitere Bebauung genehmigen.
    Ich möchte Ihnen empfehlen sich von einem Architekten Ihrer Region entsprechend beraten zu lassen.
    MfG
    R. Kaiser
    Name: Ralph Kaiser   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bhk-beratung.de

  2. Ich kann den Nachbarn gut verstehen. 22.10.07
    Auch ich würde solch einer Bebauung nicht zustimmen und an Ihrer Stelle hätte ich wohl aus Rücksicht meinen Mitmenschen (hier den Nachbarn) gegenüber, gar nicht erst versucht, einen Bauantrag zu stellen.
    .
    mfg, Ortwin
    Name: Ortwin Duddeck  

  3. Danke für die Hinweise. Die zuständigen Behörden haben ... 22.10.07
    Danke für die Hinweise.
    Die zuständigen Behörden haben allerdings zugesichert, daß die Abstandsflächen des Nachbarn nicht belastet werden. Der Nachbar kann also weiterhin komplett über sein Grundstück verfügen. Der Hinweis geht also in die falsche Richtung.
    Name: Wiedemann  
 

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