Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4315: Abstandsfläche Baden-Württemberg

Bauplanung / Baugenehmigung

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Abstandsfläche Baden-Württemberg 31.07.08
Guten Tag,
ich stehe vor dem Kauf eines Grundstücks in Baden Würrtemberg und möchte mich nochmals über die Regelung der Abstandsfläche versichern.
Das Gebäude hat eine Breite und Tiefe von 10,00 m. Ich bin beim Durchlesen des § 5 LBO bei Absatz 8 etwas verwirrt.
Gilt die Abstandsflächenregelung erst bei Gebäuden ab 16,00 m Länge?
Es heißt bei Absatz 7 der "nachbarschützende Teil", indem von Punkt 1 der Faktor 0,6 auf 0,4 gesenkt wird.
Heißt dies bei Bebauung zu einem Nachbarn?
Links und rechts des Grundstücks befinden sich Nachbargrundstücke.
Die Baulinie zur Straßenseite beträgt 3,00 m. Muß hierbei bei § 7 Punkt 1 die Regelung 0,6 angenommen werden?
Ich hoffe auf eure Hilfe.
Besten Dank!

  1. Nein, 31.07.08
    Hallole X,
    die Absatndsflächenregelung gilt ab 0,0m, aber, wie in § 5 Abs 8 steht, bis 16 m genügt der Nachbarschützende Teil der Abstandstiefen nach Absatz 7.
    Im Abs. 7 steht, dass eigentlich 0,6 mal die Wandhöhe als Abstandsfläche vorgeschrieben ist aber 0,4 mal die Wandhöhe Nachbarschützend ist.
    Wenn Sie ein Gebäude, nicht länger als 16,0m bauen, dann brauchen Sie 0,4 WH als Abstandsfläche, mind. jedoch 2,5m. Ab 16,01m brauchen Sie 0,6 WH.
    Ein Gebäude von 20,5m braucht dann auf 16,0m 0,4 WH und 4,5m (der Rest) 0,6 WH.
    Früher hieß das mal "Schmalseitenprivileg".
    Zur Straßenseite, mit Baulinie:
    Auf eine Baulinie MÜSSEN Sie bauen und die Abstandsfläche (<16m - 0,4 WH) darf bis zur Straßenmitte reichen.
    Alle Klarheiten beseitigt?
    Gruß aus Baden
    Name: Peter Oberst   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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