Bebauungsplan Ein deutsches Märchen ? 11.12.07 Stellt Euch einmal vor die folgende Geschichte wäre wahr: Da bist Du Käufer eines Mini-kleinen Reihenhauses, das Du von einem Bauträger beim Notar gekauft hast. Du ziehst ein. Der Bauträger schickt Dir unaufgefordert (!) ein Papierchen auf dem steht, wo Du Dein Garenhäuschen zu errichten hast. Das Gartenhäuschen ist natürlich genehmigungsfrei nach der Landesbauordnung. Jedoch soll es nach dem amtlichen Bebauungsplan vor Deinem Wohnzimmerfenster stehen. Du findest aber, dass es da einen besseren Platz gibt, der auch keinen Nachbarn stört und da steht es nicht vor Deinem und auch nicht vor Deines Nachbarn Wohnzimmerfenster. Der Bauträger und noch viele andere mehr oder minder Beteiligte werden zur Ortsbesichtigung eingeladen und alle stimmen Deinem Aufstellungsort für das Gartenhäuschen zu, sie finden den sogar gut. Nur ist da das kleine Problem, dass der Bauträger Dir dieses Papierchen zugeschickt hat, auf dem steht amtlicher Bebauungsplan und da sind Muß-Aufstellungs-Plätze für Gartenhäuschen drin "nur da dürfen Gartenhäuschen aufgestellt werden" Da ja alle von Deinem Aufstellungsort begeistert waren gehst Du zum Baurechtsamt um diese kleine Problemchen zu beheben. Dort wirst Du jedoch belehrt: "Man sei gehalten, Befreiungen vom amtlichen Bebauungsplan abzulehnen und man könne schon voraussagen, dass Dein Ersuchen abgelehnt wird." Du erklärst, dass der Bauträger gar nie die Absicht hatte selbst Gartenhäuschen aufzubauen, nur hat sein Architekt mal eben aus Jux und Tollerei oder warum auch immer Lust gehabt Plätzchen für Gartenhäuschen mal eben einzuzeichnen, dies sei dann veramtlicht worden. Voller Verständnis bekommst Du zu hören: So sind nun mal die Architekten, aber amtlich ist unfehlbar. Auch ist da auf Deinem Grundstück eingezeichnet ein Kringel mit einem Punkt in der Mitte: Dies ist ein geschützter Baum, der darf nie und nimmer weg. Du begugst Dir den Kringel mit Punkt und fängst an zu stammeln, dass da niemals ein Baum war, jedenfalls bist Du bereit an Eides statt zu erklären, dass auch schon beim ersten mal als Du den Platz sahest dort kein Baum war. Also nie und nimmer gab es da einen Baum und außerdem hat Dir der Bauträger weil es städtisch so verordnet wäre, angeboten, Bäume auf Deinem Grundstück zu pflanzen. Du warst begeistert und hast das ganze Grundstück sehr dicht (3 Obstbäume vom Bauträger und noch einen selbst gekauften) über alle Empfehlungen der Stadt weit hinausgehend, gut bepflanzt Der Kringel sei also immer falsch gewesen achtloser Kringel-Plänemacher ? Schließlich fragst Du was soll ich denn nun machen, es gibt keinen Platz für Fahrräder, Rasenmäher etc: Daraufhin bekommst Du die salomonische Antwort: Es könnte ja auch sein, dass ein Gartenhäuschen plötzlich einfach da steht, das würde den Antrag ersparen. Du stellst fest: Hier bist Du mit Deinem Anliegen auf amtlichen Granit gestoßen. Du fragst Dich was könnte denn nun Dir oder Deinem Gartenhäuschen passieren, wenn es denn einfach plötzlich so da stünde. Darauf wissen wir nun keine Antwort. Vorsichtshalber schreibst Du dir nun auf, was man alles beibringen müsse für eine Befreiung vom amtlichen Bauplan: Lageplan, 4 Seiten Ansicht des Gartenhauses, Schnittbild, usw. Dein nächster Weg führt Dich zielgerichtet zum Vermessungsamt wo ein sehr angenehmer Angestellter Dich erst mal darauf hinweist, dass ein Planauszug 25 Euro kostet. Der Angestellte erkundigt sich nochmals fragend, ob Du wirklich den Plan für das Gartenhäuschen brauchst. Du versicherst es ! Jetzt fällt Dir noch was ein und Du rast nochmals zum Baurechtsamt, äh wir haben noch vergessen, da heißt es: wir brauchen die Anschriften der Nachbarn damit wir sie anschreiben können und ein Einverständnis für Dein Gartenhäuschen einholen können: die Nachbarn vom Gemeinschaftsweg: das sind ca. 20 Nachbarn, die kommen aber nie an Deinem Gartenhaus vorbei, weil der Gemeinschaftsweg schon vorher aufhört. Zurück zum Vermessungsamt: Bitte noch die Anschriften der Nachbarn! Auskunft: Es gibt noch keine Nachbarn, die wohnen zwar schon in den Mini-Reihenhäusern aber, äh die sind noch nicht als Eigentümer im Grundbuch also nur der Bauträger ist Dein Nachbar. Dir fällt ein, dass Du mal beim Stadtplanungsamt warst, und wenn Du den Antrag auf Befreiung einreichen würdest, würde da ja wohl eine Stellungnahme zu Deinem Bauprojekt: Gartenhäuschen eingeholt werden. Für das Baugebiet Deines Reihenhauses war ein sehr freundlicher Herr zuständig. Also fragst Du den. Der sagt ziemlich unverblümt: Lassen sie das einschlafen und bauen sie ihr Häuschen. Da wird schon keiner was sagen. Du fragst Dich hier und alle die kommentieren möchten was Du nun machen wirst. Hilfreich und gut sei der Mensch, aber sei er auch rechtstreu und ist er dann wenn er rechtstreu ist auch gut ? Zu bedenken ist auch, dass Du noch gar nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist. Kannst Du denn da überhaupt für ein Grundstück, dessen amtlicher Eigentümer Du noch gar nicht bist eine Befreiung beantragen ? Und was haben die anderen Nachbarn zu befürchten, die schon ohne Genehmigung ein Gartenhäuschen auf einem nicht genehmigten Platz, für den sie noch gar nicht im Grundbuch eingetragen sind, aufgestellt haben ? Was kann schlimmstenfalls passieren wenn das Häuschen plötzlich da steht und irgendjemandem es nicht passt, z.B. weil das Dach zu rot oder zu braun ist ? Abriß ? Strafe Ordnungswidrigkeit und wer ist hier denn nun ordnungswidrig ? Es war nötig, meine Erlebnisse etwas pointiert zu schildern, hoffe es kommt an. Irene Name: Irene
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