Gemeinde oder HBO? 01.08.08 hallo, suche schon seit einiger Zeit Antworten auf folgende Situation: Grenzbebauung einer Doppelgarage in Hessen.Beim Zuständigen Bauamt der Gemeinde Anfrage gestellt.Eingereicht werden musste selbsterstellte Zeichnung mit Grundriss,Front-und Seitenansicht mit sämtlichen Maßen(vereinfachtes Bauverfahren da <50 qm).Kurz darauf kam dann ein Schreiben mit folgendem inhalt:"Sofern die Gemeinde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang mitteilt,dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll,kann mit der Baumaßnahme begonnen werden". Mauern und Ringanker ist inzwischen fertig.Jetzt war das Vermessungsamt da und hat eingemessen.Grundfläche 8,30x6,00 alles okay.Aber die Grenzseitige Wand dürfe nur eine Fläche von 20qm haben.Bin aber jetzt schon bei ca.21qm mit Ringanker.Und da soll jetzt noch ein 12`Satteldach mit Giebel zur Grenze drauf.Dann wären es ca.24,5qm.Kann ich das jetzt so ausführen wie bei der Gemeinde eingereicht oder nicht?Wenn nein,besteht die Möglichkeit in der Garage eine Trennwand zu ziehen welche dem Zweck dient diesen Raum dann als Nebengebäude auszuweisen?Wichtig wäre noch zu wissen ob die Giebelwand/Dach auch in die Wandfläche einzurechnen sind? Hoffe auf eure Unterstützung. MfG.Stefan Name: stefan
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