Anbau. Abstandsgrenze geringfügig überschritten 01.08.08 Hallo! Wir haben ein altes Haus (Bj. 1949) erworben, dass wir seit einigen Monaten unter der Bauleitung eines Architekten Totalsabieren. Teil der Modernisierung ist auch ein zweigeschossiger Anbau mit Flachdach, für den natürlich ein genehmigter Bauantrag (Niedersachsen) vorliegt. Der Bauantrag sieht vor, dass der Abstand zum Nachbargrundstück 3,40m betragen muss (1/2H). Nun wo alles fast fertig ist - der Umzug ist für nächste Woche geplant - kam heute ein freundlicher Herr vom Bauamt vorbei, der mir mitteilt, er hätte "einen Hinweis bekommen", dass wir die Grenzabstände nicht einhalten würden. Bei genauem Nachmessen stellte sich auch tatsächlich raus, dass der neue Anbau nicht 3,40m , sondern nur 3,30m von der Grundstücksgrenze entfernt gebaut wurde. 1.) Mit welchen Konsequenzen haben wir voraussichtlich zu rechnen? Wer ist dann zu Rechenschaft zu ziehen? Der Architekt (Planung & Bauaufsicht), der Rohbauer (ungenau gearbeitet!) oder wir als Bauherren?? 2.) Es ist ja davon auszugehen, dass dieser anonyme "Hinweis" von dem Nachbarn kommt, zu dessen Grundstück hin der Grenzabstand nicht ganz stimmt. Dessen Haus (MFH) steht mit der Giebelseite zu unserem Haus, ist deutlich höher als unseres und hat nur einen Grenzabstand von 3m. Kann man den schwarzen Peter da nicht einfach zurückschieben?? Oder waren die Abstandsregeln früher (Nachbarhaus wurde ca. 1960 gebaut) anders als heute? MfG, J. Engel Name: Julia Engel
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