lichte Höhe bei Dachgeschoss mit Sichtgebälk 06.12.07 Hallo, ich bin leider gerade in einer Auseinandersetzung mit meiner Gemeinde bzgl. der Anrechnung meines Dachgeschosses als Vollgeschoss. Der Neubau liegt in BW, die BNVO ist von 1977 - die 2/3 Regel müsste also gelten - 2,3m vom FFB bis Unterkante Dach (lichte Höhe). Das schein nun auch so von der Gemeinde akzeptiert zu werden. Ich habe einen Dachstuhl mit Sichtgebälk. Eine Gemeindevertreter hat nun gemessen und zwar vom FFB bis Oberkante Sparren und prompt war ich über den 66 %. Ich bin der Meinung dass bis Unterkannte Sparren gemessen werden müsste da - hätte ich eine Zwischensparrendämmung - die Sparren verschalt werden würden und dann ja auch nur bis dahin gemessen würde. Hat vielleich jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat hier ein rechtliches Hintergrundwissen ? Im voraus vielen Dank. Michael Name: Michael
Kennwort
Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.