Sanieren einer Kellerdecke, die bereits vor 25 Jahren saniert wurde
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Sanieren einer Kellerdecke, die bereits vor 25 Jahren saniert wurde

Sanieren einer Kellerdecke, die bereits vor 25 Jahren saniert wurde
  • Name:
  • TJay
  1. Sowas geht nicht im Netz

    Sowas geht nicht im Netz
  2. Stimmt, was Herr Tilgner schreibt!

    Foto von Markus Reinartz

    Ich weiß mir nicht mehr anders zu helfen, als willkürlich im Internet nach kompetenten Bauingenieuren zu suchen, die ich nicht kenne, um mir weitere Meinungen einzuholen. Es geht um meine Eigentumswohnung (Altbau um 1908), unter der eine Kellerfeuchtesanierung vorgenommen wurde (Horizontale Abdichtung mittels Bohrlochkettentränkung) und währenddessen Würfelbruch an den Holzbalkendeckenköpfen festgestellt wurde. Vor 25 Jahren wurde in meiner Wohnung eine Hausschwammsanierung mit den damalig üblichen DDR-Mitteln vorgenommen, die Balken mittels U-Träger als Ersatz der maroden Balkenköpfe verstärkt und auch diejenigen Köpfe entfernt, an die die Bauleute herankamen. Da in dieser Zeit das Haus ein Mietshaus war, verweigerten einige Mieter den Bauleuten den Zutritt in ihre Kellerräume, sodass einige Balkenköpfe nicht entfernt werden konnten. Diese wurden daraufhin mit Holzschutzmittel behandelt und verblieben, bis heute wenig verändert, in diesem Baubereich. Nun meine Frage: Wie würden Sie kostengünstig vorgehen? Würden Sie die Gegebenheiten gänzlich verändern, die U-Träger entfernen, mittels L-Laschung die Balkenköpfe erneuern und somit wieder Bauholz ins Mauerwerk verbringen oder würden Sie das Tragwerk belassen, die maroden Balkenköpfe entfernen und die vorhandenen U-Träger gegeben falls ersetzen oder konservieren? Und würden Sie für das erstere Vorgehen eine statische Berechnung erstellen?

    Ich würde mich über eine fachliche Meinung sehr freuen! Mit freundlichem Gruß T.J.! Eigentumswohnung  -  also WEGAbk.? Die Deckenbalken sind dann doch Gemeinschaftseigentum, da müssen Sie sich also nicht allein drum kümmern und dürfen auch gar nicht allein dran rumfummeln.

    Sagen Sie jetzt bitte nicht, dass die WEG die Horizontalsperre ohne einen Architekten/Bauingenieur/Bauüberwacher hat durchführen lassen!?!

    Bauwerksabdichtung und Arbeiten am Tragwerk insbesondere bei Sanierungsarbeiten sind "überwachungspflichtige Arbeiten", d.h. ie Rechtsprechung geht davon aus, dass derartige Arbeiten nicht allein der handwerklichen Sorgfalt und Selbstkontrolle überlassen werden sollten.

    Deshalb mein Rat: Die WEG beauftragt einen Sachverständigen, der den Trocknungserfolg der Kellerwände unterhalb der Holzbalkendecke kontrolliert und auch die Kellerdecke selbst bzgl. ihrer Tragsicherheit  -  ggf. ist dann ein Sanierungskonzept zu erstellen. Von hier aus ist sowas nicht einzuschätzen! Da geht es einerseits um Bauwerkserhaltung/Werterhalt andererseits aber auch um viel Geld, was man ja nicht unnütz rausschmeißen muss.

    Geeignete Sachverständige empfiehlt Ihnen ihre IHKAbk. oder HWKAbk.. Auf keinen Fall alleine daran herum fummeln.
    Ach Herr Tilgner, zu Ihrer Aussage ...
    Bauwerksabdichtung und Arbeiten am Tragwerk insbesondere bei Sanierungsarbeiten sind "überwachungspflichtige Arbeiten", d.h. ie Rechtsprechung geht davon aus, dass derartige Arbeiten nicht allein der handwerklichen Sorgfalt und Selbstkontrolle überlassen werden sollten.
    Stellen Sie doch bitte einmal zu Ihrer Aussage die Quellen ein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  3. Quelle nachgereicht

    Quelle nachgereicht

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