Garage zu lang - Verjährungsfrist? 25.07.08 Hallo, wir wohnen in einem Neubaugebiet in Niedersachsen und haben eine Doppelgarage als Grenzbebauung vom Bauunternehmen errichten lassen. Nun zum eigentlichen Problem: Die Garage ist anstelle 9 Meter stolze 30 Zentimeter zu lang geworden und anstelle der im Dach integrierten Dachrinne entlang der Grundstücksgrenze wurde diese normal angesetzt und ist jetzt genau an der Grenze und die Garagenmauer um die Breite der Rinne vom Grundstück weg (also keine eigentliche Grenzbebauung mehr!?) Nun ist das Nachbargrundstück noch nicht verkauft (Neubaugebiet) kann das großen Ärger bedeuten und gibt es da Verjährungsfristen nach denen dann keiner mehr kommen könnte und sagen das die Garage wieder abgerissen werden muss? Vielen Dank schon mal im Voraus. Name: Markus Reese
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