Brandschutz der Decke einer Kleingarage?
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Brandschutz der Decke einer Kleingarage?

Hallo!

Habe eine abschließbare Garage (ca. 12,5 Quadratmeter) in einer Reihengarage bestehend aus 6 solchen abschließbaren Garagen (insgesamt unter 100 Quadratmeter) in Heilbronn (Baden Württemberg) und habe vor im Rahmen der Renovierung (altes Tor kaputt usw.) auch die alte Decke zu erneuern (da diese bereits nach unten hing, um Schaden am Auto zu vermeiden habe ich sie vorgestern entfernt). Das Gebäude mit den 6 Einzelgaragen ist freistehend, also nicht an andere Gebäude angebunden.

Habe zwar die Garagenverordnung mehrmals durchgelesen, jedoch trotzdem leider nicht verstanden ob ich bei der Decke was mit Feuerwiederstand beachten muss?

Da die Dach- bzw. Deckenträger aus Holz sind habe ich vor GKFI Rigipsplatten zu verbauen (Knauf top 2000 12,5 mm) mit Feuerwiederstand A2  -  nicht brennbar, aber da das neu Tor mit Motor betrieben wird musste ich logischer weise auch Strom einziehen, nur möchte ich die Stromkabel wegen den örtlichen Gegebenheiten zwischen dem Dach und der Decke in Leerrohre verlegen, und den Anschlusskasten mit 2 Steckdosen (IP54) hinter einer Stahlblech Revisionstür in der Decke zwischen der Decke und dem Dach verstecken, sowie auch Leuchten an der Decke anbringen  -  darf ich das bzw. was muss ich bezüglich des Brandschutzes gesondert beachten?

Vielen herzlichen Dank!

  • Name:
  • Janis
  1. Baugenehmigung

    Schauen Sie in die Baugenehmigung. Vermutlich werden Sie dort nichts über Brandschutz finden, die Qualität der Decke hatte nie eine Feuerwiderstandsklasse und wird nie eine haben. Falls doch muss eine Fachfirma den Brandschutz ausführen. Nach einer Klärung wissen Sie mehr.
  2. Hallo! Danke für die Antwort! In den ...

    Hallo! Danke für die Antwort! In den Hallo! Danke für die Antwort!

    Die Garage ist sehr alt (über 50 Jahre) somit habe ich im Kaufvertrag leider keine Baugenehmigung von damals drin und in den aktuellen Garagenverordnungen konnte ich leider nichts finden. Darum habe ich zwischenzeitlich den örtlichen Planungs- und Baurechtsamt angerufen  -  man hat mir gesagt dass da dies eine Kleingarage ist und keinen Anschluss an Wohngebäude hat (freistehend) ist die Wahrscheinlichkeit das Personen zu schaden kommen äußerst gering, und somit hat die Decke keine Vorschriften für Brandschutz z.B. auch eine Decke aus Holz wäre denkbar insb. da die Deckenträger eh aus Holz sind, bei mittelgroßen und insb. großen Garagen würde es da schon anders aussehen.

    PS: Kommentare?

  3. da es..

    ... ja auch Holzgaragen gibt erübrigt sich das

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