Handwerker verweigert Bankbürgschaft: Was tun bei Forderung nach Sperrkonto?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Der Thread diskutiert die Situation, in der ein Handwerker eine vereinbarte Bankbürgschaft verweigert und stattdessen ein Sperrkonto für die Gewährleistung fordert. Es geht um die vertraglichen Grundlagen, die Rechte des Auftraggebers und die möglichen Alternativen. Die Diskussion beleuchtet auch die Frage, ob der Handwerker ein Wahlrecht bezüglich der Art der Sicherheitsleistung hat und welche Rolle die VOB dabei spielt.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Handwerker verweigert Bankbürgschaft: Was tun bei Forderung nach Sperrkonto?
wir haben vor einem Jahr eine Handwerksleistung in Form eines Dachstuhls erhalten. Dabei wurde eine Bankbürgschaft in Höhe von 5 % über 5 Jahre vereinbart. Diese Bankbürgschaft will oder kann der Handwerker nicht erbringen. Jetzt nach einem Jahr fordert der Handwerker das ich die 5 % auf ein von mir eingerichtetes Sperrkonto einzahle.
Ist diese Forderung berechtigt oder kann ich auf die Bankbürgschaft bestehen?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Die vertraglich vereinbarte Bankbürgschaft darf nicht einseitig durch ein Sperrkonto ersetzt werden – dies erfordert Ihre ausdrückliche, schriftliche Zustimmung.
🔴 KRITISCH: Ein Sperrkonto bietet keine gleichwertige Sicherheit wie eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft: Im Mängelfall ist der Zugriff auf das Geld rechtlich unsicher, da der Handwerker Einspruch erheben oder das Konto pfänden lassen kann.
⚠️ WICHTIG: Besteht bereits ein Abnahmevermerk ohne Vorbehalt, ist die Bankbürgschaft unverzichtbar, um Mängelansprüche über die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren wirksam absichern zu können.
⚠️ WICHTIG: Jede Zustimmung zu einem Sperrkonto muss vorab schriftlich festgelegt werden – inkl. klarer Regelung zur Freigabebedingung, Zugriffsrecht und Verfahren bei Mängelrüge.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie eine Handwerksleistung (Dachstuhl) erhalten haben, bei der eine Bankbürgschaft vereinbart wurde, der Handwerker diese aber nicht erbringt und stattdessen ein Sperrkonto fordert.
🔴 Gefahr: Die fehlende Bankbürgschaft kann Ihre Sicherheit bezüglich möglicher Mängelansprüche gefährden.
Ein Sperrkonto kann eine Alternative zur Bankbürgschaft sein, bietet aber nicht den gleichen Schutz. Bei einem Sperrkonto haben Sie und der Handwerker gemeinsam Zugriff auf das Geld. Im Falle von Streitigkeiten über Mängel ist die Freigabe des Geldes oft schwierig.
Ich empfehle Ihnen, die Vereinbarung zum Sperrkonto genau zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen. Klären Sie folgende Punkte:
- Höhe des Betrags: Entspricht der Betrag der vereinbarten Bankbürgschaft?
- Zugriffsberechtigung: Wer hat Zugriff auf das Sperrkonto?
- Freigabebedingungen: Unter welchen Bedingungen wird das Geld freigegeben (z.B. nach Abnahme ohne Mängel)?
- Regelung bei Mängeln: Was passiert, wenn Mängel auftreten?
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag zum Sperrkonto von einem Anwalt für Baurecht prüfen, bevor Sie zustimmen. Klären Sie, ob die Einrichtung eines Treuhandkontos eine sicherere Alternative darstellen könnte.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft, die der Handwerker nun nicht erbringen kann oder will. Stattdessen fordert er die Einzahlung des Betrags auf ein Sperrkonto des Auftraggebers. Dies stellt eine wesentliche Änderung der vertraglichen Vereinbarung dar.
✅ Zustimmung: Der Auftraggeber hat grundsätzlich das Recht, auf der vereinbarten Bankbürgschaft zu bestehen. Diese dient als Sicherheit für Mängelansprüche über die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.
⚠️ Korrektur: Die Forderung des Handwerkers nach einem Sperrkonto ist rechtlich nicht gleichwertig. Ein Sperrkonto bietet dem Auftraggeber keine vergleichbare Sicherheit, da der Zugriff im Mängelfall rechtlich unsicherer ist als bei einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft.
