Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Feuchtigkeitsschaden nach Altbausanierung
Hallo liebe Forumteilnehmer,
ich habe eine spezielle Frage zum Thema Altbausanierung und daraus resultierende Feuchtigkeitsschäden:
Der besagte Altbau ist 1962 erbaut. In den Wintermonaten 2009/2010 (November 2009 bis Ende Januar 2010) sind in einer 3 Zimmerwohnung direkt unter dem Dachboden diverse Sanierungsarbeiten durchgeführt worden. Hierzu zählt: Neuer Estrich im Bereich der Küche, Badezimmer und Flur (vermutlich auch in allen anderen Räumen der Wohnung wie Schlafzimmer, Wohnzimmer und kleines Zimmer); die Wände sind z.T. neu verputzt worden, Fliesen im Flur, Bad und Küche neu verlegt und die Wände neu tapeziert worden. Im Wohnzimmer, Schlafzimmer und kleinem Zimmer ist zusätzlich Teppichboden eingebracht worden. Während der Sanierungsarbeiten ist die Wohnung nicht beheizt worden, da die Heizkörper abmontiert waren und erst am Ende der Sanierungsarbeiten neue Heizkörper montiert worden.
Im darauffolgendem Winter 2010/2011 kam es in der besagten Wohnung zu massiven Feuchtigkeitsschäden (Schimmelbefall, beschlagene Fenster etc.). Wie ist aus eurer Sicht der Einfluss der Sanierungsarbeiten im Winter 2009/2010 auf die aufgetretenen Feuchtigkeitsschäden? Kann hier ggf. ein Zusammenhang gesehen werden?
Zur weiteren Info: Die Fenster sind alle zwischen 1988 und 1995 erneuert worden. Es handelt sich also nicht mehr um Holzfenster.
Über hilfreiche Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
MfG
Klare Gemengelage verschiedener Ursachen 1. Kunststofffenster mit doppelter Lippendichtung sind sehr dicht, eine Fugenlüftung wie bei den bauzeitlichen Holz-Verbundfenstern findet praktisch nicht mehr statt.
2. Die Verglasung der Fenster von 1988-1995 ist vermutlich noch keine Wärmeschutzverglasung, sondern alte luftgefüllte 2Scheiben-Isolierverglasung mit einem lausige UGA-Wert, was den Kondensatniederschlag erklärt.
3. Estrich und Wandputz bringt schon ordentlich Feuchte in den Wohnraum. Ob diese Menge aber bis zum nächsten Herbst/Winter in der Wohnung blieb und Ursache der Feuchteschäden wurde? Da hab ich so meine Zweifel.
4. Baujahr 1962 - und Sie haben nichts von Fassadendämmung geschrieben!!! Ich geb mal einen Tipp ab: 30 cm Hbl-Mauerwerk mit 2x Kalkzementputz. Eine solche Außenwand ist in allen Außenecken (geometrische Wärmebrücke) und allen konstruktiven Details wie Deckenrand und Fensteranschlussfuge (konstruktive Wärmebrücken) derart schimmelpilzanfällig, dass weitere Diskussionen eigentlich unnötig werden. Grund: An den genannten Wärmebrücken stellen sich bei winterlichen Außentemperaturen (-5°C) und normaler Raumlufttemperatur (20°C) Innen-Oberflächentemperaturen deutlich unterhalb der schimmelpilzkritischen Oberflächentemperatur (12,6°C) ein. Somit kann es in diesen Bereichen auch bei ordentlichem Heiz- und Lüftungsverhalten zu Tauwasserniederschlag und Schimmelpilzansiedlung kommen. Es ist also eigentlich egal, ob vom letzten Winter noch etwas Restbaufeuchte in der Wohnung ist oder nicht, sie ist ohnehin deutlich schadensgeneigt.Heute würde man bei solchen Objekten über Lüftungskonzepte (Wohnungsweise oder zentral) und über Außenwanddämmung nachdenken, weil die o. g. Probleme weithin bekannt sind.
