Einschalige Mauertrennwand erlaubt?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Einschalige Mauertrennwand erlaubt?

Einschalige Mauertrennwand erlaubt?

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Einschalige Mauertrennwand erlaubt?" im BAU-Forum "Modernisierung / Sanierung / Bauschäden"
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  1. Reihenhäuser? Funktioniert nicht!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo, ist eine einschalige, 240er 8DF Steinwand als Trennwand zwischen zwei Reihenhäuser erlaubt? Unsere Statiker empfiehlt diese Bauweise, statt der üblichen zweischaligen 11,5 er-Wand, aus Gründen der besseren zukünftigen "Standhaftigkeit". Die Häuser drücken gegeneinander, die Geschosshöhen sind vertikal versetzt (dies habe ich in einem anderen Beitrag bereits erklärt und es sollte jetzt hier keine Diskussion über das warum und wieso entfacht werden). Die Argumentation dazu möchte ich mal als Grafik anführen. Wenn also eine solche 240er Massivwand erstellt wird: Wie ist das mit dem Schallschutz? Ist DINAbk. 4109 absolut Pflicht? Kann ich das auch durch das Vorsetzen geeigneter Dämmmaterialien plus Gipsplatten erreichen?

    Hauptanliegen ist und bleibt, dass durch das erstellen einer 240er Wand die Standsicherheit länger gegeben ist als bei zwei "Einzelwänden", da die Druckbewegungen weiterhin nicht auszuschließen sind.

    Gruß Es sei denn, die Häuser in Reihe würden als so genannte Mehrhausanlage im Sinne des WEGAbk. deklariert und gebaut.
    Als wirkliches Reihenhaus funktioniert das nicht einschalig.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  2. getrennte Grundstücke = getrennte Häuser

    getrennte Grundstücke = getrennte Häuser
  3. Klärung

    Foto von wiki

    Klärung
  4. wenn das so ist

    wenn das so ist
  5. Ich denke, der Statiker

    Ich denke, der Statiker
  6. Der bereits in einem anderen Thread diskutierte Fall

    Der bereits in einem anderen Thread diskutierte Fall

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