Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4335: Baufenster sehr gering überschreiten

Bauplanung / Baugenehmigung

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Baufenster sehr gering überschreiten 13.08.08
Wir planen mit der Familie den Bau eines Doppelhauses. Nach links gibt es keinen Nachbarn nur nach rechts...3 m soll der Abstand sein. Jetzt möchten wir das Baufenster um 28cm überschreiten oder auch 14 cm zu jeder Seite, meint ihr dass könnte Propleme geben?
Danke schonmal im voraus....
Name: Bianca  

  1. Der Mindestabstand 13.08.08
    zu seitlichen grundstücksgrenzen ist 3 m.
    Sie werden keinen Architekten finden, der diesen Abstand in der Bauantragsplanung unterschreitet.
    Ausnahme: Abstandsflächenbaulast, unterschrieben vom Nachbarn.
    Bauen Sie anders als ordnungsgemäß geplant:
    Stilllegung des BV durch Bauamt, Bußgeld bis hin zu Rückbau/Teilabriss.
    Näheres findet sich in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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