vielen Dank für ihre Antwort Vielen Dank für Ihre Antwort...Sie haben mit ihren Annahmen in fast jedem Punkt recht. Was ich nicht ausgeführt habe ist, dass das Haus im Jahr 1995 ein hinterlüftete Vorhangfassade bekommen hat, jedoch ohne Wärmedämmung. Aus meinem Verständnis heraus ändert sich daher nichts was ihre Ausführungen betrifft. Oder hat die Vorhangfassade außer Schutz vor Schlagregen noch einen positiven Nebeneffekt?
Wie würden Sie persönlich abschließend so ein Gemengelage beurteilen. Sind Feuchtigkeitsschäden in so einem Fall eindeutig einer Partei zuzuordnen oder kann es auch bei einem "normalen" Heiz- und Lüftungsverhalten zu Feuchtigkeitsschäden kommen?
Als weitere Anmerkung: Der Dachboden über der Wohnung war im Winter 2010/2011 zumindest teilweise (bei starkem Regen) durchfeuchtet (hier wurde dann der angrenzende Schornstein 2011 saniert)
Mfg
Edgar
Nochmal Pkt. 4 lesen Durch die Anordnung einer hinterlüfteten Vordsatzschale ändert sich nur geringfügig der Wärmeübergangswiderstand außen, die Verbesserung des U-Wertes der Außenwand durch diese bauliche Maßnahme ist zu vernachlässigen. Die Wand bleibt dämmtechnisch schlecht. Auch bei ordnungsgemäßem Heiz- und Lüftungsverhalten kann die beschriebene Wohnung insbesondere im Bereich der genannten schimmelpilzkritischen Wärmebrücken nicht sicher tauwasserfrei gehalten werden. Die Wohnung neigt an den Wärmebrücken trotz normalem Wohnraumklima im Winter deshalb zur Schimmelpilzansiedlung. Damit ist aus sachverständiger Sicht alles gesagt, die "Schuldfrage" klären Anwälte und Gerichte. Gruß aus Berlin
Soweit verstanden, aber... Nochmals danke für die weiteren Ausführungen. Soweit habe ich diese auch nachvollziehen können. Sie decken sich mit meinen selbst recherchierten Ergebnissen. Leider scheinen nicht alle Sachverständige dieser Meinung zu sein.
Was halten Sie von der folgenden Argumentation:
Das Gebäude wurde 1962 gebaut und muss daher nach den damals herrschenden Verordnungen beurteilt werden. Auch wenn das Gebäude nach heutigem Gesichtspunkt wärmetechnisch ungenügend ist, so genügte es jedoch den damaligen Bestimmungen und stellt daher keinen Mangel dar. Vorhandene geometrische Wärmebrücken können durch optimiertes Heizen und Lüften schimmelfrei gehalten werden. Ergo ist der Schimmelbefall und weitere Feuchtigkeitsschäden in der besagten Wohnung einzig und allein dem Nutzerverhalten geschuldet (angenommene dauerhaft zu hohe Luftfeuchtigkeit).
Ist diese Argumentation aus Ihrer Sicht schlüssig und hält jeder Kritik stand, oder gibt es trifftige Gegenargumente, mit denen man vorangegangene Argumentation entkräften und entgegentreten kann?
(Müssen eigentlich bei der Erstellung eines Gutachtens vorhandene und gefundene Wärmebrücken berechnet und abschließend beurteilt werden oder reicht es darauf zu verweisen, dass es sich um geometrische Wärmebrücken handelt und daher an dieser Stelle kein Baumangel vorliegt?)
Ihr Fachmeinung interessiert mich sehr.
