Altes Bauernhaus zuerst zur Hälfte neu aufbauen und dann die andere Hälfte abreißen
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Altes Bauernhaus zuerst zur Hälfte neu aufbauen und dann die andere Hälfte abreißen

Hallo an alle..

Ich habe hier eine etwas schwierige Situation

Wir haben auf unserem Grundstück ein altes Bauernhaus stehen das recht marode ist und eigentlich abgerissen werden muss. Da wir Pferde haben wollten wir anstelle dieses Hauses einen Unterstand für unsere Pferde machen da dort ja auch schon ein Stall drinnen war.

Jetzt kässt aber leider die Grundstückswidmung einen Stallbau nicht zu, unsere Überlegung war jetzt mal das wir den Stallteil komplett neu aufbauen. Den an dieser Stelle war der Stall ja in dieser Größe genehmigt.

Wenn dieser Teil dann saniert ist wollten wir den anderen Teil komplett abreißen. Weiß jemand ob sowas rechtlich möglich ist. Wir wohnen in Nö/Österreich

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Altes Bauernhaus zuerst zur Hälfte neu aufbauen und dann die andere Hälfte abreißen" im BAU-Forum "Modernisierung / Sanierung / Bauschäden"
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  • Name:
  • nick
  1. kenne BO in Österreich nicht

    In Deutschland ist es so: Umbau und Umnutzung heben den Bestandsschutz auf, frühere Genehmigungen sind dann ohne Belang. Wenn es in Ö genauso ist, ist das Vorhaben unmöglich.
  2. ein Umbau entkräftet bereit die alte ...

    ein Umbau entkräftet bereit die alte Genehmigung? Da müsste man ja wegen jedem pups den man am Haus ändert das ganze neu genehmigen.

    oje das kann was werden

  3. Umbau

    Wenn der Umbau in tragende Wände und Decken eingreift und dafür ein Bauantrag eingereicht werden muss. Umnutzung ist, wenn etwas anders genutzt werden soll als im genehmigten Plan. Gilt nicht für Wohnungen wenn man die Nutzung der Räume tauscht.
  4. Eine Umnutzung würde nicht stattfinden. Wirklich ...

    Eine Umnutzung würde nicht stattfinden. Wirklich Eine Umnutzung würde nicht stattfinden. Wirklich Tragende teile sind es nicht. der Stall ist mit Holzsäulen direkt dran gebaut undann wurden die Löcher mit Ziegel zu gemacht und von außen verputzt.
  5. wenden Sie sich vertrauensvoll an das Bauamt

    Das Bauamt muss Öffentlich-rechtliche Vorschriften beachten, welche nicht mit Ihren Gründen im Einklang sein müssen. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall eine Baugenehmigung beantragen, sonst wird es zum Schwarzbau. Falsches Vorgehen führt zur Abbruchverfügung. Sie sollten auch auf die Frage vorbereitet sein, wie lange das Gebäude leer steht, Behörden behaupten dann, die Nutzung des Gebäudes sei "untergegangen" wenn es limits übersteigt (ab 10 Jahre wird es kritisch)

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