Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4326: Umbau / Sanierung: Bauantrag nicht komplett ausnutzen (BaWü)

Bauplanung / Baugenehmigung

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Umbau / Sanierung: Bauantrag nicht komplett ausnutzen (BaWü) 05.08.08
Wir möchten verschiedene Änderungen, die in unserem Bauantrag beschrieben sind, nun doch nicht ausführen (d.h. der Bestand wird nicht geändert):

  • Die bestehenden Balkone sollten gem. Bauantrag abgerissen und durch gerade Wand ersetzt werden. Eventuell müssen wir dieses Vorhaben aus Kostengründen aufgeben.
  • An Stelle der Außendämmung werden wir wohl eine Innendämmung anbringen.
  • Vier zusätzliche Fenster sollen nun doch nicht eingebaut werden.
Außerdem möchten wir die dargestellte Zimmeraufteilung innen ändern (keine tragenden Wände betroffen).
Können wir das einfach so machen? Müssen wir dafür eine Tektur einreichen? Gibt es irgendwelche Fristen einzuhalten?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!
Name: Rick  

  1. Ist das Gebäude, 05.08.08
    Hallole Rick,
    ein reines Wohngebäude?
    Wenn ja, dann können Sie die Innenaufteilung gestalten wie sie wollen. §50 LBO Anhang Nr. 15 (ohne Tektur, wenn Brandschutz etc. gewährleistet sind)
    wenn nein, also mit Gewerbe o.ä., dann mit Tektur.
    .
    Wieso Innendämmung? Ist schwerer zu Planen, evtl. auch nicht so effektiv wie Außendämmung und meist auch teurer!
    .
    Eine Baugenehmigung ist mind. drei Jahre gültig. Dann können Sie vor Fristablauf die Baugenehmigung immer wieder um zwei Jahre verlängern lassen (Formloser Antrag) oder wenn sie es sich zwischenzeitlich anders überlegt haben (mit dem Balkon), dann lassen sie die Baugenehmigung verfallen.
    Sie können aber nicht gezwungen werden zu bauen. Weniger darf man machen, mehr dagegen nicht.
    Gruß aus Baden
    Name: Peter Oberst   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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