Definition Grundfläche für GRZ 27.07.08 Eine Frage zur GRZ-Berechnung: Weiß jemand von den hilfsbereiten und kompetenten Forumsteilnehmern, wie die Grundfläche eines Gebäudes nach BauNVO 1962 berechnet wird. Ist die Grundfläche des Erdgeschosses maßgebend, oder müssen auskragende Gebäudeteile (in diesem Fall: Wohnraum im 2.OG) mit einbezogen werden? In der Niedersächsischen BO gibt es keine Begriffserklärung zur Grundfläche und ich denke, die heutige DIN 277 ist auch nicht relevant. Es geht um ein MiniMini-Grundstück in zentraler Lage, bei es um eine bestmögliche Ausnutzung geht. Vielen Dank für Eure Hilfe. Name: daniel batz
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