Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4314: Sichtschutzwand an Grundstücksgrenze in BW - Höhendifferenz

Bauplanung / Baugenehmigung

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Sichtschutzwand an Grundstücksgrenze in BW - Höhendifferenz 30.07.08
Hallo zusammen,
wer kennt sich aus und kann mir weiterhelfen?
Es handelt sich um 2 benachbarte Grundstücke in einem Wohngebiet in Baden-Württemberg.
Das Grundstück von Nachbar A liegt 50cm höher als das Grundstück von Nachbar B, abgefangen wird das Grundstück mit Kalksteinquadern.
A errichtet nun auf seinem Grundstück aber unmittelbar an der Grundstücksgrenze auf den Kalksteinquadern eine Sichtschutzwand aus Holz auf 4m Länge. Die Höhe der Wand ist von Nachbar B's Grundstück aus gemessen 2m.
Lt. Nachbarschaftsrecht ist meines Wissens eine Höhe von 1,50m direkt an der Grenze erlaubt, für jeden Zentimeter darüber muss dieser Zentimeter mehr Abstand eingehalten werden.
Die Frage ist nur: wo wird gemessen, wenn eine Höhendifferenz besteht?
Hat "A" alles richtig gemacht und nicht gegen Nachbarschaftsrecht verstossen, oder hat er vergessen, die Höhendifferenz miteinzuberechnen?
Meine Vermutung wäre, es wird auf dem Grundstück desjenigen Nachbarn gemessen, der einen Nachteil aus der Wand haben könnte, also auf Nachbar B's Grundstück. Damit wäre die Wand zu dicht an der Grundstücksgrenze.
Liege ich mit meiner Vermutung richtig oder völlig daneben?
Vielen Dank schon jetzt, bin sehr gespannt!
Viele Grüße
Andreas
Name: Andreas L.  

  1. Gibt es, 30.07.08
    Hallole Herr L.,
    bei den Nachbarn A und B einen rechtskräftigen Bebauungsplan? Wenn ja, was steht da drinnen mit Einfriedungen? Gibt es eine Aussage über die Höhen im Baugebiet? Musste die Aufschüttung vorgenommen werden oder war das die Eigeninitiative des Eigentümers?
    Wenn B-Plan, dann kommt der VOR dem Nachbarrecht. Falls kein B-Plan, dann zu einem Rechtsanwalt und über die Definitionen des Nachbarrechts beraten lassen!
    Gruß aus Baden
    Name: Peter Oberst   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. B-Plan sagt folgendes: 30.07.08
    Hallöle Herr Oberst,
    vielen Dank für Ihre Antwort!
    Es gibt einen Bebauungsplan, dort steht im relevanten Teil:
    Einfriedungen + Gestaltung der Freiflächen (§74 Abs.1 Nr. 3 LBO)
    Zäune sind nur als beidseitig eingewachsene Wildschutzzäune mit einer Höhe von max. 1,0m zulässig. (...) Ein Abstand von 0,5m ist im Lichtraumprofil von sonstigen Einfriedungen freizuhalten. Mauern sind unzulässig.
    Im B-Plan steht nichts über Höhen im Baugebiet, im zeichnerischen Teil sind nur die maximal erlaubten EG-Fussbodenhöhenaufegührt. Die Aufschüttung ist auf Initiative des Eigentümers (bzw. dessen Bauträgers) vorgenommen worden, um die erlaubte EG-Fussbodenhöhe auszuschöpfen.
    Verstehe ich den B-Plan-Text also richtig (entschuldigung, die Schwüle drückt aufs Hirn): 0,5m müsste auf alle Fälle Abstand gehalten werden mit der Wand, egal welche Höhe?
    Besten Dank schon jetzt!
    Viele Grüße
    Andreas Lenz
    Name: Andreas Lenz  

  3. dann kann man jetzt, 31.07.08
    Hallole Herr Lenz,
    mit Haarspaltereien anfangen.
    Lt. B-Plan sind Mauern nicht zul. Aufgesetzte Kalksteinquader sind aber eigentlich eine Mauer! Das sollten Sie als A oder B aber bitte mit der zuständigen Baurechtsbehörde abklären, wie die das auslegen und ob es vergleichsfälle gibt.
    Nun kann man spielen.
    Wenn die Mauer weg wäre, dann könnte der, der aufgefüllt hat nur noch abböschen. Somit wäre der Sichtschutzzaun (planungsrechtlich nicht zulässig, da 1. kein Wildschutzzaun und 2. höher als 1,0m) auf beiden Seiten gleich hoch.
    Ich weiß nicht welcher Sie sind, ich würde aber, wenn ich es wäre, den Sichtschutzzaun so weit von der Grenze weg bauen, damit ich an der Grenze etwas pflanzen kann und der Mäher noch gut durch passt (zwischen Pflanzen und Zaun)
    .
    Die weitaus nervenschonendere Möglichkeit ist mit einer Kiste Bier und dem Nachbarn die Sache "austrinken", denn Sie wollen ja noch ein paar Jahrzehnte Nachbarn bleiben und kein Kleinkrieg a la "Maschendrahtzaun" beginnen.
    Viel Glück aus Baden
    Name: Peter Oberst   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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