Sanitär, Bad, Dusche, WC
Wasserschaden bei Fugenrissen über den Nassraum hinaus
Hallo zusammen.
Ich wohne in einer vor wenigen Jahren neu sanierten Wohnung als Mieter. Aufgrund von Fugenrissen zwischen Badewanne und Fließen in meinem Badezimmer kam es zu einer Wasseransammlung unter den Fließen. Bemerkbar hat sich das aber erst gemacht, als sich der Parkettboden im Gang vor dem Badezimmer wölbte.
Nun meine Frage: Ein befreundeter Architekt meinte, dass der Wasserschaden außerhalb des Badezimmers aufgrund eines Baumangels zustandegekommen sein muss, weil jeder Nassraum völlig abgedichtet sein muss. Er meint, selbst wenn im Bad das Wasser unter dem Boden zentimeter-hoch steht, darf das nicht in andere Räume rinnen. (Dass das Wasser oberflächlich nach außen kam, kann ich ausschließen.)
Stimmt diese Behauptung so bzw. wo kann ich das genau nachlesen.
Jetzt schon vielen Dank für etwaige Antworten,
Dieter (Steiermark).
stimmt erstmal so Wohnungsbäder sind zwar keine Nassräume nach DINA 18195, müssen aber insbesondere wenn feuchteempfindliche Baumaterialien vorhanden sind (z. B. Holzbalkendecke) einen sog. Feuchteschutz erhalten.
Da Fliesen und Silikonfugen KEINE ABDICHTUNG SIND, muss unter den Fliesen eine sog. Streichddichtung erfolgen. Bodenixel und Durchführungen sind mit entsprechenden Dichtungsmanschetten zu versehen.
Die Praxis sieht leider so aus, dass in vielen Wohnungsbädern nur gefliest und silikoniert wird, was meist einen Baumangel darstellt.Quelle gesucht?' Nicht des Wassers - aber des Merkblattes ------ bitte!
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