Umsetzen einer Beton-Fertiggarage mit Vorschäden
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Umsetzen einer Beton-Fertiggarage mit Vorschäden

Guten Tag! Ende 2010 wurde meine Standard-Beton-Fertiggarage geliefert und auf Streifenfundamenten aufgestellt. Verkäufer an mich war der Bauträger, mithin ist dieser mein erster Ansprechpartner. Anfang 2011 zeigten sich Risse die über die üblichen Setzrisse hinaus gehen. Die Risse ziehen sich durch die Attika und innen längs und diagonal entlang der Decke. Die Risse klaffen innen in Abschnitten bis 0,6 mm auf, gehen aber nicht durch die Decke (wurde geprüft durch entfernen der Dachhaut). Der Mangel wurde durch den Hersteller gegenüber dem Bauträger letztlich Ende 2013 anerkannt und er plant eine Nachbesserung. Mir wurde benannt, dass es eine ganze Baureihe an Garagen dieses Herstellers gibt, die diesen Fehler zeigten. (Die Klärung ob ein Mangel vorliegt erfolgte übrigens im Rahmen einer über das Landgericht eingeleiteten unabhängigen Beweisaufnahme zusammen mit anderen Mängeln, allerdings alles noch im Vorfeld einer Verhandlung).

Inzwischen habe ich die Entscheidung getroffen, mir ein größeres KFZ (VW-Bus) zuzulegen, welcher nicht in die Garage passt. Fazit: Die Garage muss weg da es keinen anderen Stellplaz gibt. Weder Nachbarn noch die Bauordnung hat ein Problem damit, wenn ich die Garage entferne und einen reinen offenen Stellplatz belasse.

Jetzt wird es interessant, denn in den Unterlagen meines Herstellers als auch in denen anderer Fertiggaragen-Hersteller steht geschrieben, dass man diese Art von Garagen umsetzen kann. Ich habe also bei meinem Hersteller angefragt, der auf meine Frage mündlich geantwortet hat "Ja kein Problem, statisch alles OK trotz der Risse". Aber seit meiner schriftliche Anfrage wird nicht mehr reagiert  -  kein Brief, kein Angebot. Das lässt mich vermuten, dass die Risse vielleicht dch nicht so ganz unbedenklich sind.

Andere Hersteller die geeignete Transportfahrzeuge haben würden die Garage umsetzen, lehnen den Transport aber ab, sobald ich von den Rissen erzähle. Einer hat sich das sogar angesehen und gleich abgewunken und erklärt, dass er erst eine statische Unbedenklichkeitserklärung vom Hersteller vorliegenhaben möchte bevor er das Ding anhebt. Die aber gibt mir mein Hersteller nicht.

Besonders lustig ist, dass ich jetzt an den Bauträger verwiesen wurde mit dem Hinweis, dass der mir doch die Garage verkauft hat und ob der mir denn auch schriftlich zugesichert hat, dass man die später noch versetzen kann. Wenn nein, dann Pech; aus einem Prospekt eines Herstellers könne ich nicht ableiten, dass die Garage tatsächlich diese zugesicherte Eigenschaft hätte. Aha! Der Produzent kann seiner Garage also verbal alles mitgeben, bei Vertrieb über einen Bauträger werden diese Eigenschaften aber nichtig? Passt nicht ganz zu meinem Verständnis. Hier löst sich also eine zugesicherte Produkteigenschaft durch Weiterverkauf in Wohlgefallen auf. Und letztlich bleibt mir nur der Abbruch und die Entsorgung?

Was ich suche sind Referenzfälle oder Einschätzungen / Erfahrungen zu solch einem oder einem ähnlich gelagerten Fall. Danke.

  1. Eine offenbar mangelbehaftete Fertigteilgarage

    wird wohl vom Hersteller nicht zum Transport freigegeben ...

    Was genau sind denn die gerichtsgutachterlich festgestellten Rissursachen? Wie genau soll denn die fachgerechte Sanierung aussehen? Wird durch die entsprechende Sanierung die Transportfähigkeit der Garage mit wiederhergestellt? Andernfalls verbleibt ja wohl trotz Sanierung der Risse ein technischer Minderwert.

    Die Flucht aus der Prospekthaftung ist ein netter Versuch des Garagenherstellers. Das wird der Richter aber in einem Hauptsacheverfahren sicher nicht durchgehen lassen, wenn die Mangelhaftigkeit als solche schon von einem SV festgestellt worden ist. Da hätte der Bauträger schon eindeutig B-Ware kaufen müssen und diese auch als solche weitergegeben haben. Wenn der Garagenhersteller dem Bauträger gegenüber die Eigenschaft der Transportfähigkeit der Garage nicht ausdrücklich aus dem Liefervertrag herausgenommen hat, dann schuldet der Garagenhersteller diese Eigenschaft gegenüber dem Bauträger und der Bauträger schuldet Sie ihnen. (OHNE Anspruch AUF PRÄJUDIZ)

  2. Beton Fertiggarage Rissursachen

    Tja, das mit den Ursachen ist das Problem. Es haben sich zwei Sachverständige an dem Ding versucht. Eine Ursache konnte nicht dingfest gemacht werden. Fundamente fest und gerade und in Waage, keine Bodenbewegung, nichts  -  alles OK. Es liegt der Verdacht nache, dass es sich um einen zeitweise in der Herstellung aufgetretenen systmatischen Fehler handelt der nach kurzer Standzeit zu den Rissen führt. So ähnlich dückte sich der Bauträger aus, soll sich der Hersteller geäußert haben. Aber eben nicht schriftlich. Die Nacharbeit soll durch aufweiten der Risse und auffüllen erfolgen. Ich habe Zweifel, dass das dauerhaften Erfolg bringen wird. Die Nachbargarage sieht genau so aus vom Rissbild. Dort wurde nachgearbeitet und letztlich hat der Hersteller erkannt, dass die Nacharbeit Mist war. Decke und Wände sind nun unterschiedlich gestrichen und haben auch unterschiedliche Beschaffenheit; die einegfüllte Masse löst sich von den Flanken der Risse. Also alles eher kosmetisch und nicht gelungen. Mein Problem ist, dass alle damit überfordert erscheinen mir konstruktiv helfen zu können. Ich glaube ganz stark, dass der Hersteller sich nicht traut das Ding anzuheben weil er es ja im Zweifelsfall vor Ort verschrotten und von dort entsorgen müsste. Vielleicht versuche ich es mal bei den TV Serien als Fall unterzubringen :-), dann haben wir wenigstens noch ein bisschen Spaß damit. Man darf den Humor ja nicht verlieren.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN