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Bauplanung / Baugenehmigung

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  1. Nachgehakt... 18.07.08
    .
    .....die Baufirma will ihr Geld einklagen???? Flott, flott geht es hier zu Werke. Alle Achtung.
    .
    Ich fasse zusammen: Bodenplatte betoniert, falsche Höhe, Baustop. Wegen Baustop keine Bauleistungen mehr.
    .
    Was wollen die da einklagen?????
    .
    Gruß
    .
    Thomas
    Name: Thomas Bock   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.architekt-bock.de

  2. Na das Geld für die Platte... 18.07.08
    .. was denn sonst? Du kannst Fragen stellen...:-))
    Na ja, und weil die einen Schuldigen suchen, muß der BH halt herhalten...
    Name: Rüdiger und Monika Berg   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.berg-schwedenhaus.de

  3. Vorsicht 18.07.08
    eine ZAhlung bedeutet erstmal Abnahme (wenn auch nur in Teilen) da man mit der Zahlung zu verstehen gibt das man mit der Leistung einverstanden ist. Eher zurückbehaltungsrecht (im Moment 3 mal der Instandsetzungskosten) geltend machen...
    Ab zum Anwalt
    Name: Robert Bachmann   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. Konstrukt... 18.07.08
    ...oder vielmehr: Welches?
    .
    Ein BU, der nach Baufortschritt abrechnet oder ein GU/GÜ, der nach einem Zahlungsplan abrechnet?
    .
    Ist aber letztendlich egal: Die Leistung war wenig meisterlich. Sie war insgesamt und vollständig mangelhaft. Ob sich BU traut für diese Fehlleistung Geld einzuklagen wage ich zu bezweifeln: Spätestens beim ersten Termin beim RA wird ihn dieser (hoffentlich) auf die Erfolgschancen hinweisen.
    .
    Ist aber alles egal: Soll er klagen! In jedem Fall besteht ein Rückbehaltungsrecht (zur Mängelbehebung). Noch besser: BU behebt den Mangel. Das wäre doch mal eine Idee!
    .
    Gruß
    .
    Thomas
    Name: Thomas Bock   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.architekt-bock.de

  5. Ich lese das so ... 19.07.08
    >die laut Werkvertrag auch die Planung (bzw. die Bereitstellung der notwendigen Planungsunterlagen, was wohl ein Unterschied sein soll) übernehmen wollte.
    Die interpretieren das offenbar so, dass sie zwar gemäss Vertragstext alle Infos liefern, welche man zum Planen braucht ("notwendige Planungsunterlagen"), aber sonst irgendwer (wer denn nun?) macht die Ausführungsplanung.
    Eigentlich eine geniale Idee: Man spart die "unproduktiven" Planungskosten und baut auch so, und wenn es dann klemmt, ist nicht die ausführende Firma schuld, weil diese ja gemäss Vertrag nur die Unterlagen bereit gestellt hat.
    De facto HAT die Baufirma die Planung jedoch gemacht (Sie schreiben: "Wir haben aber einfach nur die Planung der Baufirma [...] abgenickt").
    Name: Jens Paulsen  

  6. Was soll's...? 19.07.08
    .
    Der Bauherr hat die Planung jedenfalls nicht gemacht. Er kann sie auch nicht "abnicken". Er kann vielleicht sagen "ja...gefällt mir...können wir gerne so machen". Ob dies aber planungsrechtlich zulässig ist hat der Planer (Architekt/ Bau.Ing.) zu klären und dann eben auch zu genehmigen.
    .
    Beim Baubeginn braucht (kann!) der BH auch keine Höhenangbane zu machen. Diese haben in den Plänen zu stehen, die das Bauvorhaben als B-Plan-konform belegen. Punkt, Schluß, Ende.
    .
    Dem BH hier eine Verantwortung aufdrücken zu wollen ist derart frech, daß ich hier in der Tat mal mit härteren Bandagen in den Ring steigen würde.
    .
    Gruß
    .
    Thomas Bock
    Name: Thomas Bock   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.architekt-bock.de
 

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