Gipsputz im duschbad akzeptieren?
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Gipsputz im duschbad akzeptieren?

Hallo! Nachdem ich durch Suchfunktion einiges über Putze gelesen habe, aber keine ausreichende Infos für mich gefunden habe, muss ich nun doch nochmal zu diesem Thema fragen.
In unserem Neubau wurde der Innenputz angebracht. Lt. Baubeschreibung sollte in allen Räumen Gipsputz, in den Bädern Kalkzementputz verwendet werden. Nun sieht aber der Putz im Duschbad genau so aus, wie in den anderen Räumen. Also richtig glatt, auch von der Farbe genau so.
1. Muss ich nun davon ausgehen, dass hier tatsächlich Gipsputz verwendet wurde? Also, kann man allein vom Aussehen sicher sein (Für den Fall, dass der Putze behauptet, es wäre Kalkzement-Putz)?
2. Soll ich auf jeden Fall auf Entfernung des Gipsputzes und Neu Verputzen mit Kalkzement bestehen? (Es wird im Duschbad täglich mindestens 2 Mal geduscht werden und somit relativ feucht sein)
3. Muss der Gipsputz dann auch bis Unterkante Estrich entfernt werden?
Danke im Voraus!
  1. ups ...

    Name vergessen -
    MfG
    Elvira Toews
  2. wenn sie meinen

    Foto von Thorsten Bulka

    das gegen wichtige Bestandteile ihres Vertrages gearbeitet wurde, und sie auch noch Nachteile dabei in kauf nehmen müssten. Würde ich sagen ja!
    Wenn sie der Meinung sind, das gegen anerkannte Merkblätter verstoßen wurde, könnte man nochmalig sagen ja!
    Wenn dadurch zusatzkosten entstehen, durch z.B. Abdichtungsmaßnahmen oder Trocknungen usw ... währe das nochmalig ein ..!
  3. Bauleiterin weigert sich, den Putz zu ersetzen..

    Habe heute mit der Bauleiterin gesprochen. Es ist tatsächlich Gipsputz.
    Sie wäre bereit, die Abdichtung des Gipsputzes machen zu lassen oder uns die Kosten hierfür zu erstatten. Aber den Putz zu entfernen und neu zu machen, weigert sie sich, da der Aufwand in keinem Verhältnis zu dem Nutzen stehen würde.
    Nun, kann man das akzeptieren? Wie gut sind solche Abdichtungen? Ist ein dermaßen abgedichteter Gipsputz als gleichwertig dem Kalkzementputz zu sehen?
    MfG
    Elvira Toews
  4. Gipsputze in häuslichen Bädern sind zulässig

    Foto von Martin Kempf

    spritzwasserbelastete Bereiche sind mit einer Abdichtung zu versehen. Es muss also noch nicht einmal das komplette Bad damit abgedichtet werden. Diese Abdichtung dürfte aber auch bei einem Kalkzementputz erforderlich sein  -  eventuell ist er in Ihrem Vertrag sowieso enthalten.
    Gleichwertigkeit ist eine schwierige Frage  -  zumindest sollte Ihnen der ersparte Aufwand zugutekommen, auch wenn das nicht allzu viel geben dürfte. Der Aufpreis von Gipsputz zu Kalkzementputz liegt regional unterschiedlich zwischen 2 und 4 € pro m², ein Bad hat selten mehr als 25 m² Wandfläche, wird also in dem Bereich zwischen 50 und 100 € liegen.
    Den Putz auszutauschen ist illusorisch. Mit Abstemmen allein wäre es nicht getan, die Elektrik ist nach dem Abstemmen mindestens in Mitleidenschaft gezogen, es müsste dann noch sandgestrahlt werden um auch die Rückstände des Gipsputzes wegzubekommen und zudem scheint nun ja schon der Estrich drinzusein  -  vergessen sie das.
  5. noch zu klären ...

    Vielen Dank schon mal für die Antworten!
    Noch etwas  -  für die Wasseranschlüsse wurden in den Gipsputz Schlitze gemacht und die Wasserrohre vom Installateur dann eingeputzt. Allerdings sieht dieser Putz ganz anders aus  -  gröber, andere Farbe. Wird das halten? Zumal wir ja darauf Fliesen kleben werden. Das ist ja auch ein Teil des Problems  -  wir werden die Fliesen in Eigenleistung verlegen. Wenn die dann nicht halten, heißt es, wir hätten was falsch gemacht. Und welche Abdichtung sollen wir nehmen? Wohl nicht aus dem Baumarkt, oder?
    • Name:
    • Elvira Toews
  6. Klar und deutlich sagen was man möchte

