Ich habe eine Wohnung (Baujahr 2008) erworben. Beim Kauf der Wohnung waren Schäden im Gemeinschaftseigentum (Fassade) bekannt, und der Kaufpreis wurde reduziert.
Mittlerweile sind weitere Innenputzschäden am Sondereigentum (Wohnung EGAbk. - nach Architekten: Wohntrennwand - nicht tragend) aufgetreten. In der Eigentümerversammlung im Mai 2014 wurde erklärt:
"Bei Bauschäden aus der Bauphase muss die Behebung, wenn kein Dritter dafür in Anspruch genommen werden kann, durch alle Eigentümer gemeinschaftlich getragen werden. "
Meine Frage bezieht sich hier auf Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Gilt die oben gefasste Beschreibung auch auf Sondereigentum?
Gruß und Dank