➕ Ergänzung: Nach § 17 VOBAbk./B ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vereinbarte Sicherheit zu leisten. Kann er dies nicht, gerät er in Verzug. Der Auftraggeber könnte dann nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern.
🔴 Gefahr: Die Annahme eines Sperrkontos birgt das Risiko, dass der Auftraggeber im Mängelfall nicht rechtzeitig auf die Mittel zugreifen kann, da der Handwerker möglicherweise Einspruch einlegt oder das Konto pfänden lässt.
👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie schriftlich auf der vertraglich vereinbarten Bankbürgschaft. Setzen Sie dem Handwerker eine angemessene Frist zur Nachlieferung. Konsultieren Sie bei weiterer Weigerung einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, um Ihre Rechte durchzusetzen und mögliche rechtliche Schritte zu prüfen.
KI-Analyse (Qwen)
Die vertragliche Vereinbarung einer Bankbürgschaft in Höhe von 5 % über 5 Jahre stellt eine gesetzlich zulässige und übliche Absicherung für Mängelansprüche im Bauvertrag dar — insbesondere bei gewerblichen Handwerkerleistungen nach § 633 BGBAbk..
⚠️ Korrektur: Die Forderung des Handwerkers, stattdessen ein von Ihnen eingerichtetes Sperrkonto zu nutzen, ist grundsätzlich nicht berechtigt, sofern die Bankbürgschaft ausdrücklich vertraglich vereinbart und nicht durch schriftliche Ergänzung oder Einigung aufgehoben wurde.
➕ Ergänzung: Ein Sperrkonto zugunsten des Auftraggebers ist kein gesetzlich vorgeschriebenes oder vertragsrechtlich gleichwertiges Ersatzmittel für eine Bankbürgschaft — es fehlt an der unabhängigen, unbedingten und sofort einlösbaren Haftung einer Bank als Dritter.
🔴 Gefahr: Die Einrichtung eines Sperrkontos auf Ihre alleinige Veranlassung birgt erhebliche Risiken: Sie verlieren die Kontrolle über die Mittel nicht, aber der Handwerker könnte bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz keinen Zugriff mehr auf die Sicherheit haben — und Sie könnten unter Umständen haften, wenn die Sicherheit nicht wirksam ist.
❌ Widerspruch: Es ist falsch anzunehmen, dass der Handwerker ein Recht darauf hat, die vertraglich geschuldete Bankbürgschaft durch ein Sperrkonto zu ersetzen — dies bedarf stets Ihrer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
✅ Zustimmung: Sie dürfen durchaus auf die vertraglich vereinbarte Bankbürgschaft bestehen und die Erfüllung dieser Leistung verlangen — insbesondere, da die Frist für die Abnahme bereits abgelaufen ist und die Gewährleistungsfrist läuft.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich die nachweisbare Vorlage einer gültigen Bankbürgschaft innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. 14 Tage); bei Verweigerung oder Untätigkeit beauftragen Sie unverzüglich einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihres Anspruchs — insbesondere unter Berücksichtigung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Bankbürgschaft vertraglich vereinbart ist und deren Ersatz durch ein Sperrkonto nicht automatisch zulässig ist. Zudem bestätigen alle die erheblich geringere Sicherheitswirkung eines Sperrkontos im Mängelfall.
⚠️ Abweichung: GoogleAI betont die Prüfung konkreter Sperrkonto-Klauseln und sieht eine mögliche (wenn auch risikobehaftete) Alternative; DeepSeek und Qwen bewerten das Sperrkonto dagegen als rechtlich ungleichwertig und weisen stärker auf die Vertragsverletzung hin.
➕ Ergänzung: DeepSeek verweist explizit auf § 17 VOB/B und die Verzugslage des Handwerkers bei Nichterbringung der Sicherheit; Qwen ergänzt den Hinweis auf § 633 BGB und die Verjährungsrelevanz der Gewährleistungsfrist – beides fehlt bei GoogleAI.
❌ Widerspruch: Qwen stellt klar: „Es ist falsch anzunehmen, dass der Handwerker ein Recht darauf hat, die Bankbürgschaft durch ein Sperrkonto zu ersetzen“ – GoogleAI formuliert vorsichtiger von einer „Alternative“, die aber „nicht den gleichen Schutz bietet“. Da Qwen und DeepSeek den Rechtsstandpunkt klarer und konsistenter mit geltendem Bauvertragsrecht (VOB/B, BGB) verbinden, gilt deren strengere Einschätzung als sicherere, vorsorgliche Position – daher wird diese priorisiert.