    Wir haben jetzt fast fertig gebaut uns sind schlauer geworden:
    Grundsätzlich- immer klar unddeutlich sagen was man will, oder nicht will-X1234Xder Bauträger hat sich danach zu richten. Es ist DEIN Haus!
    Und wenn Du Zweifel hast was den Vertrag angeht, frag malö einen Gutachter- es lohnt sich sehr oft, die können zwischen Zeilen lesen!
    Und im Zweifelsfall immer sagen-X1234Xso steht es nicht im Vertrag- so werde ich es nicht abnehmen! Es sparrt viel Probleme hinterher, bei und nach der Abnahme ... Und niemals etwas abnehmen wenn man nicht sicher ist ob es OK ist!
    (Jetzt geht esmir besser-X1234Xhabe gerade etwas Ärge mit dem Bauträger ...)
    Joanna
  7. auch wenn unter bestimmten Umständen

    Foto von Thorsten Bulka

    Gipsputze erlaubt währen ... ich kennen nicht ihren Fall genau, so kann es auch sein das wegen der Anordnung der Objekte schon alleine der Putz in diesem Raum nichts verloren hat ...!
    Wird mir fast jeder zustimmen, das durch den Einbau dieser Putzart es zu einem höheren Risiko kommt, das es später zu Problemen kommen wird! Ob man dieses Risiko tragen sollte?
    Wurde der Putz den überhaupt ordentlich eingebracht? Viele sagen, das er hier nur abgezogen eingebat werden dürfte, und nicht geglättet! Hat er die gleiche Oberfläche wie in den anderen Räumen?
    Wurden Schienen eingebaut, um ihn gerade herzustellen? Wurde hier das richtige Material nach den einschlägigen MB's gewählt?
    Den wie schon richtig gesagt wurde, sie können in den Bereichen eingebaut werden, wenn sie noch genau für diesen Fall geeignet sind, und die Randbedingungen eingehalten wurden, was leider oft nicht der Fall ist!
  8. der Putz ...

    der Putz ist glatt, genau wie in den anderen räumen. jetzt habe ich irgendwo hier im Forum gelesen, dass Gipsputz durchaus geglättet werden kann, auch wenn später gefliest werden soll.
    wie groß ist denn das Risiko dass es schimmelt, wenn der Putz, nachdem er getrocknet ist, komplett mit dichtmasse überzogen wird? die bauleiterin behauptet, dass würde als Schutz reichen.
    es ist so, dass laut Vertrag die fliesen in Eigenleistung gelegt werden, und wir auch bei Kalkzementputz zumindest die spritzwasserbereiche in Eigenleistung abzudichten hätten. nun würde der Bauträger die Abdichtung des Putzes für uns übernehmen, mit Gewährleistung.
    den Putz zu entfernen ... es sind an 2 stellen elektro- und an 3 stellen Wasserleitungen unter Putz, außerdem die vorwandinstallation für WC und der Estrich drin. ob das ohne Schäden machbar ist?
    es wurden an den Fensterleibungen Eckschienen gesetzt. ob sonstige schienen drin sind, müsste ich mich erkundigen.
    Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Elvira Toews
  9. schon ein verstoß gegen

    Foto von Thorsten Bulka

    Merkblätter! So darf er nach den Schriftlichen Niederlegungen nicht eingebaut werden!
    Abdichten! Beim Kalkzement reicht ein Schutz vor Durchfeuchtung. Bei Gipsputzen, ist ein Schutz vor Feuchtigkeit  -  erforderlich! Welche Abdichtung erfüllt das?
    Wie soll ich von hier wissen, wie die Nutzung ist? Wie die Bauliche und die Umweltbedingungen bei ihnen sind? Wie hoch also ein Risiko einzuschätzen währe!
    Komplett Abdichten: Mann muss immer davon ausgehen, das Feuchtigkeit in diese Schicht gelangt! Egal von welcher Seite der Wand! Somit müsste diese einwirkende Feuchte  -  damit sie keinen Schaden nimmt, schnell wieder entweichen können! Grob gesagt der Putz muss atmen können! Auf der Anderen Seite darf keine Feuchte eindringen können! Ideal währe eine Membrane!
    Und was steht im Vertrag? Warum kam die Abweichung?
  10. wie bereits am Anfang geschrieben,

    steht im Vertrag Kalkzementputz. es wurde wohl "versehentlich" Gipsputz eingebracht, weil die Baufirma auch bei anderen Häusern Gipsputz verwendet.
    wie auch Herr Kempf meinte, ist Gipsputz in häuslichen Bereichen im Bad zugelassen, und so behautptet auch die bauleiterin, dass der Aufwand für die Entfernung des Gipsputzes und neu verputzen in keinem Verhältnis zur Verbesserung stünde.
    sie behauptet, durch die Abdichtung wäre der Gipsputz praktisch gleich gut geeignet.
    genutzt wird das duschbad voraussichtlich für 2 mal täglich duschen. der Raum ist 4 m² groß und hat ein Fenster. die Dusche ist direkt neben dem Fenster. dass wir nach dem duschen lüften werden, ist klar. auch sonst lüften wir eh noch zusätzlich jeden Tag mehrmals. der Wandaufbau (Außenwand) ist aus 17 cm Poroton, dann 10 cm Styropor und Außenputz.
    klar, kann keiner vorhersagen, ob es zu Schimmelbildung kommt, die Frage ist, wie man jetzt am besten Schäden vorbeugen kann auch ohne den Putz auszutauschen.
    Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Elvira Toews
  11. bitte eines im Hinterkopf behalten

