Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4004: Unterschriften auf Baugesuch

Bauplanung / Baugenehmigung

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Unterschriften auf Baugesuch 26.10.07
Hallo,
wofür sind die Unterschriften der Nachbarn auf unseren Baugesuchsunterlagen vor Erreichung bei der Gemeinde gut bzw. was ist wenn ein Nachbar nicht unterschreibt? Er muss ja nicht und aus welchem Grund sollte er überhaupt unterschreiben? Wir halten unsere Grenzabstände ein, aber was ist wenn nicht, würde er mit dieser Unterschrift dann bestätigen, dass es für ihn ok ist? Weil dann müßte er ja vermutlich die Unterlagen selbst erst länger zu hause prüfen...
VIELEN DANK für Ihre Antworten!!!
Gruß
Mia76
Name: Mia76  

  1. Ergänzung 26.10.07
    ...zur Ergänzung: Bayern ;-)
    Frage: Müssen bei den Nachbarn jeweils Frau und Mann unterschreiben, wenn im Grundbuch beide eingetragen sind oder reicht eine UNterschrift aus?
    Danke und liebe Grüße
    Mia

  2. steht doch in 26.10.07
    in der BayBO; Art. 71: Beteiligung der Nachbarn
    -
    Grüße
    Name: Uwe Michael Filusch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. mit 26.10.07
    einem Verweis auf das BayVwVfG; Art. 13
    -
    Grüße aus Thüringen
    Weiterführende Links:
      - http://by.juris.de/by/VwVfG_BY_Art13.htm
    Name: Uwe Michael Filusch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. Danke für den Link. Die Passage kannte ich ... 27.10.07
    Danke für den Link. Die Passage kannte ich schon, aber für mich ist es eben trotzdem nicht ganz klar und daher habe ich hier auch nachgefragt, aber scheinbar bin ich eben doch eien Laie und daher hier falsch...
    Gruß
    Mia

  5. Ich kann... 28.10.07
    ...hier nur für Baden-Württemberg sprechen, aber das dürfte etwa gleich sein:
    .
    Wenn die Unterschrift des Nachbarn fehlt, wird er von der Gemeinde schriftlich auf das geplante Bauvorhaben hingewiesen, mit Fristsetzung zur Einsichtnahme der Bauzeichnungen im Rathaus. Lässt er diese Frist verstreichen, gilt das als Zustimmung. Wenn er die Unterschrift explizit verweigert, muss/sollte er das begründen, damit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der entsprechende Einwand geprüft und bewertet werden kann. Ist der Einwand unbegründet, wird die Genehmigung i.d.R. erteilt (mal vorausgesetzt, es gibt keine anderen Gründe, die dagegensprechen).
    .
    Name: Christian Wolz   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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