MfG
Edgar
Sorry wenn ich mich mit meiner Meinung dazu einmische, ein paar Argumente:
1. Warum wurde die Wohnung saniert, speziell Wände neu verputzt -> eventuell wg. Feuchteschäden -> nur Nutzerverhalten?
2. Warum Wärmebrücken berechnen, das Ding steht und da kann und sollte man den Befund mit Messwerten untermauern.
3. Ob Baumangel oder nicht, wichtiger ist, ob sich das 'optimierte Heizen und Lüften' mit einem üblichen Nutzerverhalten in Einklang bringen lässt. Einfach "jede Stunde mal 5 min Stosslüften" wird wohl jeden Richter zum Grinsen bringen, wie sollte das ein normal arbeitender Mensch leisten?
4. Wenn das sogenannte Gutachten nicht ein paar konkrete Zahlen enthält, ist das Ganze nur eine Meinung, egal ob der Verfasser sich Sachverständiger nennt. Als Mieter dürfte es sehr leicht sein, hier einen Mangel nachzuweisen. Für Käufer sieht es etwas anders aus, ein Bauschaden wäre das vermutlich (wenn ordentlich gearbeitet wurde) nicht. Es könnte allerdings, wenn 1. zutrifft, ein vor dem Verkauf bewußt verschwiegenes und verdecktes Problem sein und was das bedeutet erklärt der Anwalt.Viele ältere Gutachten funktionieren leider so.... Dass ein altes Haus den bauzeitlichen Regeln der Technik entspricht, beweist nur, dass es vermutlich Bestandsschutz geniest. Dies wiederum bedeutet, dass es (bis auf wenige Ausnahmen) keine bauordnungsrechtlichen Pflichten gibt, das Haus z. B. in Sachen Wärmeschutz nachzubesser. Soweit kann man dem Gutachten des Kollegen ja folgen. Dann ist aber auch Ende im Gelände, denn der Kollege hält sich offenbar aus den mietrechtlichen Anforderungen an Wohnraum völlig raus. Wohl wissend, dass die Hütte einer heutigen bauphysikalischen Prüfung nicht Stand halten würde. Schade aber auch. Mietrechtlich ist es egal, ob das Haus den bauzeitlichen R.d.T. genügt. Mietrechtlich ist von Belang, dass die Wohnung "zum üblichen Gebrauch" geeignet sein muss. D. h. bei normalem Heiz- und Lüftungsverhalten muss sie schimmelfrei bleiben. Der gründliche Sachverständige muss also ausrechnen, welche Innenoberflächentemperaturen sich im Bereich von Wärmebrücken bei winterlichem Außenklima einstellen, dann müsste er berechnen, wie niedrig die mittlere Raumluftfeuchte dauerhaft gehalten werden muss, damit diese Wärmebrücken schimmelfrei bleiben und dann muss er vorrechnen, wie oft dazu gelüftet werden müsste und bewerten, ob dies noch ein übliches erwartbares Lüftungsverhalten darstellt. Das wäre dann ein ordentliches, fachlich fundiertes Gutachten.
Nochmals vielen Dank! Ich kann nur nochmals vielen Dank sagen. Man fragt sich ja bei Erhalt eines solchen Gutachtens schon, was der Sachverständige eigentlich begutachtet hat.
Nachdem ich hier viele Bruchstücke beschrieben habe, da ich zunächst eigentlich dachte, dass die Beantwortung meiner Ausgangsfrage zum Ziel führen kann, jedoch offensichtlich der Gesamtumstand zum Ziel führt, schildere ich hier nochmal ausführlicher die Lage. Am Resultat sollte es aber nichts ändern:
Zum Gebäude/Wohnung:
Das Gebäude ist, wie breits vorher beschrieben, 1962 erbaut und hat im Jahr 1995 ein Massarddach sowie eine ungedämmte hinterlüftete Vorhangfassade bekommen. Die Fenster in der besagten Wohnung sind alle von 1988-1995. Die Wohnung befindet sich direkt unter dem Dach.
