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Gewährleistung Wassereinbruch in Keller 03.08.06 Guten Tag, unser Doppelhaus wurde vor 4 Jahren von einem Bauträger errichtet, Grundlage war ein "Wohneigentumskauf- und Errichtungsvertrag nebst Auflassung". Gewährleistung 5 Jahre nach BGB. Es ist nun zum 2. Mal in den 5 Jahren zu einem Wassereinbruch über (geschlossene) Kellerfenster bei großen Wolkenbrüchen gekommen. M.E. ein Fehler in der Planung des Hauses. Das Haus hätte doch so geplant werden müssen, dass derlei nicht vorkommen kann. Meine Frage: inwieweit ist das ein Baumangel, der geltend gemacht werden kann? Für Hinweise Vielen Dank. Name: Jörg Haas
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