Dampfsperre im Fachwerkhaus
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Dampfsperre im Fachwerkhaus
ich habe in meinem 1899 errichteten Dreifamilienhaus (Fachwerk) eine Wohnung kernsanieren lassen. Das bedeutet, dass zum Baubeginn lediglich die Wände noch standen, welche zum Teil ebenfalls versetzt wurden. Obgleich ich vor der Erteilung des Auftrages mehrfach betonte, dass ich eine energetische Aufwertung der Wohnung als unabdingbar betrachte, somit alle Außenwände gedämmt werden sollten, verzichtete man ohne mein Wissen zum einen darauf, die Wände, welche an den Hausflur (Parterre) grenzen, zu dämmen, zum anderen verzichtete man auf eine Dampfsperre. Ich habe mir sagen lassen, dass der Verzicht hierauf zum einen dazu führen kann, dass mir innerhalb kurzer Jahre die Wände von innen ausgehend verschimmeln, dass zum anderen gerade in einem Fachwerkhaus bei einer Dämmung die Errichtung einer Dampfsperre gesetzlich vorgeschrieben ist. Kann mir vielleicht jemand eine Quelle nennen, aus der man eine solche gesetzliche Vorschrift entnehmen kann? Vielen Dank
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Das ist ...
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Schade, zu spät informiert!
Es hätte sinnvolle Alternativen zu einer energetischen Aufwertung Ihrer Wohnung gegeben, bei Fachwerkgebäuden sind besonders sorgfältige Planungsleistungen erforderlich!Innenwände gehören in der Regel nicht zur "thermischen Hülle" und müssen somit auch nicht zwingend gedämmt werden.
Bei der Verwendung von Dampfbremsen ist allerdings darauf zu achten, dass diese auf der Innenwand so zu verlegen sind, dass die sog. "Flankendiffusion" so weit wie möglich ausgeschlossen werden kann.
Dampfbremsen werden bei Fachwerkgebäuden allerdings kaum dauerhaft dicht bleiben, Problem sind u.a. sämtliche Anschlüsse und Durchdringungen.
Da in Fachwerkgebäuden keine homogenen Wandbauteile vorzufinden sind, dort treffen in besonderer Weise verschiedene Materialien wie Holz, Lehm, Putz etc., mit verschiedenen Wärmeausdehnungskoeffizienten aufeinander, "arbeitet" Fachwerk auch in gewissem Umfang.
In Ihrem Fall wären u.U. nicht um jeden Preis die Grenzwerte nach EnEVAbk. einzuhalten gewesen, es ging möglicherweise Primär um die Erhaltung Ihrer Bausubstanz.
Ggf. hätte im Vorfeld die Möglichkeit bestanden sich von den Anforderungen der EnEV befreien zu lassen.
Die DINAbk. 4108-7 greift, nach meiner persönlichen Meinung, für die Dämmung von Fachwerkgebäuden nicht, es hätte in besonderem Wert auf das "Absorptions-" bzw. "Resorptionsverhalten" der Innenbauteile gelegt werden müssen.
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EnEV gilt auch für manche Innenwände
... zumindest wenn Sie erstmalig eingebaut oder energetisch umgebaut werden sollte man mal schauen inEnEVAbk. 2009 Anhang 3 Tabelle 1 Zeile 5a Decken und Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich Umax = 0,30 W/ (m²·K)
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Es ist u.a. nach DIN 4108-3
(Klimabedinger Feuchteschutz) besonders sorgfältig zu Planen und auszuführen!Im günstigsten Fall können die Grenzwerte nach EnEVAbk. eingehalten werden, ansonsten besteht die Möglichkeit der Befreiung, bzw. einer Sanierung entsprechend "Einzelnachweis".
In jedem Fall ist dann wohl mit deutlichen Einsparpotentialen zu rechnen.
Es gibt, in Ihren Fall, keine gesetzliche Vorschrift oder aaRdTAbk., aus der ein Einbau von Dampfsperren abzuleiten wäre!