Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4306: Garage zu lang - Verjährungsfrist?

Bauplanung / Baugenehmigung

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Garage zu lang - Verjährungsfrist? 25.07.08
Hallo,
wir wohnen in einem Neubaugebiet in Niedersachsen und haben eine Doppelgarage als Grenzbebauung vom Bauunternehmen errichten lassen. Nun zum eigentlichen Problem:
Die Garage ist anstelle 9 Meter stolze 30 Zentimeter zu lang geworden und anstelle der im Dach integrierten Dachrinne entlang der Grundstücksgrenze wurde diese normal angesetzt und ist jetzt genau an der Grenze und die Garagenmauer um die Breite der Rinne vom Grundstück weg (also keine eigentliche Grenzbebauung mehr!?)
Nun ist das Nachbargrundstück noch nicht verkauft (Neubaugebiet) kann das großen Ärger bedeuten und gibt es da Verjährungsfristen nach denen dann keiner mehr kommen könnte und sagen das die Garage wieder abgerissen werden muss?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Name: Markus Reese  

  1. Bei Schwarzbauten, 25.07.08
    Hallole Unbekannter,
    gibt es keine Verjährung. Sie müssen auch in 40 Jahren noch mit einem Rückbau rechnen!
    Das einzigste was verjährt, ist das Ornungswidrigkeitenverfahren, das gegen Sie eingeleitet werden kann. Mehr aber auch nicht.
    Lieber gleich darum kümmern, ob eine Abweichung oder Ausnahme geht, wenn der Nachbar ausdrücklich zustimmt.
    Mit Planer und Nachbar und dann mit der Baubehörde abklären!
    Gruß aus Baden
    Name: Peter Oberst   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Tschuldigung 25.07.08
    Habe den Namen übersehen!
    Hallole Herr Reese, anstatt Unbekannter!
    Mein Fehler
    Name: Peter Oberst   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. Grenzabstände... 25.07.08
    in Nds: 0,0 m, 1,0 m, >=3,0 m.
    Alles andere ist ZUNÄCHST nicht drin.
    Länge <= 9,0 m
    Nun sind 30 cm mehr in der Länge und rd. 10 cm Abstand nicht das, was mit gutem Willen der Bauordnung nicht lösbar wäre.
    Das Problem dürfte der noch unbekannte Nachbar sein.
    Der jetztige Eigentümer wird nix freizeichnen.
    Also gips 3 Möglichkeiten:
    * Risiko spielen
    * Zum Bauamt und eine Befreiung beantragen OHNE Nachbarzustimmung (dürfte SEHR schwer sein)
    * Zum Bauamt und hoffen. Hoffen, dass die stillhalten und hoffen, das der Nachbar DANN zustimmt.
    Eine Verjährung für Verstöße gegen das Baurecht gips nicht.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  4. warum hat das Bauunternehmen denn so offensichtlich falsch ... 25.07.08
    warum hat das Bauunternehmen denn so offensichtlich falsch gebaut? Vielleicht haften die ja. Oder haben Sie das so beauftragt?
    Name: Karsten Zänkert   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. die Breite 26.07.08
    is ja nu kein Problem, klebste 8cm WDVS vor und hast deine Grenzbebauung.
    30 cm inner Länge sollte auch kein Problem sein.
    Mauerste ne eigene Schale von innen rein und nimmst die äußere incluive Dach dann weg.
    Mit nen paar Schwerlaststützen kannste sogar bis auf die oberste Lage die Steine wieder vermauern.
    Gruss Christian
    Name: Herr Chr-503-Sto  

  6. den Fundamentüberstand kannste belassen 26.07.08
    Gruss Christian
    Name: Herr Chr-503-Sto  

  7. heute tröpfchenweise 26.07.08
    eventuell kannste auch dein Garagendach/Decke diese 30cm auskragen lassen.
    Gruss Christian
    Name: Herr Chr-503-Sto  
 

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