Zum Erscheinungsbild:
Im Februar 2010 wurde die Wohnung bezogen. Nach ca. 2 Monaten, im April 2010 ist in der Außenecke des Schlafzimmers (zum Balkon hin) das erste Mal Schimmelpilz festgestellt worden. Dieser ist nach Absprache mit der Vermieterin mit Phenol entfernt worden. Im November 2010 kam es dann massiv zu Feuchtigkeit an den Fenstern (diese liefen nachts dauerhaft). Bis Januar/Februar 2011 hat der Schimmel dann im Schlafzimmer, Wohnzimmer sowie kleines Zimmer Stellen von insgesamt ca. 10 m² bevölkert. Ende Juni 2011 ist dann im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens im Schlafzimmer, Wohnzimmer und kleinem Zimmer Schimmelpilz der Kategorie 3 (gesundheitsgefährdend) festgestellt worden. Zusätzlich konnte in der Küche in einer Außenecke ein Altbefall von Schimmelpilz der Kategorie 3 (wurde übertapeziert; Baumangel hier ist ebenfalls festgestellt) festgestellt werden. Zum Zeitpunkt des Beweisverfahrens war die Wohnung bereits leerstehend.
Während der Wohnzeit war der Dachboden bei Regen dauerhaft durchfeuchtet. Die Renovierungsarbeiten im Winter 2009 habe ich bereits angesprochen.
Im Oktober 2010 (4 Monate nach Auszug der Mieter) wurde dann die Wohnung auf Baumängel untersucht. Das Resultat war, wie bereits beschrieben, dass außer in der Küche keinen Mängel vorliegen, so dass der Schaden aufgrund der dauerhaft zuhohen Luftfeuchtigkeit, also durch das Nutzerverhalten zustande gekommen ist/sein soll.
Die Argumentationskette des Sachverständigen habe ich soweit es mir möglich war bereits auseinander genommen und Fehler aufgezeigt.
Für mich stellt sich daher auch die Frage, was hätte ich tun müssen um so eine massive Verschimmelung ohne dass Baumängel vorhanden sind hervorzurufen. Ist dies überhaupt möglich? Wie lange braucht es überhaupt, bis sich Schimmel sichtbar bildet?
Lange Rede kurze Sinn, dann Ihrer Ausführungen hier habe ich zumindest ein besseres Gefühl, dass ich nicht ganz auf dem Holzweg bin...
MfG
Edgar
weitere Antworten gerne erwünscht Noch eine kurze Ausführung von meiner Seite:
Andere Meinungen, Antworten oder weitere hilfreiche Infos sind gerne erwünscht. Es geht mir hierbei nicht darum ein abschließendes Ergebnis zu erlangen, was ich dann 1:1 verwenden kann, sondern darum Anregungen zu erhalten wie ich noch weiter vorgehen kann, was ich ggf. noch beachten muss und wo Ansatzpunkte sind.
Bis dahin jedoch schon einmal vielen Dank für die bereits hilfreichen Antworten.
MfG
Edgar
Die Frage ist doch jetzt, wer will was? Wenn es darum geht, Forderungen der Vermieterin abzuweisen => kompetenten Anwalt nehmen, der schreibt dann entsprechende Briefe und erklärt die Bereitschaft, ein eigenes Beweissicherungsverfahren durchführen zu lassen per ÖBVS. Kosten trägt am Ende derjenige, der vor Gericht verliert. Forderungen gegen Vermieterin erheben: Auch Anwalt, der wird erst einmal nach dem finanziellen Schaden oder Gesundheitsschäden fragen, dann ebenfalls ein eigenes Gutachten empfehlen. Was hatte der Schveständige denn für eine Quali, bzw. wenn's kein bestellter vereidigter usw war, ist das Ganze auch kein Beweisverfahren, das irgend etwas bedeuten kann. Alle weiteren Argumente sind ab jetzt nur Munition für den Anwalt, aber den würde ich zunächst fragen, ob das bisher nicht schon ausreicht. Gruß
einspruch Moin,
a) wenn es tatsächlich ein Selbständiges Beweisverfahren war/ist, dann muss man zunächst die gestellten Fragen GENAU kennen, um beurteilen zu können, ob der gerichtsbestellte SV Blödsinn geschrieben hat oder nicht. Er ist gezwungen, sich an den Fragen zu orientieren, dieses auch dann, wenn er eigentlich andere Erkenntnisse gewonnen hat.