👉 Empfehlung: Alle Modelle stimmen darin überein, dass schriftliche Fristsetzung und rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht unverzichtbar sind – GoogleAI konkretisiert mit „Anwalt für Baurecht“, DeepSeek und Qwen mit „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“. Die präzisere, gesetzlich abgesicherte Bezeichnung nach der Bundesrechtsanwaltsordnung wird als maßgeblich angesehen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Vertragsmäßigkeit der Bankbürgschaft ✅ Alle drei KI-Modelle bestätigen: Die Bankbürgschaft ist vertraglich vereinbart und rechtlich geschuldet – ihr Ersatz durch ein Sperrkonto bedarf stets Ihrer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Sicherheitswirkung des Sperrkontos ✅ Einstimmig: Ein Sperrkonto ist nicht gleichwertig zur Bankbürgschaft – es fehlt an Unabhängigkeit, Unbedingtheit und sofortiger Einlösbarkeit durch Dritte. Rechtliche Folgen bei Verweigerung ✅ Einstimmig: Unterbleibt die Bürgschaft trotz Vertragsvereinbarung, gerät der Handwerker in Verzug (§ 17 VOB/B); Sie können Frist setzen, Rücktritt erklären oder Schadensersatz verlangen. Gewährleistungsfrist & Verjährung ⚠️ DeepSeek und Qwen betonen die Relevanz der 5-jährigen Gewährleistungsfrist und Verjährungsaspekte (§ 634a BGB); GoogleAI erwähnt dies nicht – Abwägung erforderlich, da dies für die langfristige Rechtssicherheit entscheidend ist. Praktikabilität eines Treuhandkontos ⚠️ Nur GoogleAI erwähnt Treuhandkonto als Alternative; DeepSeek und Qwen fokussieren auf die Unverzichtbarkeit der Bankbürgschaft. Ein Treuhandkonto ist zwar praxisnäher als ein Sperrkonto, bleibt aber rechtlich kein Ersatz für die vereinbarte Bürgschaft – daher Abwägung. 👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie schriftlich auf Vorlage der Bankbürgschaft innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage); bei Verweigerung beauftragen Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zur Wahrung Ihrer Ansprüche – insbesondere unter Berücksichtigung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Verzicht auf Bankbürgschaft ohne rechtliche Absicherung Verlust der Sicherheit für Mängelansprüche über 5 Jahre; finanzielle Risiken bei nachträglich auftretenden Dachstuhlschäden (z. B. Holzschädlinge, Konstruktionsfehler) 🔴 Risiko Einwilligung in Sperrkonto ohne klare Freigabeklauseln Rechtsstreit um Freigabe bei Mängeln; Verzögerung oder Ausschluss der Geltendmachung von Mängelansprüchen 🔴 Risiko Keine Fristsetzung & rechtliche Inaktivität Verlust der Möglichkeit zum Rücktritt oder Schadensersatz; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen droht ab 5 Jahren nach Abnahme 🔴 Risiko Verwechslung von Sperrkonto und Treuhandkonto Unklare Haftung bei Insolvenz des Handwerkers – im Sperrkonto ist das Geld Ihr Eigentum, aber nicht wirksam gesichert; Treuhandkonto bietet kein Drittschutz gegenüber Bankbürgschaft 🔴 Risiko Mündliche Vereinbarung zur Änderung der Sicherheitsleistung Rechtlich nicht nachweisbar und daher unwirksam – Vertrag bleibt unverändert, Handwerker bleibt in Verzug ✅ Chance Nachweisliche Vertragsverletzung des Handwerkers Stärkt Ihre Verhandlungsposition für Nachbesserung, Preisermäßigung oder Rücktritt – auch vor Gericht durchsetzbar ✅ Chance Schriftliche Fristsetzung als Dokumentation Schafft klare Rechtsgrundlage für spätere Beweisführung und verhindert Verjährungshindernisse ✅ Chance Vereinbarung einer wirksamen Bankbürgschaft nachträglich Gewährleistet langfristige Sicherheit ohne Rechtsstreit – auch bei bereits abgenommenem Werk möglich, wenn noch keine Verjährung eingetreten ist ✅ Chance Einbindung eines Sachverständigen vor Abnahme Erlaubt frühzeitige Dokumentation von Mängeln und stärkt Ihre Position bei späteren Ansprüchen – auch zur Abwehr von „Abnahme unter Vorbehalt“-Vorwürfen ✅ Chance Nutzung der Bauabnahme als zeitlicher Hebel Abnahme unter Vorbehalt ist rechtlich zulässig – sofern noch nicht erfolgt, können Sie die Abnahme bis zur Vorlage der Bürgschaft verweigern Orientierungshilfen
- Vertragsgrundlage prüfen: Kontrollieren Sie schriftlich, ob die Bankbürgschaft ausdrücklich im Vertrag (z. B. als VOB/B-Leistungsverzeichnis oder Anlage) vereinbart ist – inkl. Höhe (i. d. R. 5 %), Laufzeit (5 Jahre) und Bankvorgaben.
