Wer entscheidet was ein Wohnhaus ist? Und wonach?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wer entscheidet was ein Wohnhaus ist? Und wonach?

Hallo beisammen,
wir stehen auf dem Schlauch. Wir sind über dem Kauf eines ganz normalen Baugrundstücks ohne Einschränkungen, mit Haus von 1930 in Bayern, und bis vor einer Woche sah alles noch ganz gut aus. Beim Anfordern der Pläne vom Landratsamt ging es jetzt aber los:
Im Orginalplan steht "Landhaus", wie auch immer dieser Begriff auszulegen ist. Der Schnitt, der Grundriss und die Bauweise entspricht genau den damals üblichen Wohnhäusern, mit dem Unterschied, dass das Haus von einem "Gesellschaftsverein" gebaut wurde, und die Zimmer im Plan statt mit "Wohnzimmer" mit "Aufenthaltsraum" und statt mit "Zimmer" mit "Schlafraum" bezeichnet sind.
Anfragen auf der Gemeinde ergaben vorher immer ein mündliches "kein Problem, ziehen Sie nur ein"
Das Landratsamt verlangt jetzt aber eine Umnutzung, obwohl bis in die späten Sechziger eine Familie ganz normal dort gewohnt hat, und auch gemeldet war.
Wir verstehen nicht, was das Landratsamt damit bezwecken will? So wie wir das verstanden haben, ist mit der Umnutzung auch der Bestandschutz bezüglich Wärmeschutz, Hochwasserschutz, Elektrik etc. weg. Geht es vielleicht darum?
Das Haus hat zwar praktisch keine Ausstattung, die Substanz ist aber völlig in Ordnung. Unser Plan war nach ein paar Innenmaßnahmen einzuziehen, und den Rest (Außendämmung etc.) nach und nach in Eigenleistung zu erstellen. Was anderes ist finanziell einfach nicht drin. Wenn wir das jetzt so durchziehen, wird uns wahrscheinlich der Bau eingestellt. Wir wollen aber keinen Ärger, weder mit dem Amt noch mit sonst wem. Über jegliche Info würden wir uns sehr freuen, uns zerbröselt gerade das Weltbild.
Gruß und Danke schon mal!
  1. Landratsamt? Wohnhaus

    Hallo,
    sucht euch einen Fachmann (Architekt od. Bauingenieur.) der die ganze
    Sache einmal unter die Lupe nimmt und euch dann weiter helfen kann.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. "Bereinigung"

    Tja, steht das Objekt im Außenbereich wird es kompliziert. Da will das BA evtl. keine dauernde Wohnnutzung gestatten. Da hilft tatsächlich nur ein Architekt, der beim Bauamt fundiert fragen und diskutieren und für Sie beantragen kann.
  3. Hüten Sie sich ...

    Hüten Sie sich dort im Moment noch mehr Geld rein zu investieren, bis die Sache geklärt ist. Vor allem nicht irgendwelche ungenutzten Gebäudeteile zu Wohnzwecken umbauen, keine Dachausbauten, Anbauten etc.
    Wie Herr Tilgner schon schreibt, vermute ich auch, dass das Objekt im Außenbereich steht. Ob das ein Vereinshaus war oder in den 60 ern als Einfamilienwohnhaus gedient hat, ist irrelevant.
    Zuletzt war es wohl lange Zeit ohne Nutzung, nur das zählt. Damit wird ein Nutzungsänderungsantrag fällig, der in etwa einem Baugenehmigungsantrag gleich kommt.
    Im Zusammenhang mit Außenbereichshäusern lese ich hier doch recht oft ähnliches, dass Gemeindevertreter  -  vermutlich wider besseren Wissens  -  bei solchen Anfragen mündlich erklären, dass alles kein Problem sei. Dabei sollte es doch zumindest unter Planern und Behördenvertretern allgemein bekannt sein, dass bei Bauvorhaben im Außenbereich Aufgrund der Gesetzeslage (§ 35 BauGB) die untere Bauaufsicht besonders strenge Maßstäbe anlegen MUSS. Es kann passieren, dass ein Käufer einer Außenbereichsimmobilie diese gar nicht nutzen oder nicht in dem Umfang nutzen kann, wie er sich das gedacht hat.
  4. Das ist ja das komische! Das ...

    Das ist ja das komische! Das Grundstück liegt zwar am Ortsrand, aber eindeutig im Innenbereich. Mit dem Grundstück selber und dem Bebauungsplan hat auch keiner ein Problem, ein Abriss und Neubau wäre möglich.
    Nur an das Haus hängen sie sich hin. Das ganze ist natürlich sehr ärgerlich, der Umnutzungsantrag scheint sich von einem Bauantrag kaum zu unterscheiden, und verzögert die Sache gewaltig. Außerdem bleibt ja das Risiko der Ablehnung, und dann stehen wir mit Grundstück, Kredit aber ohne Haus da. Selbst wenn wir den Kaufvertrag von der Genehmigung abhängig machen, haben wir bei Nichtzustandekommen einen Kredit ohne Objekt an der Backe. Wenn der nicht sowieso platzt, weil dann ja auch keine Sicherheiten da sind. Den wollten wir eigentlich nächste Woche unterschreiben ...
    Danke für die schnellen Antworten
    Gruß Andreas
  5. Fakten

    Auf die Fakten reduziert ergibt sich folgendes Bild:
    Ein Haus für andere Zwecke als Wohnzwecke gebaut muss umgenutzt werden, jede Nutzung, auch Wohnnutzung ist zwischenzeitlich "untergegangen"
    Also muss ein Bauantrag eingereicht werden, als würde ein Neubau errichtet mit allen zugehörigen Vorschriften und Bedingungen.
    Offensichtlich erfüllt der Bestandsbau nicht alle Bedingungen.
    Das führt zu Verzögerungen und Mehrkosten.
    Also bei knapper Kasse: Finger weg.
    Gruß

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