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Baupfusch, SV-Gutachten im Beweisverfahren, Kosten? 28.04.05 Baupfusch, SV-Gutachten im Beweisverfahren, Kosten? Der Sachverhalt in Kürze: Ein Vierteljahr nach Fassadenerneuerung (2003) Putzrisse und Hohllagen. Alle Mängel werden von der Bau-GmbH dreist bestritten, sie beantragt Insolvenz und meldet das Gewerbe ab (Anfang 2005). Anwalt legt sein Mandat nieder, vermutlich nichts mehr zu verdienen... Also das Übliche, mit dem jeder Bauherr zu rechnen hat. (s. meine Story in den Threads 1722 und 3222, auch 3348!). Zuvor noch Beweisverfahren mit Auftrag an SV, Vorschuss an Gericht bezahlt. Das Gutachten bejaht die erste Antragsfrage nach Mängeln, sowohl bzgl. der Putzrisse als auch der Hohllagen (Zitate: "Der hohle Klang bedeutet, dass der Altputz bzw. neue Putz nicht korrekt auf dem Mauerwerk anliegt bzw. anhaftet."..."Der hohle Klang ist auf fehlende Verbindung zwischen Putz und Mauerwerk zurückzuführen...Bei Altputz hätte die ausführende Firma den hohlen Klang mittels Abklopfen ...feststellen können. Dann hätte der Putz entfernt und durch neuen ersetzt werden müssen....Auf Grund der Vielzahl der Haarrisse ist es ein Mangel in der Ausführung."..."Auf Grund der Sachlage...ist davon auszugehen, dass hier nicht die notwendigen Maßnahmen, wie...Beprobung der Altfläche mindestens über einen Monat...durchgeführt wurden."..."Diese Hohlstellen stellen Mängel hinsichtlich der Putzqualität dar....Ein hohler Klang weist auf jeden Fall auf einen Mangel hin, ob im Altputz bzw. Neuputz oder neu verputzten Altputz.". Eine weitere Antragsfrage (voraussichtliche Kosten der Mängelbeseitigung) wird im Gutachten nur bzgl. der Putzrisse beantwortet (ca. 4000 Euro). Eine Angabe der Kosten für die Sanierung der Hohllagen fehlt. Auf meine Bitte hin wird der Gutachter vom Gericht aufgefordert, dazu noch Stellung zu nehmen. Es folgt ein Nachtrag zum Gutachten mit einer in einem Satz ("Bei der Annahme, das (!) bei ca. 3,0 qm Putzfläche einschließlich angrenzender Fläche eine Hohllage zu vermuten ist, schätzt der Sachverständige die Kosten für die Beseitigung der Hohllage mit ca. 180,00 Euro ein".) formulierten Kostenschätzung (undiskutabel niedrige Summe!- ein unverbindlicher Kostenanschlag einer von mir angesprochenen Baufirma lautete für Rüstung, Abkleben, Putzfläche mit Flex einschneiden, Wandputz abschlagen, Spritzputz volldeckend, K-Z-Putz + Gewebe, Grundierung, Dekorputz ca. 900 Euro-, aber das steht hier nicht zu Debatte). Was ich nicht einsehe: Die Justizangestellte des Amtsgerichts teilte mir auf Nachfrage telefonisch mit, dass ich neben der für das BV anfallenden Gerichtsgebühr auch noch eine Rechnung für den Gutachten-Nachtrag des SV zu zahlen hätte. Mir ist inzwischen völlig klar, dass ich als Baupfusch-Geschädigter keinerlei Rechte habe und nur zu zahlen und zu zahlen habe. Aber wieso kann ein Gutachter eine im Gutachten trotz eindeutiger Antragsfragen nicht gegebene (oder vielleicht vergessene?) und später nachgeholte Antwort nachträglich und zusätzlich berechnen? Das Gericht habe, so die Aussage der Angestellten, diese Frage nicht zu prüfen. Was würden Sie mir raten? Kann ich die Zahlung verweigern? Die Rechnung vom Gericht komme im Mai. Danke herzlich für Antworten, evtl. zum besseren Verständnis noch gewünschte und ergänzende Einzelheiten gerne auf Anfrage! Beste Grüße Land: Sachsen-Anhalt Name: Herr Mic-697-Kra
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