Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4317: Gemeinde oder HBO?

Bauplanung / Baugenehmigung

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Gemeinde oder HBO? 01.08.08
hallo,
suche schon seit einiger Zeit Antworten auf folgende Situation:
Grenzbebauung einer Doppelgarage in Hessen.Beim Zuständigen Bauamt der Gemeinde Anfrage gestellt.Eingereicht werden musste selbsterstellte Zeichnung mit Grundriss,Front-und Seitenansicht mit sämtlichen Maßen(vereinfachtes Bauverfahren da <50 qm).Kurz darauf kam dann ein Schreiben mit folgendem inhalt:"Sofern die Gemeinde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang mitteilt,dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll,kann mit der Baumaßnahme begonnen werden". Mauern und Ringanker ist inzwischen fertig.Jetzt war das Vermessungsamt da und hat eingemessen.Grundfläche 8,30x6,00 alles okay.Aber die Grenzseitige Wand dürfe nur eine Fläche von 20qm haben.Bin aber jetzt schon bei ca.21qm mit Ringanker.Und da soll jetzt noch ein 12`Satteldach mit Giebel zur Grenze drauf.Dann wären es ca.24,5qm.Kann ich das jetzt so ausführen wie bei der Gemeinde eingereicht oder nicht?Wenn nein,besteht die Möglichkeit in der Garage eine Trennwand zu ziehen welche dem Zweck dient diesen Raum dann als Nebengebäude auszuweisen?Wichtig wäre noch zu wissen ob die Giebelwand/Dach auch in die Wandfläche einzurechnen sind?
Hoffe auf eure Unterstützung.
MfG.Stefan
Name: stefan  

  1. Umplanen 01.08.08
    Bei der Dachneigung von 12° ist die Dachfläche nicht auf die Wandfläche anzurechnen. Die Wandfläche wird mit der mittleren Höhe über Gelände errechnet. Dabei ist der Schnittpunkt der Wand mit der Außenkante Dachhaut zu Grunde zu legen.
    Da Sie bereits 21 m² haben sind die Grenzbebauungsvorschriften nicht eingehalten. Sie müssen also die Planung ändern, so dass die 20m²-Regel eingehalten wird, bei der Gemeinde sind die geänderten Zeichnungen einzureichen. Oder Sie müssen zusätzlich einen Abweichungsantrag stellen, einschließlich Nachbarzustimmung.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  2. Zu schnell gelesen 01.08.08
    Achso:
    Wenn der Giebel zur Grenze steht, dann ist dieser, so denke ich, zur grenzseitigen Wandfläche hinzuzurechnen.
    Das kann per Abweichungsantragfunktionieren, wenn der Nachbar zustimmt.
    Wenn
    Name: Lott Andreas  

  3. Geänderte Zeichnungen 01.08.08
    Danke für die Antworten.
    Aber wieso Zeichnung ändern wenn das Bauamt der gemeinde so zugestimmt hat.Die größere wandfläche ist darauf ja ersichtlich.Es sei denn das der Gibel nicht zur Wandfläche dazugerechnet wird.Habe eben nochmal nachgemessen.Länge der Grenzbebauung 8,30m.Sichtfläche von der Nachbarseite ist an der einen Ecke 1,98m und an der anderen
    2,32m(leichtes Gefälle im Gelände)bis OK Ringanker.Bin somit noch knapp unter 20qm.Falls das alles nichts hilft könnte ich dann das mit der Trennwand und seperatem Eingang als Nebengebäude deklarieren?Schließlich wären dann nochmal 5qm machbar und ich könnte doch wie geplant den Giebel Grenzseitig bauen.
    MfG.Stefan

  4. Genehmigungsfreie Baumaßnahme 01.08.08
    Sie haben nur eine Art Bauanzeige bei der Gemeinde eingreicht. Das geht in Hessen entweder nach § 55 oder § 56 der Bauordnung.
    Die Gemeinde prüft in diesem Verfahren die Unterlagen nicht, oder nicht genau. Sie haben also keine Baugenehmigung, die Gemeinde hat nur nichts gegen die Garage einzuwenden.
    Für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts sind der Bauherr und seine Beauftragten verantwortlich.
    Die geplante Garage verstößt aber nach Ihren Angaben gegen die Regeln der Grenzbabeuung gemäß Bauordnung
    Es kann also sein, dass sich niemand drum schert, wenn Sie Ihre Garage weiterbauen, da auch niemand kontrolliert.
    Sie müssen aber damit rechnen, dass die lieben Nachbarn Ihr Vorhaben genau nachprüfen werden. Und mit einem Eigentümerwechsel des Nachbargrundstücks müssen Sie auch immer rechnen. So kann Ihre Garage noch Jahre später bemängelt werden. Und das kann sogar zur Rückbauverfügung führen.
    Also entweder Sie bauen die Garage so, dass Sie der Bauordnung entspricht, oder Sie stellen den Abweichungsantrag und bitten den Nachbarn um Zustimmung.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  5. Nebengebäude 01.08.08
    Danke Hr.Lott,
    denke ich habs kapiert.Kann mir denn noch jemand zum vorher besagtem Nebengebäude Auskunft geben(Durch einziehen einer Trennwand mit seperatem Eingang)?.Weiß denn wär ob der Giebel voll mit in die Grenzseitige Wand mit einzurechnen ist?
    MfG.Stefan
 

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