b) u. a. aus a) ergibt sich der Hinweis, dass das Gebäude dem DAMALIGEN aRdT entspricht = nach den zur Zeit der Erstellung des Gebäudes gültigen Vorschriften/Regeln/Normen ist das Gebäude mangelfrei erstellt worden.
c) der nasse/feuchte Kaminkopf KANN sicherlich das Auffeuchten des Wohnklimas unterstützen. Ich mag nur irgendwie nicht glauben, dass sich dieser Umstand über mehrere Wochen oder Monate hingezogen hat.
d) die Veränderung der Fassade, bei der ich mich allerdings frage, weshalb die Bekleidung OHNE Wärmedämmung erstellt wurde, bringt, wie Herr Tilgner es bereits beschrieben hat, dämmtechnisch nichts bis wenig, verhindert jedoch den unmittelbaren Einfluss von Niederschlagswasser an der Fassade.
e) bei den Fenstern könnte man davon ausgehen, dass bei unverändert schlechter Fassadendämmung ein noch besser "gedämmtes" Fenster eher und mehr Probleme im Bereich der Laibungen gebracht hätten.
Zum Nutzerverhalten:
Altbauwohnungen sind in den überwiegenden Fällen deutlich günstiger im Bereich der Miete als Neubauwohnungen gleicher Größe und Lage. Allerdings bedarf es auch einiges an anderem Nutzerverhalten. So sind schwere Vorhänge oder Vorhangschals tötlich, da sie dem Mauerwerk die Wärme "vorenthalten". Große, geschlossene Schränke an Außenwänden, riesen Lümmelsofas, bei denen kein oder nur ein geringer Luftstrom anfallende Feuchtigkeit mitnimmt, sind ebenfalls echte Störfaktoren, die zwar dem heutigen Lebensstil entsprechen mögen, dem damaligen Baustil aber nicht angepasst sind.Es ist nach meiner Auffassung mittlerweile ein Unding geworden, dass sowohl die Mieter, die günstige Mieten zahlen, wie auch die Gerichte immer mehr die Verantwortung auf die Vermieter oder Eigentümer abwälzen ohne jedoch das eigene Verhalten kritisch zu hinterfragen. Ich selber habe lange Zeit in einem solchen Objekt gelebt, ohne Schimmel, ohne Tauwasser an den Scheiben trotz Einfachverglasung, und ohne überhöhte Energiekosten, trotz der Einfachverglasung bei riesigen Fenstern, trotz der ungedämmten Außenwände.
Fazit: ohne den genauen Wortlaut des Beweisbeschlusses und ohne genaue Orts- und Nutzerkenntnisse (Datenlogger als Beispiel) keine konkreten Aussagen. Insofern ist die Beurteilung des vorhandenen Gutachtens nicht möglich.
Grüße
stefan ibold
Sehr geehrter Herr Ibold, vielen Dank für ... ... Sehr geehrter Herr Ibold,
vielen Dank für ihre Rückmeldung. Grundsätzlich ist mir bekannt, dass bei Altbauwohnungen ein anderes Nutzerverhalten gefragt ist als in Neubauwohnungen. Zu Ihren Fragen:
Das selbständige Beweisverfahren war lediglich zur Feststellung des Schimmelpilzbefalls durchgeführt worden. Im weiteren Verlauf ist ein weiteres Gutachten beantragt worden, welches den Zweck hatte herauszustellen ob Baumängel vorliegen oder einzig und allein das Nutzerverhalten für den besagten Schimmel verantwortlich ist.
