Grenzbebauung Baden-Württemberg 21.07.08 Hallo, liebe Forum-Teilnehmer! Unser Grundstück hat eine 30 m lange Grenze zum westlich gelegenen Nachbargrundstück, das bebaut werden soll. Diese steigt vom Straßenniveau in Nord-Süd-Richtung ca. 4 m an. An der Grenze ist eine Grenzeinrichtung (Ligusterhecke) vorhanden. Laut Bauvorbescheid (wir haben umgehend Widerspruch eingelegt) ist ein Wohnhaus vorgesehen, das die südliche Bebauungsgrenze um 1,5 m überschreitet. Zwischen diesem Wohnhaus und der Grenze soll eine 3 m breite Zufahrt zu einer Garage gebaut werden. Zufahrt und Garage müssen eine insgesamt ca. 20 m lange Stützmauer haben, die direkt an der Grundstücksgrenze verläuft. Die Höhe der Stützmauer ist am Fußweg ca. 40 cm und am Ende der Garage ca. 2 m. Die Garage beginnt da, wo das Haus 1,5 m südlich der Bebauungsgrenze endet und ist 6 m lang. Die Zufahrt liegt damit direkt neben unserer Terrasse und unter unseren Wohn- und Schlafzimmerfenstern. Der bisher ruhige Gartenbereich wird dadurch mit Lärm- und Abgasimmissionen beauflagt. Alle anderen Garagen in unserem Baufenster (21 Grundstücke) liegen unten an der Straße. Hat die Grenzeinrichtung Hecke Bestandsschutz oder muß sie der Stützmauer weichen? Ist eine 20 m lange Grenzbebauung zulässig? Wir hätten dann an der Grundstücksgrenze nicht nur die Garage sondern auch noch auf der Zufahrt zwei Stellplätze für Besucher. Für die Antworten auf die beiden Fragen schon mal vielen Dank im Voraus! Name: Dr. Dietmar Eckoldt
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