- Schriftliche Fristsetzung: Fordern Sie den Handwerker per Einschreiben mit Rückschein auf, die Bankbürgschaft innerhalb von 14 Tagen vorzulegen – unter Hinweis auf § 17 VOB/B und die Folgen des Verzugs.
- Abnahme nicht vor Sicherstellung: Wenn die Abnahme noch nicht erfolgt ist, verweigern Sie diese bis zur Vorlage der Bürgschaft – dokumentieren Sie den Vorbehalt schriftlich und fotografisch.
- Fachanwalt beauftragen: Kontaktieren Sie noch vor Ablauf der Frist einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (nicht nur „Anwalt für Baurecht“) – für Sofortberatung zur Durchsetzung Ihres Anspruchs und ggf. Anmeldung einer Sicherungsmahnung beim zuständigen Amtsgericht.
- Unterlagen sichern: Sammeln Sie alle Kommunikationswege (E-Mails, WhatsApp, Briefe), Vertragsunterlagen, Rechnungen und Fotos des Dachstuhls – insbesondere Belege für noch nicht erfolgte Abnahme oder Abnahme unter Vorbehalt.
- Keine Zahlungen freigeben: Halten Sie alle noch offenen Abschlagszahlungen zurück, bis die Bankbürgschaft vorliegt; nutzen Sie den Leistungsverzug als Rechtsgrundlage für die Zurückbehaltung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bankbürgschaft
- Eine Bankbürgschaft ist eine Garantie einer Bank, für die Schulden eines Dritten (hier: des Handwerkers) einzustehen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Sie dient als Sicherheit für den Auftraggeber.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sicherheitseinbehalt, Bürgschaftsversicherung - Sperrkonto
- Ein Sperrkonto ist ein Konto, auf das zwei Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) nur gemeinsam Zugriff haben. Es dient als Sicherheit für die Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen. Die Auszahlung des Guthabens erfordert die Zustimmung beider Parteien.
Verwandte Begriffe: Treuhandkonto, Sicherheitseinbehalt, Vertragserfüllung - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Sie beträgt in der Regel 5 Jahre bei Bauleistungen. Während der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz.
Verwandte Begriffe: Mängelansprüche, Sachmangel, Verjährung - Sicherheitseinbehalt
- Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Betrag, den der Auftraggeber von der Schlussrechnung des Handwerkers einbehält, um sich gegen mögliche Mängelansprüche abzusichern. Der Sicherheitseinbehalt wird nach Ablauf der Gewährleistungsfrist oder nach Beseitigung der Mängel an den Handwerker ausgezahlt.
Verwandte Begriffe: Bankbürgschaft, Sperrkonto, Treuhandkonto - Mängelansprüche
- Mängelansprüche sind Rechte des Auftraggebers, wenn die Handwerkerleistung mangelhaft ist. Dazu gehören das Recht auf Nachbesserung, Minderung des Preises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Beweislast - Treuhandkonto
- Ein Treuhandkonto ist ein Konto, das von einem unabhängigen Dritten (z.B. einem Anwalt oder Notar) verwaltet wird. Der Treuhänder zahlt das Geld an den Handwerker aus, sobald die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
Verwandte Begriffe: Sperrkonto, Bankbürgschaft, Sicherheitseinbehalt - Dachstuhl
- Der Dachstuhl ist das tragende Gerüst eines Daches, bestehend aus Sparren, Pfetten und Stützen. Er bildet die Grundlage für die Dacheindeckung und trägt die Last des Daches.
Verwandte Begriffe: Sparren, Pfetten, Dacheindeckung
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Bankbürgschaft im Handwerk?
Eine Bankbürgschaft ist eine Sicherheit, die ein Handwerker stellt, um die Erfüllung seiner Gewährleistungsansprüche zu gewährleisten. Die Bank bürgt für den Handwerker, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. - Was ist ein Sperrkonto?
