Asbestdachsanierung nach TRGS 519
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Asbestdachsanierung nach TRGS 519

Hallo Fachleute,

bei einer Asbestdachsanierung gibt es doch "strenge" Vorgaben.

  • Darf man die TRGS 519 der Situation anpassen?
  • MUSS ich unbeschichtete Asbestzementschindel bewässern oder gibt es auch Ausnahmen (Rutschgefahr)? Es steht zwar drin, kenne aber einige Sanierungen/ Sanierer, welche die Platten nahezu bruchfrei vom Dach abheben.
  • Kann ich eine abgehobene Schindel auch vom First zur Dachrinne rutschen lassen

oder muss ich die Schindel nach dem Abheben beim Dachfirst in das Bigbag z.B. auf dem Gerüst tragen? Da wäre ich ja ewig beschäftigt. Ich kann ja das Bigbag nicht auf die Dachschräge am Dachfirst stellen Wenn ich ein Dach begehe und dadurch Fasern freisetze, dann kann doch eine rutschende Schindel über tiefer liegende Schindeln nicht das Problem sein, wenn sie abgefangen wird (Dachrinne) oder der Kollege sie abfängt zum Einschlichten in die Bigbags?

  • Fällt dieses "Rutschen" auch schon unter 15.2?

Ich darf gewisse Teile laut Regel auch raushebeln. Liegt das in meinem Ermessen?

  • Kann ich jede Schindel als schwer lösbar einstufen & sie mit der z.B. Schaufel aushebeln? Wäre in jedem Fall schonender für Rücken und Knie. Theoretisch wäre hier auch ein übermäßiger Bruch entschuldbar, da ja alle Schindeln schwer lösbar waren.

Versteht meine Fragen bitte nicht falsch. Die Regeln sind in meinen Augen sehr dehnbar und dadurch die Faserfreisetzung in nahezu jeglicher Höhe (ohne Messung) zu entschuldigen. Wenn ich die Platten feucht halte, dann kann ich auch die Platten brechen und einen Scherbenhaufen vom Dach holen, wenn sie anders nicht vom Dach gingen. Wer kontrolliert das? Habe ich heute keine Lust, dann mache ich es mir bisschen bequemer. Solange ich weiß, wie sich meine Ausführungen mit den Regeln decken lassen, habe ich doch gewissen Spielraum in der Ausführung

  • Gelten Platten als Feucht, wenn sie total vermoost sind und das Moos noch feucht ist?
  • Ich habe bisher noch keine Sanierer gesehen, die das Dach (Lattung etc.) hinterher feucht abwischen oder gar absaugen, wie in der TRGS 519 beschrieben.

Ich habe bisher auch keine Sanierungsfirma gesehen, die die Regeln so versteht und so nimmt, wie sie gedruckt sind. Nur Zufall? So Zufall wie der Umgang mit den Gefahrenstoffen auf der Deponie? Alles ein bisschen übertrieben, oder?

Danke für die Meinungen.

  • Name:
  • Thomas

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