Zur Ergänzung: Auch wenn es sich um eine Altbauwohnung handelte, war die Miete nicht günstiger wie in einer Neubauwohnung. Insofern war dies auch nicht der Beweggrund warum ausgerechnet diese Wohnung angemietet wurde.
Was die Energiekosten angeht: Vergleiche sind natürlich immer sehr schwierig zu führen, jedoch halte ich persönlich einen Verbauch von 19 MWh in einem Jahr bei mittlerer Raumtemperatur von 20-21 °C und einer 70 qm Wohnung für extrem hoch. Mein persönlicher Vergleichswert ist immer meine alte Wohnung (die besagte schimmelpilzbefallene Wohnung habe ich nicht selber angemietet), Baujahr 1995 (also schon wesentlich neuer, daher fallen Vergleiche schwer), gleiche Größe und ein Verbrauch von 8 MWh bei einer Raumtemperatur von 20-22 °C und keinem Schimmelbefall.
Natürlich gebe ich Ihnen Recht, dass das Nutzerverhalten hinterfragt werden muss. Als Nutzer versucht man jedoch auch Gründe in der Bausubstanz zu finden. Im Übrigen sind nie Ermittlungen über das Nutzerverhalten seitens des Sachverständigen unternommen worden. Man kann also zumindest festhalten, dass für den Sachverständigen das Nutzerverhalten nicht bekannt ist.
MfG
Edgar
unmögliche User im Forum GELÖSCHT!
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aus der Netiquette dieses Forums:
"Lassen Sie sich also besser nicht zu verbalen Ausbrüchen hinreissen. Bedenken Sie: Je ausfallender und unhöflicher Sie sich gebärden, desto weniger Leute sind bereit, Ihnen zu helfen, wenn Sie selbst einmal etwas brauchen. Eine einfache Faustregel: Schreiben Sie nie etwas, was Sie dem Adressaten nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würden."aber ihr profildbild sagt alles aus einfach Top! im negativen Sinne
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ERGÄNZUNG: Schade, dass man bei den wiki-Beiträgen nicht auch die "Übelschrift" editieren kann. Ich zitiere hier mal kurz zur Erinnerung für den Schmierfink dieser Überschrift die Netiquette des Forums und bitte um Löschung des gesamten Beitrages.
"Lassen Sie sich also besser nicht zu verbalen Ausbrüchen hinreissen. Bedenken Sie: Je ausfallender und unhöflicher Sie sich gebärden, desto weniger Leute sind bereit, Ihnen zu helfen, wenn Sie selbst einmal etwas brauchen. Eine einfache Faustregel: Schreiben Sie nie etwas, was Sie dem Adressaten nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würden."@ GP das Wiki ist nichts! Da spielen dann so anonyme Trolle herum und meinen sie wissen alles besser. Wer sich traut eine Meinung oder Sache zu vertreten, der kann sich auch outen und mit seinem Namen zur Aussage stehen. Als Nobody kann man dann ausfällig und beleidigend werden. M.M. gehört das Wiki wieder abgestellt!
Edith sagt:
wegen der unmöglichen User!!besser nobody als klugschitter ne? Feigling!! sehr großer Feigling! :-(
Wicki ??? ...ist das nicht diese vorpubertäre rothaarige Seefahrer-Nervensäge aus dem Kinderprogramm, die aussah wie ein Mädchen und ihrem Vater immer den A.... retten musste?
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Ehrlich: Ich kann den Sinn der wiki-Funktion im BAU.DE-Forum bisher nicht nachvollziehen. Wir bauen hier doch kein ewig gültiges Lexikon, welches über Jahre gepflegt und uptodate gehalten werden muss. Warum also Anonymität der Autoren und Änderbarkeit fremder Beiträge? Der Nutzen erschließt sich mir nicht. Man mag mich für ahnungslos halten oder mindestens für konservativ. Egal. Dass man seinen EIGENEN Kram nachkorrigieren kann, finde ich übrigens sehr schön. Da könnte man von mir aus die Zeitbeschränkung aufheben, so ließen sich alte Beiträge, die von der Wissenschaft überholt worden sind, vom jeweiligen Autor in Eigenverantwortung später in den Orkus spülen...