Ein Sperrkonto ist ein Konto, auf das beide Parteien (Auftraggeber und Handwerker) nur gemeinsam Zugriff haben. Es dient als Sicherheit für die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen. - Welche Risiken birgt ein Sperrkonto im Vergleich zur Bankbürgschaft?
Ein Sperrkonto bietet weniger Sicherheit als eine Bankbürgschaft, da die Freigabe des Geldes im Streitfall oft schwierig ist und beide Parteien zustimmen müssen. Bei einer Bankbürgschaft kann der Auftraggeber die Bürgschaft direkt in Anspruch nehmen, wenn Mängel vorliegen. - Was sollte ich bei der Einrichtung eines Sperrkontos beachten?
Achten Sie auf klare Regelungen zur Zugriffsberechtigung, Freigabebedingungen und Regelungen bei Mängeln. Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt prüfen. - Kann ich auf eine Bankbürgschaft bestehen, wenn diese im Vertrag vereinbart wurde?
Ja, grundsätzlich können Sie auf die Erfüllung des Vertrags bestehen. Allerdings kann es sinnvoll sein, eine einvernehmliche Lösung zu suchen, wenn der Handwerker die Bürgschaft nicht erbringen kann. - Welche Alternativen gibt es zur Bankbürgschaft und zum Sperrkonto?
Eine Alternative ist ein Treuhandkonto, bei dem ein unabhängiger Dritter (z.B. ein Anwalt) das Geld verwaltet und es erst nach Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen freigibt. - Was passiert, wenn der Handwerker insolvent geht?
Im Falle einer Insolvenz des Handwerkers ist es wichtig, dass Sie eine ausreichende Sicherheit haben, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Eine Bankbürgschaft bietet hier in der Regel besseren Schutz als ein Sperrkonto. - Wie hoch sollte die Sicherheit (Bankbürgschaft oder Sperrkonto) sein?
Üblich sind 5% der Auftragssumme über die Dauer der Gewährleistungsfrist (in der Regel 5 Jahre).
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-
Bankbürgschaft vs. Mängel – Brauchen Sie noch Sicherheit?
Mal komisch gefragt
brauchen Sie denn nach einem Jahr noch eine Bürgschaft. Entweder ist der Dachstuhl ohne Mängel gemacht oder Sie haben Mängel und diese werden behoben.
Vorschlag: Kaufen Sie ein paar Goldmünzen, die bleiben auch nach dem Bankencrash erhalten. Freut vielleicht den Handwerker auch mal "richtiges" Geld in die Hand zu bekommen.
(Momentan ist der Goldpreis ja stark am Steigen, könnte aber auch mal wieder sinken, aber besser als wertlose "Aktien".).
Im Link einfach mal auch "Charts" klicken. -
Handwerker-Ärger: Auf Bankbürgschaft bestehen!
Hatte nur Ärger mit dem Handwerker
Mir geht es hier nur noch ums Prinzip. Während der Bauphase hatte ich nur Ärger und generve mit diesem Handwerker. In der Ausschreibung unseres Architekten ist die Bankbürgschaft ausdrücklich festgeschrieben worden. Der Dachstuhl hat keine aktuellen Mängel. -
Sicherheitsleistung: Wahlrecht des Handwerkers prüfen!
er
hat wohl das Wahlrecht, wenn vertraglich Sicherheitsleistung vereinbart wurde.
Mal in den Vertragsgrundlagen nachlesen.
Grüße -
Sicherheitseinbehalt: Bankbürgschaft oder Sperrkonto?
Sicherheitsleistung
Der Auftragnehmer kann ja die Bankbürgschaft beibrangen, damit Sie die ausstehenden 5 %, den Sicherheitseinbehalt auszahlen können.
Haben Sie denn überhaupt 5 % einbehalten? Wenn ja, dann können Sie die ja auch auf ein Sperrkonto einzahlen.
Gruß -
Sicherheitsleistung: Handwerker will Art der Sicherheit ändern
der
Handwerker kriegt doch angeblich keine
und jetzt will er deshalb die Art der Sicherheit ändern.
... und Markus hat wieder den Ärger.
Immer wegen dem.
;-) -
Sicherheitsleistung: Vertragliche Vereinbarung zum Sperrkonto?
Sicherheitsleistung
Habe mir den Vertragstext noch einmal genau angesehen.
Dort ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % vereinbart worden als Sicherheit für die Gewährleistung. Damit der Handwerker an die 5 % kommt ist dort vereinbart worden das statt dessen eine Bankbürgschaft beigebracht werden kann. Aus dem Text geht aber nicht hervor das ich das Geld auf ein Sperrkonto zu zahlen habe.
