Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4339: Nach was kann der Bauträger seine Leistung berechnen (Wohnfläche/Nutzfläche)?

Bauplanung / Baugenehmigung

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Nach was kann der Bauträger seine Leistung berechnen (Wohnfläche/Nutzfläche)? 19.08.08
Ich möchte gerne wissen, wonach ein Bauträger seine Leistung im bezug auf die Wohnfläche in Nordrhein Westfalen berechnen kann. Bei uns geht es darum, dass zuerst gesagt wurde, dass die Wohnfläche 132 m² sind. Jetzt im Nachhinein und nach Überprüfung der Behörden, teilte uns der Bauträger mit, dass der Dachboden nicht als Wohnfläche hinzu gerechnet werden kann, da es sich um einen Dachboden handelt. Das verstehen wir schon mal nicht, da in den Bauplänen der Dachboden als Studio angegeben ist.Auf meine Frage hin, ob sich damit auch der Preis seiner Leistungen reduziert, wurde dies verneint. Wir haben hierbei ein blödes Gefühl, da die offizielle Wohnfläche nur rund 115 m² anstatt 132m² sind.
Vielen dank vorab schon mal für die Beantwortung der Frage
Name: Ratos  

  1. Nach Angebot.... 19.08.08
    ... und Nachfrage...
    Name: Rüdiger und Monika Berg   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.berg-schwedenhaus.de

  2. Dö Möglischkaitén.... 19.08.08
    1 - Sie haben noch nicht unterschrieben. -> Und Tschüss
    2 - Sie haben schn unterschrieben. Dann prüfen lassen, was vertraglich vereinbart war, worauf Sie Anspruch haben und ob dieser nach Vertrag und geltendem Recht so weit eingeschränkt wurde, daß Sie mindern oder zurücktreten können.
    **
    Studio ist ein nicht näher definierter Begriff, im Gegensatz zu Wohn- oder Kinderzimmer z.B. Es kann also nicht EINDEUTIG auf einen Aufenthaltsraum geschlossen werden. Der Käufer denkt, er kriegt einen, die Bauordnung denkt im Zweifel, es sei keiner und der BT/GÜ hat beide rasiert.
    Hier kann man nur über andere Parameter rückschliessen und dann VERSUCHEN, dem BT Daumenschrauben anzulegen!
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
 

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