Auf Betrüger reingefallen
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Auf Betrüger reingefallen

Hallo, ich habe ja vorher schon mal ein Problem gehabt und hier auch nachgefragt bezüglich meiner Fassadendämmung. Es wurde auch ein Anwalt eingeschaltet und der hat mir geraten, wegen der Mängel eine Frist zu setzen und anschließend den Auftrag zu entziehen, sollte nichts passieren.

Nun kam eben dieses Einschreiben heute als unzustellbar zurück. Nachforschungen haben Haarsträubendes ergeben. Die Baufirma existiert nicht. Statt dessen nur eine Gewerbeanmeldung. Die läuft aber auf den Namen von jemand anders. Dh. im Vertrag wurde ein Firmenname angegeben, was nicht hätte sein dürfen, das Angebot wurde von einer Person gemacht, der weder Firmeninhaber noch Gewerbetreibender ist und die Rechnungen laufen gar nicht auf einen Namen (Rechnungssteller) sondern nur auf die "Firma". Der tatsächliche Gewerbeanmeldungsinhaber, zu dem wohl auch die Steuernummer auf der Rechnung gehört, taucht nirgends namentlich auf. Ausgeführt wurden die Arbeiten dann wieder von einer anderen "Zusammenstellung", Firma wohl auch hier wieder nicht. Und an die sollte ich auch zahlen laut Rechnung. Mehrwertsteuer wurde ausgewiesen, allerdings nicht für Material und Arbeiten getrennt.

Jetzt die Frage: war der Vertrag überhaupt rechtskräftig? Die Gewerbeanmeldung lautet nur auf Vermittlung von Bauaufträgen, aber nicht aufs Bauhandwerk, entsprechend gibt es auch keine Eintragung in die Handwerkerrolle. Ich habe aber keinen Vermittlungsvertrag, sondern einen Bauvertrag unterschrieben. Gehe mal davon aus, dass gerade diese Person die den Vertrag angeboten hat, nicht berechtigt war das zu tun, auch nicht in fremdem Namen (Ehepartner hat anscheinend Gewerbeanmeldung, kann aber auch Schwester, Mutter oder Schwägerin sein). Immerhin handelt doch der Gewerbetreibende auf eigene Rechnung und kann nicht anderen das Unterschreiben der Verträge und das Ausführen der Arbeiten überlassen?

Habe auch nur durch Zufall erfahren, dass die Gewerbeanmeldung gar nicht auf meinen Vertragspartner läuft, entsprechend hätte ich ihn gar nicht rechtlich belangen können. Klage wäre wohl abgewiesen worden, weil die Firma nicht existiert (also kann ich diese auch nicht verklagen) und den Gewerbetreibenden namentlich kann ich zwar verklagen, aber der Name steht ja nirgends.

Ist das alles so rechtens wie die das machen, gegen wen geh ich nun vor und wie (Finanzamt, Handwerkskammer, Gewerbeaufsicht?) und vor allem: was bedeutet das für meinen Werkvertrag?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ein Kundiger etwas Licht ins Dunkel bringen könnte und mir helfen. Danke euch!

  • Name:
  • Dhhanau
  1. wer

    Foto von Thorsten Bulka

    soll dich dann anklagen? Die Vertretung einer Firma, die es nicht gibt? Die Person, die es gibt, aber keine Firma hat?

    Oder so wie es bis dato lief ... Die Geldeintreibende Person, die die kennt, die dir den "Vertrag" zugeschustert hat, und mit einem Basballschläger, und einen Benzinkanister vorbei kommt ...?

    • Name:
    • TB
  2. >Nun kam eben dieses Einschreiben heute ...

    Foto von wiki

    >Nun kam eben dieses Einschreiben heute als unzustellbar zurück. Nachforschungen haben Haarsträubendes ergeben. Die Baufirma existiert nicht.

    Seltsam ... wenn ich z.B. eine Fassadendämmung für beispielsweise 20.000 € beauftragen würde, dann würde ich wissen, in welchem Ort der Handwerker wohnt. Der hätte dann dort Büro & Werkstatt. Den würde ich dort besuchen. Den würde es schon "immer da geben". Der hätte Referenzen.

    Ok, lassen wir das  -  ich kenne ja die Vorgeschichte nicht ...

    >Immerhin handelt doch der Gewerbetreibende auf eigene Rechnung und kann nicht anderen das Unterschreiben der Verträge und das Ausführen der Arbeiten überlassen?

    Doch. Die entsprechenden Konstrukte nennen sich "Vollmacht" und "Subunternehmer" ...

    Und es gibt auch noch einige weitere Konstrukte, wie "Geschäftsführung ohne Auftrag" ... und Fragestellungen, wann und wie ein Innenverhältnis oder auch ein Außenverhältnis betroffen ist.

    >Ich würde mich sehr freuen, wenn ein Kundiger etwas Licht ins Dunkel bringen könnte und mir helfen. Danke euch!

    Der Kundige heißt "Anwalt".

    Zum einen dürfen im regulierten DE (von einigen Ausnahmen abgesehen) nur Anwälte Rechtsberatung erteilen ...

    ... und zum anderen scheint ihr Fall so kompliziert, dass ohne Begutachtung der tatsächlichen Belege (Verträge, Rechnungen, ...) keine verlässliche Aussage möglich ist, was nun zu tun ist ...

    Deshalb: gehen Sie schnellstmöglich zum Anwalt.

  3. Wie kann man so etwas vermeiden?

    Foto von Edmund Bromm

    Am einfachsten ist doch man suche nicht nach dem billigsten Angebot, sondern frage bei der Innung (je nach Gewerk) nach. In diesem Fall wäre die Malerinnung sicher richtig gewesen. Man hat dann auch eine Möglichkeit auf dies Firma  -  über die Innung einzuwirken.
  4. Also das war nicht das billigste ...

    Also das war nicht das billigste sondern das einzige Angebot das wir bekommen haben. Von einer Firma, die bundesweit arbeitet. Die Zeit hat gedrängt, ansonsten hätten wir vielleicht weitergesucht.

    Anwalt ist schon befragt worden (Rechtsschutzversicherung), die sind allerdings auch immer etwas vage. Von der Anwältin kam der Tipp mit der Betrugsanzeige. Außerdem sagte sie, die Sache wäre hiermit gegessen, da wir keine ladungsfähige Adresse haben und somit auch keinen offiziellen Schriftverkehr führen können. Demnach sei es nicht nötig ein Einschreiben zum Entziehen des Auftrags zu schicken, das Ganze wäre von vornherein nichtig. Rechtsberatung hatte ich also schon, allerdings kann es ja nicht schaden eine weitere Sichtweise anzufragen.

    Ich kann mir einfach nicht vorstellen dass es so einfach sein soll wie die Anwältin sagt.

    • Name:
    • Dhhanau

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