Zeitrahmen für das Sichtbarwerden von Feuchteschäden
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Zeitrahmen für das Sichtbarwerden von Feuchteschäden

Hallo,

angenommen eine durchnässte und weitreichend salzdurchdrungene Keller (außen) -Wand soll innen für einen bevorstehenden Verkauf aufgehübscht werden, sodass ein bekannter und bestehender Feuchteschaden nicht entdeckt werden kann.

Vorhandene Farbabplatzungen werden mit der Drahtbürste entfernt, Salze und lose Putzpartikel abgebürstet und die nun hervorkommende Steinoberfläche (Putzreste/Kalksandstein) oberflächlich mit Hilfsmittel Fön abgetrocknet. Danach werden die Oberflächenunterschiede mit Feinputz überspachtelt und farblich angepasst, sodass nur mehr kleine Oberflächenunebenheiten und Farbschattierungen sicht- und fühlbar (sichtbar, fühlbar) sind.

Wie lange wird eine solch präparierte Wand der ständig anstehenden Feuchtigkeit (horizontaler und vertikaler Feuchteschutz fehlen/defekt) optisch standhalten können?

Anders gefragt: kann eine solch präparierte Wand in 3 Monaten wieder völlig durchnässt und mit Putz- / Farbabplatzern dastehen? Danke für Einschätzungen!

Anhang:

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  • Name:
  • Heini
  1. Addendum: ich frage nicht, weil ich vor ...

    Addendum: ich frage nicht, weil ich vor Addendum:

    ich frage nicht, weil ich vor habe eine arglistige Täuschung zu begehen, sondern weil ich vermutlich Opfer derselben geworden bin!

  2. Tja

    da sollten Sie einen Sachverständigen nehmen, der im Sockelbereich Proben von Putz und Farbe nimmt und weiter oben auch. Dann kann man sehen, ob der Schichtenaufbau überall gleich ist, oder ob der Sockel abweichende Schichtenfolgen aufweist. Dann müssten Sie mit diesem Ergebnis und der sachverständigen Feststellung der Mauerwerksfeuchte dann zum Anwalt, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend zu machen.
  3. Oder Sie lassen sich durch eine ...

    Foto von wiki

    sachverständige Begutachtung das "Gleichgewicht" oder "Ungleichgewicht, " welches das Wandbauteil mit dem umgebenden (Raum) -Luftzustand eingeht, ausweisen!

    Völlig unabhängig von den zeitlichen Abläufen:

    Wenn das Wandbauteil "nass" oder "feucht" ist wird dann auch nicht die sog. "Ausgleichfeuchte" ausgewiesen werden können!

    Näheres wir Ihnen der Sachverständige erläutern können, in diesem Forum haben Sie da nicht mehr zu erwarten! , dass würde zu weit führen!

    Dennoch kurz folgender "Link"

    D. Kroll (ein konstruktiver "wiki")

  4. Moin und danke für die Antworten. Es ...

    Foto von wiki

    Moin und danke für die Antworten. Es Moin und danke für die Antworten.

    Es ist so, dass bereits ein Sachverständiger da war und eine erhebliche Anzahl an Proben entnommen hat. Sowohl aus den Wänden (Bodennähe, Wandmitte, nahe Decke) und einige Bodenöffnungen bis durch den Estrich hindurch vorgenommen hat.

    Das Ergebnis sind völlig durchnässte und versalzte Wände, resultierend aus einem seit vielen Jahren, ja Jahrzehnten vorhandenen Durchfeuchtungsprozess von außen.

    Heini

  5. Ja und wenn

    ... und wenn der SV bei seinen Proben auch noch nachweisen kann, dass die unteren Wandbereiche öfter und/oder mit anderen Farben oder gar Putz behandelt worden sind, dann wäre dies ein weiteres Zeichen dafür, dass die Verkäufer ganz sicher von dem Feuchteproblem wussten. Es beim Kauf dann zu verschweigen, würde ein Anwalt wohl als arglistige Täuschung bezeichnen.

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