Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4309: Definition Grundfläche für GRZ

Bauplanung / Baugenehmigung

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Definition Grundfläche für GRZ 27.07.08
Eine Frage zur GRZ-Berechnung: Weiß jemand von den hilfsbereiten und kompetenten Forumsteilnehmern, wie die Grundfläche eines Gebäudes nach BauNVO 1962 berechnet wird. Ist die Grundfläche des Erdgeschosses maßgebend, oder müssen auskragende Gebäudeteile (in diesem Fall: Wohnraum im 2.OG) mit einbezogen werden? In der Niedersächsischen BO gibt es keine Begriffserklärung zur Grundfläche und ich denke, die heutige DIN 277 ist auch nicht relevant.
Es geht um ein MiniMini-Grundstück in zentraler Lage, bei es um eine bestmögliche Ausnutzung geht. Vielen Dank für Eure Hilfe.
Name: daniel batz  

  1. § 19 BauNVO 1992 27.07.08
    § 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
    (1) Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im
    Sinne des Absatzes 3 zulässig sind.
    (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen
    Anlagen überdeckt werden darf.
    (3) Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im
    Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie
    nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen
    Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche
    festgesetzt ist.
    (4) Auf die zulässige Grundfläche werden die Grundflächen von Nebenanlagen im Sinne des § 14 nicht
    angerechnet. Das Gleiche gilt für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht im Bauwich oder in den
    Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.
    (5) In Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten können eingeschossige Garagen und überdachte
    Stellplätze ohne Anrechnung ihrer Grundflächen auf die zulässige Grundfläche zugelassen werden. In den
    übrigen Baugebieten werden solche Anlagen auf die zulässige Grundfläche nicht angerechnet, soweit sie 0,1 der
    Fläche des Baugrundstücks nicht überschreiten. Absatz 4 findet keine Anwendung.
    .
    .
    Also ich interpretiere es so, dass auch auskragende Wohnräume im OG, z.B. Erker, das Baugrundstück überdecken. Somit sind diese Fläche bei der GRZ mit zu berücksichtigen.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  
 

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