Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4035-1: Ist alles erlaubt?

Bauplanung / Baugenehmigung

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  1. Wenn es nur... 27.11.07
    .
    ...um die EnEV geht, sollte das ganze nicht sooo das Problem sein. Schließlich lässt § 25 Befreiungen zu. Die müssen aber erst mal begründet und beantragt werden.
    .
    Name: Christian Wolz   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Ups,... 27.11.07
    .
    ...da haben wohl zwei zur gleichen Zeit geschrieben :-)
    .
    Name: Christian Wolz   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. Das ist doch alles sehr interessant 28.11.07
    im großen und ganzen sind doch alle meine Fragen beantwortet.
    Fazit:
    Mann kann sein Haus so bauen wie mann will, solange:
    niemandens Sicherheit dadurch gefärdet wird,
    EnEV eingehalten werden oder
    man eine (Teil-)Befreiung erwirken konnte,
    der Bauträger von bestehenden Normen befreit und
    der B-Plan eingehalten wurde.
    richtig?
    Name: Steffen Bilstedt  

  4. Und... 29.11.07
    .
    ...eine Baugenehmigung (soweit erforderlich) erteilt wird!
    .
    Name: Christian Wolz   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. Auch nicht ganz.... 29.11.07
    in Bereichen gemäß § 34 BauGB, also wo es keinen B-Plan gibt, aber eine Bebauung zulässig ist, muss sich die Gestaltung an der Umgebungsbebauung orientieren. Unabhängig von technischen Baubestimmungen kann ein Bauamtsbeamter sich in Fragen der Gestaltung da sehr einmischen. Z.B. bekommt man manchmal kein Walmdach, wenn es in der Umgebung nur Satteldächer gibt. Das Gebäude darf nicht zweigeschossig sein, wenn es nur von eingeschossigen Gebäuden umgeben ist und umgekehrt. Das geht dann weiter über Dachgauben, Fassadengestaltung usw. Also das Bauamt hat da sehr viel Macht. Wenn Sie da mit einem "eigenwilligen Entwurf" kommen, kann es eine Ablehnung geben. Dafür interessiert sich das Bauamt viel mehr, als für die technische Richtigkeit der Bauausführung. Die technische Richtigkeit ist Aufgabe des Architekten, sofern er denn mit Ausführungsplanung und Objektüberwachung beauftragt wurde. Mindestens brauchen Sie je nach Bundesland einen Bauleiter gemäß Landesbauordnung. Der Bauleiter ist dann für die richtige Umsetzung der bautechnischen Nachweise und der Baugenehmigung verantwortlich.
    Ein Beispiel: Angenommen, Sie müssen dem Bauamt einen EnEV-Nachweis vorlegen. Da der EnEV-Nachweis dann Bestandteil der Baugenehmigung ist, muss der Bauleiter dafür sorgen, dass alles was im Nachweis steht, auch so umgesetzt wird. Wenn abweichend gebaut werden soll, muss er dafür sorgen, dass der Nachweis neu gerechnet wird und dann muss er prüfen, ob die Anforderungen immer noch erfüllt sind. Wenn der Bauleiter da nicht aufpaßt, ist er in der Haftungsfalle. Wenn sie gegen Vorschriften verstoßen, könnten SIE SELBST den Bauleiter verklagen, wenn etwas schief geht. Und wahrscheinlich würden sie vor Gericht sogar gewinnen.
    Deshalb ist eher ihr Problem, diese "Unterschriftgeber" zu finden, die sich als Entwurfsverfasser und Bauleiter bestellen lassen, sie aber auf der Baustelle gewähren lassen. Aber es gibt Leute, die unterschreiben Ihnen das alles.
    Name: Lott Andreas  
 

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