GRZ und Pflasterflächen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

GRZ und Pflasterflächen

Hallo,
wir haben vor kurzem an unserem Haus einige Flächen pflastern lassen. Jetzt meinte jemand, dass diese Flächen auch bei der Berechnung der GRZAbk. zu berücksichtigen sind.
Laut Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) § 19 (4) sind für die GRZ das Wohnhaus sowie Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen mit einzurechnen. Ich habe jedoch nirgends in den Gesetzen einen Hinweis gefunden, dass auch andere gepflasterte Flächen wie Wege- und Hofflächen (Wegeflächen, Hofflächen) dazugerechnet werden müssen. Unser Bebauungsplan schreibt dazu auch nichts.
Dennoch ist in einigen Forums-Beiträgen zu lesen, dass angeblich auch Wege- und Hofflächen (Wegeflächen, Hofflächen) etc. bei der GRZ relevant sind. Kann mir jemand einen Hinweis geben, welches Gesetz dies festlegt?
Übrigens:
Unser Neubau steht in Hessen (falls das Bundesland wichtig ist).
Danke vorab!
Thorsten
  • Name:
  • Thorsten
  1. 4376: Gundflächenzahl, Versiegelung ...

    berechnet sich nach Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.), zumindest für Garagen und deren Zufahrten, gilt nat. auch für Pflasterung, etc.
    Daneben können im Bebauungsplan weitergehende Festsetzungen bestehen, so auch noch in Ortssatzungen. Allg. werden auch Wege auf dem Grundstück hinzugerechnet. Also, beim Bauamt Ihrer Gemeinde informieren, bzw. einen Architekten aus Ihrer Region befragen.
    Ganz allgemein für alle Fragensteller: dieses Thema wurde schon mehrfach hier im Forum behandelt, also bitte zuerst einmal die Suchfunktion umfassend benutzen. Um eine Frage beantworten zu können (wollen), benötigt man kurz und wirklich knapp hinreichende Infos zum konkreten Fall. Ebenso kurz und präzise sollte auch die Frage gestellt sein.
    Sie erleichtern damit die Hilfestellung durch die Beantworter hier und erhöhen nebenbei die Chance, dass sich ein Experte Ihrem Fall annimmt.
  2. Frage leider noch offen

    Hallo,
    leider ist meine (nach meiner Meinung präzise) Frage noch nicht beantwortet. Im Forum habe ich auch nichts dazu gefunden.
    WO steht, dass auch Pflasterungen zur GRZAbk. Fläche zählen?
    Wenn es nur in der Ortssatzung steht, würde es heißen, dass es von Ort zu Ort verschieden ist. Wieso sollte es in dem Fall "natürlich" auch für Pflasterungen gelten?
    Gruß

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