    Foto von Martin Kempf

    Schimmelbildung hat mit der Art des verwendeten Putzes nichts zu tun  -  wenn es nicht gerade eine Reinkalkglättetechnik ist, die nicht gewachst ist, hat kein Mensch den Putz als flächenfertige Oberfläche sichtbar. Sondern eigentlich immer einen Anstrich. Und es ist dieser Anstrich bzw. auf dem Anstrich zu liegen kommende Ablagerungen wie Staub, der dem Schimmel als Nährboden dient  -  nicht der Putz.
  12. aber liebe Leute, es kommt noch ein weiterer Punkt dazu

    Foto von Thorsten Bulka

    der Verwendete Putz, wurde (laut bisher von mir verstandenen Angaben) nicht nach den Schreiftlich niedergelegten Erfahrungen (Merkbltter  -  Normen) eingebaut! Verwendete Schienen, entspechen wohl auch nicht den Anforderungen!
    Abdichtung ein weiteres Thema ... siehe oben!
    Ob der nach den Vorgaben der Merkblätter überhaupt hier hineindürfte ist fraglich!
    Also es wurden etlich Punkte nicht beachtet!
    Was währe der Fazit, wenn man alle Punkte zusammenzählt?
  13. Gipsputz im Duschbereich

    Hallo,
    direkt im Duschbereich darf Gipsputz nicht als Untergrund für eine Abdichtung verwendet werden, wenn keine Duschwanne installiert ist.
    Merkblatt Verbundabdichtungen mit Bekleidungen aus Fliesen u. Platten. Stand Januar 2005.
    Im übrigen Badezimmer ja.
    Gruß
  14. es wird aber eine Duschwanne eingebaut ...

    heißt das, man kann die Wand im duschbereich abdichten?
    • Name:
    • Elvira Toews
  15. Gipsputz im Duschbereich

    Hallo,
    bei einer Duschwanne kann der Gipsputz im Wandbereich abgedichtet werden.
    Es ist für diesen Bereich zwar nicht zwingend vorgeschrieben, dass das Abdichtungsmaterial ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) hat. Es sollte aber ebenfalls der Qualitätsnachweis für das Verbundsystem entsprechend den Prüfgrundsätzen für die Erlangung eines abPs (Verbundabdichtungen) für alle Prüfkriterien erbracht werden.
    Der verwendete Dünnbettmörtel muss auf alle Fälle nach DINAbk. EN 12004 geprüft und mit CEAbk.-Kennzeichnung versehen sein.
    Gruß
  16. es wird aber eine Duschwanne eingebaut ...

    heißt das, man kann die Wand im duschbereich abdichten?
    • Name:
    • Elvira Toews
  17. wenn wir hier schon Merkblätter und Normen ansprechen, stellen wir dazu mal eine Überlegung an

    Foto von Thorsten Bulka

    es wurde empfohlen eine Abdichtung zu nehmen, die Ü Clasizifirt ist. Jetzt schauen wir mal bei den Tabellen für zulässige Untergründe bei den Abdichtungen nach! Wir finden keine Erlaubnis, oder? Warum, ist das Risiko zu hoch?
    Aber es handelt sich bei dem Objekt ja wohl um eine bauaufsichtlich nicht geregelten Bereich. Hier währen sie zulässig, wenn (Auch bei den Unterlagen vom Putzhersteller nachsehen) dieser Untergrund gegen Feuchtigkeitseinwirkung geschützt wird.
    Die Abdichtungen wurden aber ja geprüft, aber wie erfolgt die Prüfung? Was steht in den Unterlagen? Diese Abdichtung stellt ein Schutz gegen einwirkende Feuchtigkeit da, oder steht da, das die Abdichtung den Untergrund vor Durchfeuchtung schützt? Bedeutet als, Wasser in Flüssiger Form tropft nicht am Probekörper an der anderen Seite bei 1,5 bar Druck aus! Bedeutet das, das hier kein Wasser eindringt? (Flüssig gefroren oder gasförmig)
    Beseteht also ein höheres Risiko das es nicht gut geht? Vor Jahren hatte ich solche Diskussionen öfters auf der Baustelle, wenn man vor einem Schaden steht, es hieß hier jeweils, das es an der Abdichtung nicht (gemeint ist das Material) liegen kann, denn dieses hat ja ein Prüfzeugnis. Es muss wohl Falsch verarbeitet worden sein. Mit Luftblaseneinschluss oder Riefen drinnen usw ... Nach dem ich das dem Abgesanten der Firmen jeweils vorgetragen hatte, wurde es Stille!

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