Stolperschwelle an Balkontüre außen
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Stolperschwelle an Balkontüre außen

Bei einer Mietshaus- / Wohnungssanierung wurde der Balkon erneuert und im Zuge dessen eine Stein-Bodenplatte für den Balkonaustritt gesetzt. Dieser Austritt steht über ca. 2,5 cm. Meiner Meinung nach eine Stolperfalle. Mich stört, dass diese nicht bündig mit der Bodenblechplatte ist. Ist so etwas erlaubt? Der Steinmetz hatte sich eigentlich vermessen, und mit der Zustimmung des Vermieters diese aber dann doch so gesetzt.

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  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Stolperschwelle an Balkontüre außen" im BAU-Forum "Modernisierung / Sanierung / Bauschäden"
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  • Name:
  • Marion
  1. Bautechnischer Murks kann vermietbar sein

    Ich kann auf dem Bild nicht erkennen wo die 2,5 cm sind.

    Bautechnisch ist die Konstruktion wegen des unzureichenden Spritzschutzes bzw. fehlender Entwässerung fragwürdig. Sie wird dem Vermieter noch viel "Freude" bereiten.

    Aber Sie können aus diesen Fehlern nur Honig saugen, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache eingeschränkt ist. Notfalls macht man ein Schild hin: "Vorsicht Stufe".

    Die Forderung nach einer "behindertengerechter Ausführung" und der technisch einwandfreien Ausführung einer Balkontür ist nur mit einer beweglichen Rampe zu lösen.

    Hier würde evtl. eine zusätzliche Stufe genügen.

    Ich möchte nicht wissen, wie viele Schenkelhalsbrüche diese Balkontüren auf dem Gewissen haben. Bei entsprechendem Alter kommt gern eine Lungenentzündung oder MRSA dazu und das war es dann. Aber mit Rauchmeldern ist eben mehr zu verdienen. Dabei würde es genügen, im Bett nicht zu rauchen. Daran verdient aber niemand

    Pauline

  2. murks

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,

    das ist Murks. Die vorhandene Ausführung entspricht nicht den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks.

    Auf einer Ausführung, die behindertengerecht ist, haben sie jedoch keinen Anspruch. Dann würde das ohnehin so nicht hinhauen.

    Grüße

    Stefan Ibold

  3. Danke für die Antwort

    Die 2,5 cm sind der Überstand. Hier hatte sich der Steinmetz vermessen. Somit kann man ja auch noch unterhalb der Stufe einfädeln und stürzen. Ein Schild oder Aufkleber auf der Stufe "Vorsicht Stufe" werde ich aus Sicherheitsgründen anbringen. Beste Grüße Marion
  4. Wird im Winter der Schneematsch

    hinter das Blech suppen und irgendwie würde mich nicht die Steinkante stören, sondern die Gefahr des Ausrutschens auf dem Blech, wenn es mal nass ist.

    Ist mal wieder modernes Blendwerk einer architektonischen Billiglösung.

  5. Nur gut dass der Balkon überdacht ...

    Nur gut dass der Balkon überdacht ist. Ausrutschgefahr ist somit nicht das Thema.

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