Abstandsfläche Baden-Württemberg 31.07.08 Guten Tag, ich stehe vor dem Kauf eines Grundstücks in Baden Würrtemberg und möchte mich nochmals über die Regelung der Abstandsfläche versichern. Das Gebäude hat eine Breite und Tiefe von 10,00 m. Ich bin beim Durchlesen des § 5 LBO bei Absatz 8 etwas verwirrt. Gilt die Abstandsflächenregelung erst bei Gebäuden ab 16,00 m Länge? Es heißt bei Absatz 7 der "nachbarschützende Teil", indem von Punkt 1 der Faktor 0,6 auf 0,4 gesenkt wird. Heißt dies bei Bebauung zu einem Nachbarn? Links und rechts des Grundstücks befinden sich Nachbargrundstücke. Die Baulinie zur Straßenseite beträgt 3,00 m. Muß hierbei bei § 7 Punkt 1 die Regelung 0,6 angenommen werden? Ich hoffe auf eure Hilfe. Besten Dank!
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