Ich habe in Bayern auf einem Einfamilienhaus auf ... 16.08.08 Ich habe in Bayern auf einem Einfamilienhaus auf der Südseite vor genau einem Jahr eine PV-Anlage installieren lassen. An der Südseite grenzt in 6m Entfernung zum Haus ein öffentlicher Fußweg mit einer Breite von 1,4m an. Auf der anderen Seite des Fußweges hat der Nachbar vor ca. 10Jahren eine Doppelgarage errichtet. Diese stellt mit Ihrer Giebelseite eine direkte Grenzbebauung des öffentlichen Fußweges dar. Die Giebelhöhe der Garage beträgt ca. 4,2m. Als die Garage damals errichtet wurde, wurde ich nicht befragt, oder über den Plan informiert, da ich wegen des dazwischenliegenden öffentlichen Fußweges kein direkter Anlieger bin. Die Sache ist soweit für mich in Ordnung. Wie ich jetzt erfahren habe möchte der Nachbarssohn nun auf den bestehenden Bungalow seiner Eltern zwei weitere Stockwerke errichten. Da ich kein direkter Nachbar bin (Fußweg!), werde ich vermutlich die Pläne nicht zu Gesicht bekommen. Ich kann somit nicht ausschließen, dass auch die Garage in einer Art isolierten Abweichung überbaut bzw. aufgestockt werden wird. Wie kann ich verhindern, dass im Herbst oder Frühjahr durch das Gebäude ein Schatten auf meiner PV-Anlage einen wirtschaftlichen Verlust verursacht. Ich habe hier sehr viel Geld investiert. Steht mir hier ein Ausgleich oder Schadensersatz zu? Muss ich als indirekter (direkt betroffener) Nachbar über die Isolierte Abweichung informiert oder gehört werden, wenn eine Baugenehmigung oder Überbauung der Garage genehmigt wird. Mein Nachbar hat beste Beziehungen zur Gemeinde und auch seinem Sohn einen Posten in gehobener Position verschafft! Neutralität von Amts wegen ist hier nicht zu erwarten. Name: AS
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