Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4312: Nachbarrecht in Bayern

Bauplanung / Baugenehmigung

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Nachbarrecht in Bayern 28.07.08
Guten Tag,
durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe jetzt, dass mir jemand helfen kann. Folgendes müsste ich für meine Mutter klären: Das Haus ihres Nachbarn steht mit 2 Außenmauern auf der Grenze. Dieser Nachbar will sein Dach sanieren/ausbauen/ erhöhen - es ist nicht genau bekannt, was gemacht werden soll. Ein Architekt hat meine Mutter und den anderen betroffenen Nachbarn informiert, Details wurden nicht besprochen. Grundsätzlich (unabhänging von einer evtl. Bauplangenehmigung) geht es erst einmal darum, was die Nachbarn auf ihren eigenen Grundstücken zulassen müssen. Es ist klar, dass ein Gerüst auf den Nachbargrundstücken aufgestellt werden muss, das soll auch nicht unterbunden werden. Wie genau muss der Bauherr seine Nachbarn über die geplanten Maßnahmen (wenn kein Bauplan benötigt wird) informieren, wie lange vorher muss der Beginn der Baumaßnahme der Nachbarschaft angezeigt werden? Genügt eine mündliche Information oder muss dies schriftlich geschehen? In welcher Form müssen die Nachbarn das Benutzen ihrer Grundstücke erlauben - mündlich oder schriftlich? Leider habe ich für Bayern kein eindeutiges Hammerschlags- und Leiterrecht (hierunter fällt dieses Thema wohl) gefunden.
Vielen Dank für jede Hilfe

 

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