Sichtschutzwand an Grundstücksgrenze in BW - Höhendifferenz 30.07.08 Hallo zusammen, wer kennt sich aus und kann mir weiterhelfen? Es handelt sich um 2 benachbarte Grundstücke in einem Wohngebiet in Baden-Württemberg. Das Grundstück von Nachbar A liegt 50cm höher als das Grundstück von Nachbar B, abgefangen wird das Grundstück mit Kalksteinquadern. A errichtet nun auf seinem Grundstück aber unmittelbar an der Grundstücksgrenze auf den Kalksteinquadern eine Sichtschutzwand aus Holz auf 4m Länge. Die Höhe der Wand ist von Nachbar B's Grundstück aus gemessen 2m. Lt. Nachbarschaftsrecht ist meines Wissens eine Höhe von 1,50m direkt an der Grenze erlaubt, für jeden Zentimeter darüber muss dieser Zentimeter mehr Abstand eingehalten werden. Die Frage ist nur: wo wird gemessen, wenn eine Höhendifferenz besteht? Hat "A" alles richtig gemacht und nicht gegen Nachbarschaftsrecht verstossen, oder hat er vergessen, die Höhendifferenz miteinzuberechnen? Meine Vermutung wäre, es wird auf dem Grundstück desjenigen Nachbarn gemessen, der einen Nachteil aus der Wand haben könnte, also auf Nachbar B's Grundstück. Damit wäre die Wand zu dicht an der Grundstücksgrenze. Liege ich mit meiner Vermutung richtig oder völlig daneben? Vielen Dank schon jetzt, bin sehr gespannt! Viele Grüße Andreas Name: Andreas L.
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