Suchefunktion BAU.DE Forum Modernisierung / Sanierung / Bauschäden 2694-1: Wer beauftragt den Sachverständigen ?

Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Willkommen bei den Fachleuten für trockene Mauern!
Werbung: Willkommen bei den Fachleuten für trockene Mauern!

Direkt zur Ausgangsfrage | Vorherige Beiträge

  1. Wer soll die Fragen zur Beweissicherung formulieren? 28.08.03
    Die Abnahme und Fragen fürs Gericht sollte schon ein Sachverständiger machen - und möglichst ein guter. Der SV muß kein ö.b.u.v. SV sein (auch unter denen gibt es Pfeifen), aber wie gesagt: gut muß er sein.
    ´
    Ein Gerichtsgutachter muß!!! unparteiisch sein, und das heißt er darf!!! nur die gestellten Fragen beantworten und darf für sich die vielleicht viel größeren Mängel, nach denen aber nicht gefragt wurde, zwar bemerken - aber mit keiner Silbe solche Mängel auch nur ansprechen. Sonst darf er von der Gegenseite als parteiisch abgelehnt!!! werden.
    ´
    Und wer kann schverständige Frage besser stellen als ein guter SV - und wer kann die sachverständigen Fragen juristisch exakt formulieren: der RA. Deshalb brauchen Sie beide.
    ´
    Name: Jochen Ebel   E-Mail-Adresse anzeigen   http://JEbel.bei.t-online.de
 

Kennwort

Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,
so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.


BAU.DE - Suche - Forum - Inserate - Baulexikon - Gästebuch
© + Impressum + Nutzungsbedingungen