Einschalige Mauertrennwand erlaubt?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Einschalige Mauertrennwand erlaubt?
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Reihenhäuser? Funktioniert nicht!
Hallo, ist eine einschalige, 240er 8DF Steinwand als Trennwand zwischen zwei Reihenhäuser erlaubt? Unsere Statiker empfiehlt diese Bauweise, statt der üblichen zweischaligen 11,5 er-Wand, aus Gründen der besseren zukünftigen "Standhaftigkeit". Die Häuser drücken gegeneinander, die Geschosshöhen sind vertikal versetzt (dies habe ich in einem anderen Beitrag bereits erklärt und es sollte jetzt hier keine Diskussion über das warum und wieso entfacht werden). Die Argumentation dazu möchte ich mal als Grafik anführen. Wenn also eine solche 240er Massivwand erstellt wird: Wie ist das mit dem Schallschutz? Ist DINAbk. 4109 absolut Pflicht? Kann ich das auch durch das Vorsetzen geeigneter Dämmmaterialien plus Gipsplatten erreichen?
Hauptanliegen ist und bleibt, dass durch das erstellen einer 240er Wand die Standsicherheit länger gegeben ist als bei zwei "Einzelwänden", da die Druckbewegungen weiterhin nicht auszuschließen sind.
Gruß Es sei denn, die Häuser in Reihe würden als so genannte Mehrhausanlage im Sinne des WEGAbk. deklariert und gebaut.
Als wirkliches Reihenhaus funktioniert das nicht einschalig.Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
getrennte Grundstücke = getrennte Häuser
getrennte Grundstücke = getrennte Häuser -
Klärung
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wenn das so ist
wenn das so ist -
Ich denke, der Statiker
Ich denke, der Statiker -
Der bereits in einem anderen Thread diskutierte Fall
Der bereits in einem anderen Thread diskutierte Fall