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Wie man oben sieht, treibt die wiki-Funktion nur Stilblüten anonymer Pöbelei, die hier durch die Registrierung der Forumsberater eigentlich vor 10 Jahren ausgemerzt werden. Nun dürfen also wieder "Nichtgemeldete" anonym dazwischen quatschen und dabei ungestraft die Netiquette verletzten. Das hat Bildzeitungsniveau - keine Ahnung aber zu allem eine Meinung haben dürfen. Ist es das wert, dass sich renomierte Berater wie Hr. Ibold von einem anonymus runterputzen lassen müssen, nur weil ihre Meinung grad nicht genehm war?
Und die einzige Chance der eingetragenen Berater ist es, innerhalb eines Zeitfensters von 4 Stunden solche persönlichen Angriffe ungebetener Gäste hier zu löschen. Ich weiß nicht ober der Schaden den Nutzen nicht aufwiegt und den ein oder anderen Fachmann hier auf lange Sicht vergrätzt.
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Wie Sie aus meinen obigen Beiträgen sehen können (und selbiges glaube ich auch von Hr. Ibold) vorverurteile ich weder Vermieter noch Mieter. Es gibt eben nur sehr viele Ursachen für Schimmelpilze in Wohnräumen und es ist häufig eine Gemengelage, die sich rückwirkend eben nicht immer 100%ig aufklären lässt, weil eben das Mieterverhalten zum Zeitpunkt der Schimmelpilzentstehung nicht bekannt ist.Schade, eigentlich habe ich gehofft hier ... ... kurz meine Rückfragen beantwortet zu bekommen. Hoffe wir können hier wieder zum sachlichen zurück kehren.
Haben Sie noch einen schlauen Tipp für mich? Wie sieht es mit der Zeit aus, die der Schimmel zum wachsen braucht? Kann sich Schimmelpilz tatsächlich bereits in 1-2 Monaten sichtbar bilden und dann nur auf das Nutzerverhalten zurück fallen?
Noch eine weitere Info: Der Schimmelpilzbefall ist überwiegend im Bereich der Wärmebrücken zu erkennen.
Gerade bei so einer Lage, kann man hier als Sachverständiger bei Feststellung von Wärmebrücken tatsächlich zu dem Schluss kommen, dass nur das Nutzerverhalten hier als Ursache gesehen werden kann (vorallem wenn dies nicht bekannt ist)?
Nochmals wie bereits erwähnt: Ich bin für jede Rückmeldung dankbar, auch wenn diese mal nicht so lauten wie ich sie erwarte.
MfG
Edgar
Bin ganz Ihrer Meinung Das Forum ist für fragende Menschen da und nicht für motzende Anonyme. Um die vielen Teilaspekte ihres speziellen Falles wertfrei durchzusprechend eignet sich wohl doch eher ein persönlicher Kontakt. Sie haben hier die Chance dem ein oder anderen Fachberater auch persönlich eine Email zu schreiben oder anderweitig persönlich Kontakt aufzunehmen.
Vielen Dank für die Rückantwort. Ich hoffe ... ... Vielen Dank für die Rückantwort. Ich hoffe das Angebot steht auch von Ihrer Seite aus. Ich würde Ihnen gerne persönlich noch ein paar Ausführungen per Mail zukommen lassen.
Es geht mir letztlich auch genau um die wertfreie Antwort wie Sie erwähnt haben. Denn dann kann ich mir auch ein besseres Bild machen und vielleicht auch den ein oder anderen Angriffspunkt finden.
