Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4241: bauantrag/baugenemigung

Bauplanung / Baugenehmigung

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bauantrag/baugenemigung 14.05.08
guten tag ,
mich würde interresieren wenn ich eine Ladenfläche kaufe und diese als Privatwohnung umbauen möchte was für anträge muß ich für den umbau und das raus reisen der schaufenster stellen . Müste ich nur für das fenster einen antrag stellen ? wie hoch wäre die strafe in Baden-Württemberg wenn ich diesen nicht oder nicht richtig stelle .
mfg
Name: Dörflinger Melanie  

  1. Sie müssen... 15.05.08
    .
    ...eine Nutzungsänderung beantragen. Die sieht aus wie ein "normaler" Bauantrag und geht auch den gleichen Behördenweg.
    .
    Höchststrafe? Rückbau...
    .
    "§ 65 [LBO] Abbruchsanordnung und Nutzungsuntersagung
    Der teilweise oder vollständige Abbruch einer Anlage, die im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet wurde, kann angeordnet werden, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt, so kann diese Nutzung untersagt werden."
    .
    Name: Christian Wolz   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. es kann Ihnen passieren.... 17.05.08
    Eine Nutzungsänderung wird so gehandhabt, als würden Sie den Laden abreißen und die Wohnung neu bauen.
    Also werden die heutigen Vorschriften angewendet.
    Bebauungsvorschriften werden neu angewendet, wie Brandschutz, Parkplätze und sonstige Ortssatzungen.
    Deshalb auf keinen Fall kaufen oder anfangen bevor der Antrag durch ist.
    Gruß
    Name: Herr Klaus  
 

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