Muss ich dieses nun tun? Oder warte ich die nächsten 4 Jahre einfach ab und überweise dem Handwerker dann sein Restgeld?
Müsste mich dann erst mal schlau machen wie so etwas funktioniert und ob dies meine Bank überhaupt anbietet. -
Sperrkonto: Sicherheit für Gewährleistung und Handwerker?
und warum das ganze?
ganz einfach: Sie behalten 5 % ein, falls ein Gewährleistungsfall eintritt und der Handwerker nicht mehr greifbar wäre. soweit einigermaßen nachvollziehbar.
der Handwerker wünscht das Geld auf einem sperrkonto, vielleicht noch minimalst verzinst, falls sie in 4 - 5 Jahren nicht mehr flüssig wären und er dann seinem Geld hinterherlaufen müsste.
soweit doch wohl auch nachvollziehbar.
Sollte VOBAbk. vereinbart gewesen sein so steht dort sinngemäß in § 17:
wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet so hat der AGAbk. den Betrag auf einem Sperrkonto über welches beide nur gemeinsam verfügen können bei einer zu vereinbarenden Bank zu hinterlegen. Etwaige Zinsen stehen dem AN zu. -
VOB: Gewährleistungsbürgschaft – Rückgabe nach 2 Jahren?
Falls VOBAbk. vereinbart ist
und NUR die Länge der Gewährleistungszeit auf 5 Jahre erhöht wurde, sonst keinerlei weitere Aussage zur Länge der Gewährleistungsbürgschaft getroffen wurde - so ist die Bürgschaft oder eben die Summe nach 2 Jahre zurückzugeben.
§ 17
3. Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann eine Sicherheit durch eine andere ersetzen.
5. Wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der Auftragnehmer
den Betrag bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto
einzuzahlen, über das beide nur gemeinsam verfügen können (Und-Konto). Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.
6. (3) Zahlt der Auftraggeber den einbehaltenen Betrag nicht rechtzeitig ein, so kann ihm der Auftragnehmer hierfür eine angemessene Nachfrist setzen. Lässt der Auftraggeber auch diese verstreichen, so kann der Auftragnehmer
die sofortige Auszahlung des einbehaltenen Betrags verlangen und braucht dann keine Sicherheit mehr zu leisten.
8. (2) Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelanspr
üche nach Ablauf von 2 Jahren zurückzugeben, sofern kein anderer
Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist. Soweit jedoch zu diesem
Zeitpunkt seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bankbürgschaft vs. Sperrkonto: Was tun bei verweigerter Sicherheit?
💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Situation, in der ein Handwerker eine vereinbarte Bankbürgschaft verweigert und stattdessen ein Sperrkonto für die Gewährleistung fordert. Es geht um die vertraglichen Grundlagen, die Rechte des Auftraggebers und die möglichen Alternativen. Die Diskussion beleuchtet auch die Frage, ob der Handwerker ein Wahlrecht bezüglich der Art der Sicherheitsleistung hat und welche Rolle die VOBAbk. dabei spielt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Handwerker-Ärger: Auf Bankbürgschaft bestehen! wird betont, dass bei ausdrücklicher Vereinbarung einer Bankbürgschaft in der Ausschreibung darauf bestanden werden sollte, um späteren Ärger zu vermeiden.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB: Gewährleistungsbürgschaft – Rückgabe nach 2 Jahren? weist darauf hin, dass bei Vereinbarung der VOB und einer Erhöhung der Gewährleistungszeit auf 5 Jahre, die Bürgschaft oder Summe nach 2 Jahren zurückzugeben ist, sofern keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden.
💰 Zusatzinfo: Ein Sperrkonto dient als Sicherheitseinbehalt für mögliche Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist. Die Zinsen auf dem Sperrkonto können, je nach Vereinbarung, dem Auftraggeber oder Auftragnehmer zustehen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Vertragstext genau auf Vereinbarungen zur Sicherheitsleistung und lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten. Der Beitrag Sicherheitsleistung: Vertragliche Vereinbarung zum Sperrkonto? rät dazu, den Vertragstext hinsichtlich der Verpflichtung zur Einzahlung auf ein Sperrkonto zu überprüfen. Klären Sie, ob der Handwerker ein Wahlrecht bezüglich der Art der Sicherheit hat (siehe Sicherheitsleistung: Wahlrecht des Handwerkers prüfen!).
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