Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4297: Bauen im Außenbereich

Bauplanung / Baugenehmigung

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Bauen im Außenbereich 14.07.08
Hallo zusammen,
ich möchte gerne in einem kleinen Dorf in Niedersachsen
auf einem Grundstück meiner Eltern bauen.
Es ist allerdings so, das es sich hierbei um
einen Außenbereich handelt.
Ist es möglich hier über die Gemeinde/Samtgemeinde evtl.
über einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans
eine Genehmigung zu bekommen?
Wie geht man hier am besten vor und wie hoch ist wohl die
Wahrscheinlichkeit das es klappt zu bewerten?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß Dirk
Name: Dirk Möhring  

  1. Da meine bessere Hälfte mit sowas zu tuen hat 14.07.08
    weiß ich das es in NRW so ist das das Bauamt die Landwirtschaftskammer fragt ob die Betriebsleiterwohnung notwendig ist.
    Weiter muß noch Ruf - Sichtnähe gegeben sein und Tierbestand damit man in der Nähe sein muss.
    Ich würde mich direkt an die LWK wenden erstmal...
    Name: Robert Bachmann   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Hier geht es um den normalen Bau im Außenbereich! 16.07.08
    Sicherlich haben Sie nur den Beitrag verwechselt.
    In diesem Forumsbeitrag hier, geht es um die Möglichkeiten
    bzw. Chancen eines offiziellen Baus im Außenbereich als
    nicht Landwirt.
    Vielen Dank aber für Ihre Antwort.
    Wie die genauen regularien für ein Betriebsleiterhaus
    sind ist vorab noch nicht ganz so wichtig für mich
    zu wissen, dennoch aber intressant.
    Zum Betriebsleiterhaus interessiert mich vorab die
    rechtliche Seite im Bezug auf die Möglichkeit
    es vom Hof trennen zu können.
    Um es z.B. an einen Sohn zu vererben, der den Vollerwebsbetrieb
    nicht weiter führt.
    Gruß Dirk
    Name: Dirk Möhring   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. Chanzen sind gering 17.07.08
    Auch Landwirten wird heutzutage nicht mehr alles im Außenbereich genehmigt. Ein Betriebsleiterhaus, was gar nicht für den Betrieb nötig ist, wird nicht mehr genehmigt.
    Als Nichtlandwirt sind die Chanzen äußerst gering.
    Sie können natürlich mit der Gemeinde sprechen. Wenn das Grundstück nah an einem Baugebiet liegt, läßt sich vielleicht der B-Plan erweitern oder ein neuer aufstellen.
    Aber da kommt es auf die Lage des Grundstücks an.
    Und auch wenn die Gemeinde das Vorhaben positiv bewertet, heißt das nicht viel. Die untere Bauaufsichtsbehörde und weitere Verwaltungen (Umwelt, Landschaftsschutz) bügeln solche Vorhaben in der Regel immer ab.
    Viel erfolgversprechender ist die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude /-teile.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  4. Kein Baugebiet 17.07.08
    Es ist ein kleines Dorf, in dem es kein Beubaugebiet und
    auch noch kein gab.
    Allerdings sind noch wenige Grundstücklücken vorhanden,
    die ich in Betracht gezogen hätte.
    Der Gedanke zum Betriebsleiterhaus ist vorhanden, da meine Eltern
    einen Vollerwerbsbetrieb haben und mein Bruder diesen
    weiterführen wird. Daher stehen die Chancen hier vielleicht nicht
    so schlecht.
    Es ist daher interessant, ob es rechtlich vom Hof zu trennen ginge?
    Gruß Dirk
    Name: Dirk Möhring   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. kleines Dorf 17.07.08
    Wenn das kleine Dorf eine Bebauung von einigem "städtebaulichen Gewicht" hat, dann gilt dort § 34 BauGB, wonach Bauvorhaben innerhalb dieses § 34-Gebiets in der Regel genehmigt werden können.
    Wenn Ihr Grundstück in Randlage des Dorfs liegt kann die Gemeinde ihr Grundstück vielleicht per Abrundungssatzung in das § 34-Gebiet einschließen.
    Wenn das Dorf oder die Ansiedlung zu klein ist, um als § 34 Gebiet zu gelten, dann gibt es vielleicht eine Außenbereichssatzung, oder es kann eine solche Satzung aufgestellt werden, die eine Bebauung ermöglicht.
    Es hängt da sehr vom Einzelfall und der Lage des Grundstücks ab.
    Haben Sie schonmal eine Bauvoranfrage gestellt?
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  6. Bauvoranfrage 17.07.08
    Ich denke es wird sicherlich zum letzten Punkt gehören.
    Sehr kleines Dorf (ca. 15 Häuser, 80 Einwohner).
    Eine Bauvoranfrage habe ich noch nicht gestellt.
    Genau das war ja meine Frage, wie ich am besten vorgehe.
    Gruß Dirk
    Name: Dirk Möhring   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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