Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Hallo Forum, Problem Abdichtung Bodenplatte und Vertikalabdichtung: Fakten: Haus ...
Problem Abdichtung Bodenplatte und Vertikalabdichtung:
Fakten:
Haus Baujahr 93 Poroton Hohlblockziegel
Hanglage 9,2m x 9,7m rückseite 9,2m 2,7m im Hang (Lehmboden) vorne frei, seiten abfallendes Gelände 2,7m auf 0,5m
Horizontalabdichtung ist vorhanden zw. Bodenplatte und erster reihe Ziegel.
Ich beauftragte eine Fachfirma wegen Wassereintritt und purem Wasser auf der Bodenplatte und überall hochzog auch Innenwände.
3 bis mind.100 Punke der leider nun fertiggestellten Arbeiten erscheinen mir merkwürdig:
- Altabdichtung entfernt, dabei Ziegel teils aufgebrochen (Putz und Anstrich entf.) anschließend verputzt, aber hält das langfristig? ist das überhaupt eine Sinvolle methode?
- Drainageeinbau im Hochpunkt (kritischer Bereich Hang) 20cm oberhalb der Bodenplatte (Kehlnaht) angeordnet. Meiner Meinung nach zu hoch wie soll das die Bodenplatte entwässern? DIN4095 nicht eingehalten => Reklamation an Baufirma der gewannte Chef sagte:"Geht eben nicht anders Ihre Bodenplatte ist zu dünn da kann man nicht tiefer" nach meinen Unterlagen haben wir Streifenfundament wobei ich seitlich jetzt auch nichts tiefergehendes gesehen habe. (war beim Bau nicht dabei) trotzdem erscheint mir diese Aussage zur Abwendung unerwünschter Fragen von Baulaien wie mir, die dann um die Standfestigkeit ihres gebäudes bangen als sehr effektiv. Kann mir aber nicht vorstellen das die das Fundament damals vergessen haben.
- Perimeter Dämmung aufgebracht (teils gestückelt mit 0,8cm Spalten, dann 3 Lagige Noppenbahn (gleich beim Einbau perforiert durch befestigen mit nägeln im Feucht/Bodenbereich, in der dämmung nägel wurden bei füllen wieder entfernt.)
- Auffüllung mit altboden (Lehm) sinvoll oder doch besser Kies was leichter entwässert? jetzt ist der Lehm schon wieder drin, sakt mir aber ordentlich nach (und zieht die Folienbahn mit runter) => Bei Starkregen am 5.7. lief das Wasser seitlich Bächeweise zur Noppenbahn und hat Löcher ausgespült... im Sandfang des Opticontrol steht aber kein wasser, somit hat die drainung scheinbar nichts abgeführt, sonst müsste doch der Sandfang zumindest voll wasser stehen, oder?
Was soll ich tun, Rechnung hab ich noch nicht und auch noch nichts bezahlt. Bausachverständiger hab ich befragt will jed. nach Fotos nicht entscheiden, und jetzt sieht man ja nichts mehr ausser man baggert alles wieder auf.
Und wir sollen jetzt mutiger sein als Ihr hinterher befragter Sachverständiger?
Auch wenn das in Ihrem Fall nichts bringt, aber: ICH VERSTEHE NICHT, WARUM SANIERUNGEN SO OFT OHNE PLANER/BAUÜBERWACHER DURCHGEFÜHRT WERDEN!!!!!
Das Problem ihres SV ist folgendes: Wenn er allein anhand Ihrer Fotos und Erzählungen ein Gutachten schreibt und darin die Sanierung der Sanierung mit etlichen tausend EUR Kosten niederschreibt, dann haftet er für sein Gutachten. Dann gehen Sie mit diesem Gutachten zum Anwalt und der reicht für sie Klage ein. Wenn dann ein Gerichtsgutachter kommt, lässt der mindestens stichprobenweise aufbuddeln. Stellt der Gerichts-SV dann fest, dass die im Gutachten behaupteten Mängel gar nicht so schlimm sind und sie verlieren den Prozess, dann könnten Sie den SV womöglich verklagen, weil er Sie mit einem mangelhaften Gutachten in den Prozess geschickt hat und er muss möglicherweise die Prozesskosten für Sie zahlen. DESHALB WILL DER SV IHNEN OHNE EIGENE TATSACHENERHEBUNG KEIN GUTACHTEN SCHREIBEN. Meine Empfehlung: Wenn Sie echte Bedenken haben, dann beantragen Sie ein Beweissicherungsverfahren nach §485 ZPO. Schreiben Sie auf, was der Sachverständige genau prüfen und bewerten soll. Dann haben Sie ein Gutachten und können anschließend entscheiden, ob auf dieser Basis die Firma sanieren muss, oder ob doch alles ok ist. Mit dieser Aktion würden Sie sich das Privatgutachten sparen und der Gerichtsgutachter kommt vor Prozessbeginn und nicht erst mittendrin.Ja, danke das gibt ja schon ... ... einen Weg auf,
Soll ich den nun erstmal nichts bezahlen oder nur die Arbeiten die i.Ordnung waren und die fehlerbehafteten nicht und mich dann von Ihm verklagen lassen?
das sind Fragen die Ihnen nur ein Anwalt beantworten kann.
das sind Fragen die Ihnen nur ein Anwalt beantworten kann.
Wie können wir Ihnen über dieses Forum hinaus helfen?
Zur Beurteilung der Situation vor Ort oder bei juristischen Fragen können oftmals nur Experten in Ihrer Nähe helfen. Unter 0800 723 536 71 (kostenfrei) nennen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich Sachverständige und/oder Juristen.