MfG
Edgar
moment mal ähh???? Ich denke das liegt in der ... ... Natur der Sache. Sicher ist es mir lieber Zustimmung zu bekommen, da ich immerhin hier als Mieter auftrete. Darüber hinaus ist in der Literatur und auch im Internet wesentlich mehr über das Nutzerverhalten als über eventuelle Mängel am Bau (vorhanden, wenn ja wie zu beurteilen?) zu finden.
Trotzdem muss ich ihnen natürlich in einem Punkt Recht geben: Sofern nur das Nutzerverhalten als Ursache angeführt wird, würde mir das sicher nicht gefallen. Und trotzdem bin ich auch für diese Meinung offen.
MfG
Edgar
henne vs ei Moin,
nochmals und vereinfacht dargestellt:
alte Hütten bedürfen ein angepasstes Wohnverhalten. Aus ganz alt ganz neu zu machen, bedarf es einer grundlegenden (auch energetischen) Sanierung.
Das "übliche" Wohnverhalten hat sich in den letzten Jahrzehnten den jeweils neueren Standards aus der Bauqualität angepasst. Muss oder müsste man jedoch zu einem alten Status zurück, muss Vergessenes u. U. wieder neu gelernt werden (z. B. angepasstes Lüftungsverhalten).
Ich betrachte energetische Sanierungen bei alten Häusern aus technischer Sicht immer eher kritisch. Hier werden aus möglicher Weise bewehrten Bauweisen oftmals nur Teile herausgenommen, z. B. ausschließlich neue Fenster, statt der gesamten Fassade, oder können nur ein Teilbereichen energetisch sinnvoll umgesetzt werden, z. B. Mauerwerkskronen im Giebel- und Traufbereich bleiben ungedämmt, so dass hier die Schäden erst nach der Sanierung auftreten.
Ich erlebe es durchaus häufiger, dass Wohnungen in Altbauten über Jahrzehnte schadenfrei waren und nach einem Mieterwechsel plötzlich Probleme auftraten.
Ich will aber damit nicht zum Ausdruck bringen, dass immer und überall ausschließlich der Nutzer die Wurzel des Übels ist.
Wer etwas über sich und sein persönliches Nutzerprofil/-verhalten wissen will, der besorgt sich ein oder zwei Datenlogger und wertet die nach einem halben Jahr aus. So manch einer wird dabei erschrecken.
si
Der oder die Wiki War ein Troll und wollte spielen.
@
Als ihm deine Antwort nicht gepasst hat ist er ausfällig geworden. Seinen Namen wollte er nicht nennen sondern ein bißchen anonym Terror betreiben. Deshalb ist er ein Feigling :-)
. GP sollte über die Wiki-Funktion noch mal nachdenken.@bauberater der hier von wiki anonym eingestellte Beitrag verdiente das Prädikat "nicht lesenswert"
Na dann viel Spaß beim backen tolles Törtchen!
verstanden? wiki ist offensichtlich nicht nur eine Beitragsfunktion für anonyme Autoren, sondern gleichzeitig auch ein Angebot an alle anderen diese Beiträge innerhalb der ersten 4 Std wieder zu löschen, wenn sie nichts Produktives beinhalten oder sich nicht an die Netiquette halten. So können zwar alle was schreiben, aber Unfug unter der Rubrik wiki kann jederzeit bereinigt werden. Es bekommt nur etwas von ebay, wenn ein nervtötender wiki dann die 4 Std. countdown zählt um seinen Unsinn 1 min vor Korrekturfristablauf erneut online zu stellen. Vielleicht lässt sich in solchen Fällen für die eingetragenen Berater das wiki mittels eigenem Berater-PW auch später noch ändern?!
wiki-Edit-Zeit @ Ed sollten trotz langer Diskussion noch Fragen übrig geblieben sein, so können Sie diese gern per Email oder telefonisch auch direkt loswerden.
Grüße aus Berlin
dank... Vielen Dank Herr Tilgner,
ich habe Ihnen einmal eine Mail zukommen lassen und bin gespannt auf Ihre Fachmeinung.
MfG
Edgar
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