Ausgeschriebene Hartkalkschicht unter Bodenplatte wurde nicht eingebracht
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Ausgeschriebene Hartkalkschicht unter Bodenplatte wurde nicht eingebracht

Ausgeschriebene Hartkalkschicht unter Bodenplatte wurde nicht eingebracht
  • Name:
  • S. Moeller
  1. Architekt und Bauunternehmer haften gesamtschuldnerisch!

    Foto von Markus Reinartz

    Sehr geehrte Experten,

    unser Haus wurde gemäß Bodengutachten im Schluff gegründet (Abgrabung nur bis 1,60 Meter= Gründungstiefe wg. Wasserschutzgebiet.) Bodenaufbau; 60 cm Mutterboden, von 0,60 m  -  2,10 m Schluff und dann kommt ab 2,10 Kiesboden. Die Gründungstiefe liegt bei 1,60 m, also noch 50 cm Schluff unter der Bodenplatte. Deshalb liegt (mind.) der Lastfall aufstauendes Sickerwasser (Lastfall 4?) vor. Wenn es regnet steht das Haus rundherum im Niederschlagswasser, und staut sich. Es versickert erst ganz ganz langsam.

    Lt. Bodengutachten war eine 50 cm Hartkalkschicht einzubringen. Text: "Es empfiehlt sich gleich nach Aushub eine ausreichend dicke Lage z.B. Kalksteinschotter (mind. 50 cm mächtig) einzubringen und zu verdichten. " Sollte eine Tiefergründung (entgegen den Vorgaben des Baubauungsplanes) im darunter liegenden Kiesboden möglich sein, so sah das Gutachten eine Sauberkeitsschicht von 30 cm Hartkalkschotter vor.

    Eine tiefe Gründung war aber nicht möglich und wäre nicht genehmigt worden. In den Planungsunterlagen (mit Gründungstiefe 1,60 m siehe oben) ist unter der Bodenplatte auch eine Hartkalkschicht eingezeichnet. Die Bodenplatte ist mit 30 cm ausgewiesen. Die Hartkalkschicht hat keine Maße, man kann aber anhand der Bodenplatte erkennen, dass diese leicht mächtiger ist, also 50 cm betragen könnte.

    In den Ausschreibungsunterlagen waren dann nur 20 cm aufgeführt (zum Nachweis ausgeschrieben). Und eingebracht wurde überhaupt kein Hartkalkschotter, obwohl im Schluff gegründet wurde.

    Der Tiefbauunternehmer schrieb uns, der Hartkalk wäre überhaupt nicht abgerufen und somit auch nicht eingebracht worden.

    Im Baugutachten war auch aufgeführt, dass "die freiliegende Gründungssohle innerhalb der bindigen Böden gegen Aufweichen und mechanische Belastung gesichert werden soll. Dazu wurde ausgeschrieben, dass die letzte Bodenschicht beim Ausschachten von Hand abzuziehen wäre. Nachdem ich abends die Ausschachtungsarbeiten gesehen hatte, war mir aufgefallen, dass der Untergrund sehr aufgewühlt, jedenfalls an den Rändern sehr uneben aussah.

    Den Architekten daraufhin angesprochen bestätigte, dass nicht von Hand ausgeschachtet wurde, sondern der Bagger die letzte Schicht sauber "abgekratzt" hätte. Nur wenn der Bagger solche Arbeiten vornimmt, können die doch niemals so filegran sein wie von Hand und außerdem dort wo der Bagger steht wird der Boden mechanisch belastet, dort wo er nicht steht, eben nicht, also eine unebenmäßige Verdichtung? Weiter teilte der Architekt mit, dass die Gründungstiefe im Kies 2,10 m betragen würde. (Und selbst dann sah das Bodengutachten 30 cm Kalkschotter vor). Nur wir haben definitiv nicht im Kies, sondern im Schluff gegründet, wie seine eigenen Zeichnungen belegen, wenn er diese denn tatsächlich (Name steht darauf) selbst erstellt hat.

    [Architekt ist mit allen HOAIAbk.-Stufen beauftragt, also auch Ausschreibung, Detailpläne, die nicht vorhanden sind, Bauüberwachung etc., Phase 9 wollten wir auch, hat er aber abgelehnt bzw. Vertrag übersandt, wo diese fehlte). Hinsichtlich der Beton- und Mauererarbeiten liegen weitere (vermutlich nicht unerhebliche Fehler vor). Die ich später noch an anderer Stelle beschrieben werde. Im Haus sind erhebliche (im Obergeschoss) Erschütterungen feststellbar, im Erdgeschoss sind diese auch wahrzunehmen, wenn auch nicht so heftig, wenn Lkw/ Busse an der ca. 15 Meter entfernten Straße (nur zweispurig) vorbeifahren. Im Kellergeschoss lassen sich einige Türen nicht schließen. Ein seitliches Bodentiefes Küchenfenster im EGAbk., lässt sich nur noch halbwegs verschließen, weil wir alle Sicherungen ausgebaut haben. Auch ist in der gleichen Küchenecke erkennbar (an der Seite wo Fenster und Küchenecke liegen ist die Schluffschicht am mächtigsten), dass der Granitboden ca. 1,1-5 cm in der Ecke abgesunken ist.

    Seit dem letzten Winter sind diese Erscheinungen alle besonders schlimm geworden. Vielleicht ist der Schluff aufgeweicht worden und Frost hat ihm zugesetzt (Schluff soll ja auch frostempfindlich sein).

    Zwei Unternehmen, die Betonverstärkungen anbieten, waren nicht bereit uns Angebote für die Mängelbeseitigung zu unterbreiten. Ein Ing. von einem der beiden Unternehmen kam mit einer Wasserwaage legte diese auf den Boden im EG (Diele) und meinte die Decke würde zur einen Seite abkippen.

    Was können wir tun?

    Danke, S. Möller

    PS: Der Architekt kümmert sich nicht um die Mängel und sagt uns wir sollten uns einen Anwalt nehmen und die Unternehmen verklagen. Wie die Ehepartner in einer Ehe ohne Vertrag, und einfach nur so verheiratet.
    Der Architekt wird wohl eine Versicherung haben, der Bauunternehmer nicht. Gegen Murks gemacht kann man sich ja bekanntlich nicht versichern.
    Es kann Ihnen völlig egal sein, wie die sich untereinander einigen oder auch nicht.

    Ziehen Sie einen Sachverständigen zu Rate, der Ihnen erläutert, was für Umstände vorherrschen, was falsch ist und was Sinn macht für Sie, was Sie bestenfalls tun sollen (nötigenfalls kann auch ein Gutachten erstattet werden), der Ihnen die Umstände so aufbereitet, dass Sie anwaltlich verwertbar sind.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN