Anwendung Schmallseitenprivileg NRW 01.08.08 Hallo, ich habe folgende Frage zur Anwendung des Schmalseitenprivilegs in NRW und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand dazu eine Antwort geben könnte. Folgendes Problem : Das zu bebauende Grundstück ist 85m lang und 14m breit. Erlaubte Bauweise : 2.5 Geschosse. Gebaut werden sollen 2 Mietwohnungen und eine große Wohnung für den Eigentümer. Wenn das Gebäude nun länger als 16m wird, kann man bis zu 16m Länge das Schmalseitenprivileg anwenden, dann das Gebäude schmaller werden lassen und dann auf der restlichen Länge die Abstandsflächen normal berechnen ? Vielen Dank schonmal im Vorraus. Name: Snowy
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