Mängel AN EFH
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Mängel AN EFH

Wir benötigen dringend fachliche Hilfestellung bei folgendem Problem:
Wir haben auf Basis Werkvertrag VOBAbk./B+C von 02/2001 bis 06/2001 durch die Firma XXX unser freistehendes, nichtunterkellertes Einfamilienhaus errichten lassen. In der Leistungsbeschreibung wird die Ausführung "auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Bautechnik bzw. in Anlehnung an die jeweils geltenden DINAbk.-Vorschriften" beschrieben. Als Gewährleistungsfrist sind 5 Jahre vereinbart.
Der Aufbau des Bodens/der Bodenplatte wie folgt:
Die Stahlbeton-Sohlenplatte (Flachgründung/Streifenfundament als Frostschürze/ Stärke 16 cm) soll aus WU-Beton der Güte B25 hergestellt sein. Diese liegt auf einem Sandbett (laut Unternehmer 80 cm stark). Zwischen Sandbett und Sohlenplatte wurde als kapillarbrechende- und Sauberkeitsschicht eine Delta Noppenbahn MS 0,6 mm eingebracht. Der Aufbau innerhalb des Hauses besteht aus einer dünnen "Malerfolie" auf der Sohlenplatte, einer 12 cm starken Dämmung (Styropor o.ä.) und einer 7 cm starken Estrichschicht.
Es gibt keine Bitumenschicht/Abklebung auf der Bodenplatte!
Lt. Generalunternehmer ist die 12 cm Dämmung die kapillarbrechende Schicht!
Der Wandaufbau (Außenwand) sieht wie folgt aus:
15 cm YTONG als Innenschale
6 cm Mineralfaserdämmplatten
6 cm Luftschicht
Verblendmauerwerk
Es gibt keine Z-Schicht im Maueraufbau.
Es wurde keine Perimeterdämmung im Spritzwasserbereich/unteren Bereich eingebaut. Die Mineralfaserdämmplatten gehen bis zur Sohle herunter.
Erschwerend kommt hinzu:
Unser Bodenaufbau ist geologisch gesehen problematisch.
Es liegt eine zw. 40 cm-80 cm dicke Mutterbodenschicht vor.
Darunter wasserundurchlässiger Geschiebelehm.
Da sich das Grundstück in einem geschützten Grüngürtel befindet, ist es nicht erlaubt, eine Drainage zwecks Entwässerung des Oberflächenwassers zu legen.
Der Fertigfußboden befindet sich 10 cm über Straßenniveau, d.h. die Solenoberfläche befindet sich 9 cm unter Straßenniveau. Uns sind keine Maßnahmen bekannt, die das Gebäude gegen eindringende Feuchtigkeit von der Seite schützen.
Gesamte Planung und Durchführung lag in der Hand des Generalunternehmers inkl. der Bodenarbeiten und dem Herstellen des Bodens nach Baufertigstellung.
Der Unternehmer hält sämtliche Unterlagen unter Verschluss und auch durch Einschaltung eines Rechtsanwalts wurden die Unterlagen bisher nicht offengelegt worden.
Die Mängel wurden gerügt und fristgerechte Abstellung wurde eingefordert. Der Unternehmer lehnt dies mit Bezug auf Sachverständigenaussagen, die ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt werden, vollständig ab.
Für uns als Laien hat es den Anschein, dass unser Haus nicht in der Qualität und unter Einhaltung eines Mindeststandards hergestellt wurde, der notwendig gewesen wäre.
Wir sind auf jede fundierte Information angewiesen, da wir in mühevoller Kleinarbeit in Zusammenwirken mit unserem Rechtsanwalt derzeit eine Klage vorbereiten, die stichhaltig, begründet und technisch klar dokumentiert sein muss.
Für jegliche Hilfestellung bedanken wir uns im Voraus.
PS: Eine Anmerkung für aufmerksame Leser dieses Forums:
Dieser Eintrag wurde bereits einmal unter der Nr. 3456 in ähnlicher Weise veröffentlicht. Aufgrund einer in Aussicht gestellten außergerichtlichen Einigung wurde der Eintrag temporär aus dem Forum entfernt.
Für eventuelle Beiträge bitte das Forum nutzen. Rückfragen werden gerne auch per E-Mail beantwortet. Unsere E-Mail-Adresse ist im Forum unter "E-Mail-Adresse anzeigen" hinterlegt.
Michael Pollack
  1. Ich habe zwar nicht gelesen

    was unter Ihrer schon beantworteten Frage an Antworten eingegangen sind, hier kann es aber doch nun wirklich nur eine Antwort geben.
    Hohlen Sie sich ein eigenen Fachmann dazu, der Ihren RA mit Info füttern kann. Das kostet zwar Geld  -  aber so kommen Sie nicht weiter. Ihre obige Aussagen, werfen bei mir zig Fragen auf, welche vor Ort unter die Lupe genommen werden würden. Die von Ihnen benannten Mängel, sind in der Hauptsache von einem Sachverständigen, z.B. eines öbuvAbk. Sachverständigen des Maurer und Betonbauerhandwerks zu beantworten. (aber eine andere Antwort ist von einem solchen auch nicht zu erwarten ;-)
  2. vielen Dank für den Tipp

    Unser erster Eintrag blieb gänzlich unbeantwortet. Dies ist die erste Reaktion. Wir sind bereits in der Vorbereitung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens und die Schadenbegutachtung wird dann durch einen öbuvAbk. Sachverständigen der Handwerkskammer Hamburg durchgeführt. Unterstützung erhalten wir mittlerweile von mehreren Personen unseres Freundeskreises, die in der Baubranche tätig sind. Unser Anliegen ist ein breiteres Wissensspektrum zu erhalten und Einschätzungen von Nichtbeteiligten, da man ja selber dazu neigt, die Sache aus der Sicht eines Betroffenen "vorbelastet" und somit vielleicht nicht objektiv wahzunehmen.
  3. Es wird in Fachkreisen

    und auch ich kann Ihnen hier nur dazu raten, sich einen eigenen öbuvAbk. SV an Ihrer Seite zu hohlen. Allgemeines Fachwissen aus der Baubranche ist sichlich nicht hinderlich, aber wie im Prozess vorgegangen wird und welche Fragen gestellt werden müssen, ist hierbei idR. nicht zu erwarten.
    Der Gerichts SV muss und darf nur die Beweisfragen abarbeiten, selbst wenn er vor Ort feststellt, dass dieses nicht zum erwünschten Ergebnis führen wird und kann. Wir haben vor unseren Gerichten nun mal die Parteienherrschaft.
    Was so etwas kosten kann, lesen Sie hier:
  4. eklatante weitere Baumängel + Bauschäden XXXX / schaden an Estrich und Bodenbelägen / Estrich ganzflächig gerissen / Unebenheiten

    die oben genannten Schäden wurden bereits durch einen Gutachter im selbstständigen beweisverfahren festgestellt und Zahlungsklage gegen XXX wurde eingereicht. dieser Punkt wird Gegenstand eines weiteren eintrags im Bauforum sein, da auch hier zusätzliche fachliche Hilfestellung hinsichtlich Grund und Auswirkung der Schäden benötigt wird.
    Michael Pollack
  5. ganz schön mutig ..

    bis jetzt lese ich jede Menge Mängelbehauptungen und den Namen eines
    mängelverursachers. nicht nur, falls die Mängelbehauptungen rechtlich
    nicht aufrechtzuerhalten sind: machen sie sich keine Gedanken um die
    (mögliche) Reaktion des angeblichen mängelverursachers? dem gehen Aufgrund
    dieser Beiträge (vielleicht) zahlreiche Aufträge durch die Lappen ...
    in früheren Beiträgen sind Namen ge-x-t worden. das war vermutlich alles
    lötzinn?
    vielleicht ist es auch nicht mehr so, dass BAU.DE den Anspruch kostenloser
    und freiwilliger technischer Beratung erhebt, sondern hier soll auf
    kaffekränzchenniveau diskutiert werden? nett ...
  6. Mängel AN EFH

    Hallo Herr Sollacher,
    ihre Einschätzung, dass es sich hier um einen mutigen Schritt handelt, sehe ich mal als anerkennende Bewertung. es ist aber genauso ehrlich wie mutig. erst durch ihren Eintrag sind wir darauf aufmarksam geworden, dass der Name des Generalunternehmers nicht mehr auftaucht, sondern durch eine uns nicht bekannte Partei durch XXX ersetzt wurde. Wir werden mit dem Administrator des Bauforums Kontakt aufnehmen, und um Klärung bitten.
  7. Manche brauchen vielleicht ein wenig länger ...

    Manche brauchen vielleicht ein wenig länger bis die Spielregeln ankommen. Gell, Herr xxx
  8. Abschlussbericht

    Allen die uns innerhalb dieses Forums und außerhalb an dem Beweissicherungsverfahren und den anschließenden Klageverfahren unterstützt haben hier nochmals vielen Dank. Nach jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzung und erheblichen finanziellen Aufwendungen haben wir durch Vergleich vor Gericht eine Summe von ca. 35 % des ursprünglichen kaufpreises (ohne Extras) von dem Generalunternehmer (einem namhaften deutschen Einfamilienhausanbieter aus Niedersachsen) vor dem Hamburger Landgericht erstritten. und dies trotz aller Unkenrufen auch in diesem Forum. Zusätzlich wurden die Kosten des Gerichtsstreits für das 1. Verfahren zu 2/3 der Beklagten auferlegt. Das Beweissicherungsverfahren ging kostentechnisch zu 100 % an die Beklagte und das 2. Klageverfahren wurde zu gleichen teilen aufgeteilt. Da es Aufgrund unseres Eintrags im Bauforum bereits zu mehren Kontakten zu ebenfalls geschädigten Bauherren gekommen ist, ist davon auszugehen, dass es sich bei den Baumängeln dieses Anbieters nicht um Einzelfälle handelt. Im Bedarfsfall bitten wir um selbstständige Kontaktaufnahme mit uns.
    ps: die Firmenbeschreibung "XXX" in unserem ursprünglichen Eintrag stammt nicht von uns, sondern wurde ohne unser Wissen erzeugt und damit wurde der eigentlich genannte Name anonymisiert.

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